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Autor Thema: OLG-KA-Urteil (AZ: 7 U 194/04 - Urteil vom 28. Juni 2006) rechtskräftig ???  (Gelesen 7058 mal)

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Offline taxman

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Kennt jemand den Stand dieses Verfahrens ?

Wurde damals beim OLG Karlsruhe Revision eingelegt und unter welchem AZ ist dieses Verfahren beim BGH anhängig?

Habe zwar unter den Gerichtsurteilen gesucht aber nichts gefunden! :(

Die Stadtwerke Weinheim schüchtern derzeit ihre Widerständler mit einem Urteil des Amtsgerichtes Weinheim ein, wo der Beklagte (Kunde) einem Gutachten wegen der Preissteigerung nicht widersprochen hat!

Ich habe dann bei der Recherche diesen Artikel gefunden und dachte, dass dies doch den Weinheimer Rebellen mehr helfen müsste!

Kennt jemend die beteiligten Rechtsanwälte?

Gerne auch alles per PN!

Rebellische Grüße
taxman
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Offline RR-E-ft

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Das OLG Karlsruhe hatte gegen sein Berufungsurteil (I. Instanz: LG Mannheim) keine Revision zugelassen.

Offline taxman

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Kennen Sie die beteiligten Rechtsanwälte?
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Offline RR-E-ft

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Offline taxman

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sänkjuwerimadsch   :D
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Offline tangocharly

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Die Hinweisstelle ist vom Netz genommen worden (Stichwort: Aktuell !).

Mit dieser Entscheidung wurde ein Urteil bestätigt, das gegen einen Versorger ergangen war, der seine Kalkulation nicht präsentieren wollte. Dem ist unbedingt zuzustimmen.

Es nützt nichts (und schlägt dem Preisrecht des EnWG in\'s Gesicht), wenn sich die Bilanz des Versorgers (oder nur irgendwelche Bezugskostenrechnungen) angeguckt und darin Kaffee-Satz gelesen wird, wodurch dann die Billigkeitsprüfung zu Ende sein soll.

Eine Fundstelle für diese Entscheidung des VII. OLG-Senats findet sich jetzt auf der Homepage des Landes Baden-Württ.
(siehe hier Entscheidungsvolltext; zur Weiterverlinkung bitte Datum und/oder Aktenzeichen eintragen ! )
<<Der Preis für die Freiheit ist die Verantwortung>>

 

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