Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Wieviel Rohmarge gestehen Sie einem Stromversorger zu?!  (Gelesen 13065 mal)

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Offline Wasserwaage

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Wieviel Rohmarge gestehen Sie einem Stromversorger zu?!
« am: 27. März 2008, 14:47:35 »
Mal angenommen ich würde einen neuen unabhängigen Stromanbieter gründen.

Strombeschaffung zu Durchschnittspreisen an der Börse. (Terminmarktpreis mit vorher festgelegter Periode oder Spotmarktpreis durch den Kunden vorher frei wählbar und damit auch 100% transparent)

Netznutzungsentgelte, Messentgelte.... alles 1 zu 1 an den Kunden durchgereicht und einzeln berechnet und nachgewiesen.

Würden Sie in solches Produkt beziehen wollen und wieviel würden Sie mir als Rohmarge (Vertrieb, Infrastruktur, Ausfallrisiko....) zugestehen?!

Angabe in €/Jahr, Ct/kWh, bei %-Angaben bitte die Basis angeben.
gott lobe den tag an dem es soweit ist, dass ich mir prepaidkarten mit strom von jedem x-beliebigen anbieter überall kaufen kann um sie dann in meinen zähler zu schieben.

Offline RR-E-ft

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Wieviel Rohmarge gestehen Sie einem Stromversorger zu?!
« Antwort #1 am: 27. März 2008, 14:59:54 »
@Wasserwaage

Stellt sich die Frage überhaupt?

Sie werden als ein solcher neuer Anbieter mit keinem einzigen Kunden \"automatisch\" einen Vertrag abschließen, etwa gem. § 2 Abs. 2 StromGVV. Es besteht auch keine gesetzliche Versorgungspflicht.

Für die Kunden, die sich bewusst für Ihr Angebot entscheiden, wird die Frage nach Ihrer Rohmarge möglicherweise vollkommen egal sein.
Die Entscheidung für oder gegen Ihr Angebot fällt ja nicht nach der Höhe der Rohmarge....

Und die Frage, ob Sie nach Vertragsabschluss gegenüber einem Kunden zur einseitigen Preisneufestsetzung berechtigt sind, steht wieder auf einem anderen Blatt.

Diese hat mangels bei Vertragsabschluss vereinbartem einseitigen Leistungsbestimmungsrecht hinsichtlich der Strompreise auch nichts mit der Höhe der Rohmarge zu tun.

Wenn Ihnen die Rohmarge nicht mehr reicht, packen Sie wieder ein und betätigen sich fortan ggf. auf einem anderen Gebiet.

Offline Wasserwaage

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Wieviel Rohmarge gestehen Sie einem Stromversorger zu?!
« Antwort #2 am: 27. März 2008, 15:25:04 »
Naja, wenn sich mir die Frage nicht stellen würde, dann würd ich sie einfach nicht stellen.

Mich interessiert es halt, was ein kunde mir bei 100 % Transparenz aller Einzelpreisbestandteile bereit wäre als Lohn für meine Arbeit zu zahlen.



Und um das ganze evtl. noch ein bisschen mit Salz zu versehen.

\"Wären Sie als Kunde evtl. auch bereit mehr zu zahlen als bei einem anderen Anbieter?\"
gott lobe den tag an dem es soweit ist, dass ich mir prepaidkarten mit strom von jedem x-beliebigen anbieter überall kaufen kann um sie dann in meinen zähler zu schieben.

Offline Black

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Wieviel Rohmarge gestehen Sie einem Stromversorger zu?!
« Antwort #3 am: 11. Juni 2008, 19:49:31 »
Interessant,

seit 3 Monaten steht diese Frage hier und es gibt nicht mal ansatzweise Vorstellungen wie ein fairer Preis aussehen KÖNNTE.

Und das in einem Forum indem ansonsten jeder über unbillige Preisgestaltung schimpft.
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline ESG-Rebell

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Wieviel Rohmarge gestehen Sie einem Stromversorger zu?!
« Antwort #4 am: 12. Juni 2008, 00:48:02 »
Zitat
Original von Black
Und das in einem Forum indem ansonsten jeder über unbillige Preisgestaltung schimpft.
Sie glauben doch nicht ernsthaft, dass die Leute ihre Gaspreise nur deshalb als unbillig rügen, weil sie sie als zu teuer empfinden oder sich von RR-E-ft aufhetzen lassen?

Steigende Gewinne bei gleichzeitig rückläufigem Gasumsatz aufgrund von Preissteigerungen (Begründung laut Geschäftsbericht!) sowie Netto-Arbeitspreise, die nominell stärker steigen als die Gas-Importpreise.
Dazu die halsstarrige Weigerung aller Energieversorger, wirklich zu beweisen, dass in den Handelsspannen der (Weiter)Verteil-Tochterunternehmen von E.ON und Co. KEINE überhöhten Gewinne enthalten sind.

Wenn die Verbraucher in diesem Forum über unbillige Preise schimpfen, dann müssen sie sich dafür nicht auf ihr Gefühl verlassen oder in \"fremde Hörner blasen\". Es gibt mehr als genügend handfeste Indizien, die eine unbillige Preisfestsetzung als sehr plausibel erscheinen lassen.

Zitat
Original von Black
seit 3 Monaten steht diese Frage hier und es gibt nicht mal ansatzweise Vorstellungen wie ein fairer Preis aussehen KÖNNTE.
Wie sollten Verbraucher denn einen solchen Preis festlegen können, angesichts der o.g. Geheimniskrämerei? Niemand außer den Versorgern selbst kennt wirklich die Höhen aller unvermeidbaren Kostenbestandteile, die bei wirksamen Wettbewerb den Endpreis also maßgeblich bestimmen würden.

Die großen Lebensmitteldiscounter, die in hartem Preiswettbewerb stehen und mit relativ homogenen Gütern in großen Mengen handeln, erreichen Umsatzrenditen von kaum über 1%. ALDI, LIDL und Konsorten können damit offenbar gut leben. Die beiden Albrecht-Brüder bspw. sind auch jeweils 14 Mrd. Euro \"schwer\".

Ein Energieversorger müsste mir da schon plausibel erklären können, warum er wesentlich mehr als diese Marge beanspruchen würde.

Gruss,
ESG-Rebell.

Offline Black

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Wieviel Rohmarge gestehen Sie einem Stromversorger zu?!
« Antwort #5 am: 12. Juni 2008, 09:37:40 »
Wenn jemand sagt \"der Strom ist mir zu teuer\",
er dann gefragt wird \"was darf er denn kosten?\"
und dann antwortet \"woher soll ich das denn wissen?\"
ist das doch bezeichnend.
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline ESG-Rebell

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Wieviel Rohmarge gestehen Sie einem Stromversorger zu?!
« Antwort #6 am: 12. Juni 2008, 11:02:09 »
Zitat
Original von Black
Wenn jemand sagt \"der Strom ist mir zu teuer\",
er dann gefragt wird \"was darf er denn kosten?\"
und dann antwortet \"woher soll ich das denn wissen?\"
ist das doch bezeichnend.
Ist das bezeichnend für was?
Das der betreffende Anschuldigungen und Behauptungen aus der Luft greift und veröffentlicht?

Die oben genannten Indizien, die für eine unbillige Preisbildung sprechen, werde ich nicht wiederholen.

Warum wird dem Verbraucher im §315 wohl die Einrede der Unbilligkeit gewährt und von ihm gerade nicht erwartet, geschweige denn verlangt, dass er - wie in einem Rückforderungsprozess - selbst die Unbilligkeit beweisen und einen eigenen Preis nennen können soll?

Vom Versorger wird lediglich verlangt, dass er beweist, dass seine Preisbildung nach billigem und nicht nach freiem Ermessen erfolgte - nicht mehr und nicht weniger.

Gruss,
ESG-Rebell.

Offline RR-E-ft

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Wieviel Rohmarge gestehen Sie einem Stromversorger zu?!
« Antwort #7 am: 12. Juni 2008, 17:00:35 »
@Black

Angenommen, ein Verorger wäre verpflichtet, möglichst preisgünstig- also so preisgünstig wie möglich unter Beachtung der Sicherheit pp. - und effizient zu versorgen und sollte für seine Leistung selbst einen angemessenen Preis festsetzen. Dann bemisst sich der angemessene Preis sicher an den aufwandsgleichen Kosten, die bei einer energiewirtschaftlich- rationellen, effizienten Betriebsführung entstehen. Ohne diese Kosten zu kennen lässt sich schwerlich eine Aussage zum angemessenen Preis treffen. Bezeichnenderweise kennt der Kunde die maßgeblichen Kosten nicht. Ich könnte mir vorstellen, dass sich die Stromerzeugung in Atom- und Wasserkraftwerken seit 2000 nicht wesentlich verteuert hat. Sollte der Gaspreis für Kraftwerke an den Kohlepreis gekoppelt sein, so müsste auch dieser seit August 2004 bis August 2007 annähernd konstant geblieben sein (Kohlepreis ca. 50 EUR/t). Der Zertifikatepreis für Verschmutzungsrechte war seit 2005 gestiegen, dann zwischenzeitlich auf ein kaum messbares Maß gefallen.  Dabei muss man bedenken, welchen Anteil der Zertifikatepreis an den Herstellungskosten einer Kilowattstunde Strom hat. Bei der Stromerzeugung in alten Kohlekraftwerken ist dieser Anteil sicher höher als bei der Stromerzeugung bei Gaskraftwerken oder Wasser- und Atomkraftwerken. Gar nicht zu reden von den aufwandsgleichen Kosten für die unentgeltlich zugeteilten Zertifikate.Was haben die Stromerzeuger für die Zuteilung dieser Rechte bezahlt, welche aufwandsgleichen Kosten wurden dadurch verursacht? Dass angesichts der Entwicklung der aufwandsgleichen Kosten der Stromerzeugung der zwischenzeitliche Strompreisanstieg angemesen sein sollte,  erscheint mir persönlich schwer nachvollziehbar. Ich hatte Sie an anderer Stelle so verstanden, dass eine Margenerhöhung jedenfalls unbillig, also unangemessen sein soll, worin wir also übereinstimmen.... Möglicherweise verfügen Sie über bessere Kenntnisse, die Sie in die Lage versetzen, einen angemessenen Strompreis zu bestimmen, als dies bei Stromkunden sonst bezeichnenderweise der Fall ist. Was meinen Sie denn selbst, wo er wohl liegen sollte, der angemessene Preis?

Strompreisbildung über Angebot und Nachfrage? Die Nachfrage ist wohl in Deutschland nicht wesentlich gestiegen. Dass die Konzerne seit 1998 das Angebot der Stromerzeugung hierzulande verknappt haben, steht in den entsprechenden Strategiepapieren der Konzerne. Unzählige Kapazitäten wurden stillgelegt oder gingen in die Kaltreserve... Und dann bestimmen natürlich Angebot und Nachfrage den Preis. Zur Not kann man ja mit einem besonderen Handelsbuch nachhelfen, um ein hohes Preisniveau zu stabilisieren. Club7 trifft sich und man redet einfach mal drüber, wie es insgesamt für die großen Player weiter gehen kann, was der Markt noch so hergeben könnte... Und wenn die EU- Kommission Razzia macht und Belege findet, bietet man halt an, sein Hochspannungsnetz zu verkaufen, oder sein Gasnetz....Oder so ähnlich.

 

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