Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Wärmeklau - Gerichtsurteile  (Gelesen 17330 mal)

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Offline mobamot

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Wärmeklau - Gerichtsurteile
« am: 23. März 2008, 16:13:10 »
Wärmklau

Hallo miteinander,
die Wohnung über mir steht seit Wochen leer. Die Besitzer haben die Heizung ausgeschaltet (Ich sehe dies am Gasverbrauch). Jallousien an den Fenstern sind zwar vorhanden, aber nicht heruntergelassen.
Die Temperatierung in der Wohung erfolgt durch die Decke meine Wohnung.
Gibt es eine Verordnung zum Thema \"Wärmeklau\"? I
ch meine, es gab schon mal Gerichtsurteile zum Thema Wärmeklau, weiss aber nicht mehr, in welcher Fachzeitschrift dies abgedruckt war.

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Mobamot
MSR-Technik für HKL- und Energieversorgung
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Offline e-Stromer

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Wärmeklau - Gerichtsurteile
« Antwort #1 am: 24. März 2008, 15:35:57 »
hallo, mobamot,

grundsätzlich ist es zwar so, dass ein VM für jeweiligen Leerstand alle Verantwortung und Pflichten trägt.
Weshalb dann aber jeweilige Mieter für die höheren Heizkosten aufkommen müssen,
kann ich nicht nachvollziehen. Ich bin der Meinung, dass der VM die Kosten der Differenz für Verbrauch (Vorjahr)
erstatten müsste, denn ein Mieter kann ja nichts dafür, dass eine Wohnung nicht vermietet ist.

Jedenfalls ist klar: wenn in leerstehenden Wohnungen nicht geheizt wird, muss in den
umliegenden Wohnungen mehr geheizt werden, um die nötige Temperatur zu erreichen,
und somit fallen höhere Kosten an. Wer muss diese Kosten bezahlen? Ich finde darüber seit Jahren
keine Antwort / kein Urteil, außer dass ein VM nicht gezwungen werden kann, in leerstehenden Wohnungen zu heizen.
Andererseits steht aber in den meisten Mietverträgen, dass Mieter ihre Wohnungen heizen müssen.

Es wäre sinnvoll, durch den BGH ein Grundsatzurteil zu erwirken - gerade bei ständig steigenden Energiekosten.

... wird Dir Folgendes also nicht sehr viel \'nützen\' - trotzdem hier einige links:

http://www.morgenpost.de/content/2007/02/24/ratgeber/884902.html

http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/HeizungundWarmwasser/hwa1.htm

http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/bw1597.htm

hier eine chataufzeichnung / RA f. Mietrecht - http://www.mdr.de/escher/5179970.html

Vielleicht findest Du ja doch noch was wegen Obigen, dann bitte hier einstellen oder mir in PN - danke.

Ich hab über (google-suche) - eingeben: (Urteil) Mietrecht Temperatur


Gruß
e-Stromer

Offline Stadt/Versorger

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Wärmeklau - Gerichtsurteile
« Antwort #2 am: 26. März 2008, 21:06:06 »
AG Frankfurt/Oder, Urteil vom 24.11.2004

AZ 2.5 C 1002/04

Mieter können nicht darauf vertrauen, dass an die Räumlichkeiten angrenzende Wohnungen beheizt werden. Aus dem Leerstand von solchen Wohnungen kann daher auch kein Minderungsrecht abgeleitet werden.

Offline ktown

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Wärmeklau - Gerichtsurteile
« Antwort #3 am: 27. März 2008, 16:21:08 »
Mein Meinung nach muß da durch die Gerichte ein Umdenken stattfinden. Gerade auf dem Hintergrund von ständig steigender Heizkosten, kann dies kein unerheblicher Faktor einer Warmmiete sein.
Ich lebe nun auch seit 4 Jahren mit diesem Übel. Mein \"Untermieter\" hat in dieser Zeit 0,5m³ Gas verbraucht. Es zeigt überdeutlich, dass der Eigentümer seine Wohnung durch mich und seinen \"Untermieter\" frostfrei hält.
Aber wie schon gesagt. Derzeit sehen die Gerichte es noch anders.
Alles was ich schreibe ist meine private Meinung. ;)

Offline Stadt/Versorger

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Wärmeklau - Gerichtsurteile
« Antwort #4 am: 27. März 2008, 20:55:09 »
Grundsätzlich hat ein Mieter die Wohnräume ausreichend zu beheizen.Das sollte in den
meisten Mietverträgen enthalten sein.Wenn Sie wissen,dass Ihr \"Untermieter\" in den letzten 4 Jahren nur 0,5 m3 Gas verbraucht hat, ist dieses garantiert nicht ausreichend.
Ich gehe allerdings davon aus ,dass Sie mit \"Untermieter\" den Mieter meinen ,der unter Ihnen wohnt. Wenn Sie selbst untervermietet haben ,müssen Sie sich wohl selbst wegen des Heizverhaltens mit Ihrem Untermieter auseinandersetzen.
Für den Fall,dass Sie den Mieter unter Ihrer Wohnung meinen,sollten Sie sich mit dem Eigentümer in Verbindung setzen und auf Abhilfe dringen. Ansonsten ggf. Mietminderung
androhen.,denn es handelt sich ja offensichlich nicht um einen Wohnungsleerstand.


Es zeigt überdeutlich, dass der Eigentümer seine Wohnung durch mich und seinen \"Untermieter\" frostfrei hält.

Diesen Satz mag verstehen wer will,ich nicht. Wenn Ihr Untermieter in den letzten Jahren nur 0,5 m3 Gas verbraucht hat,wird er wohl kaum dazu beigetragen haben,dass der Vermieter eine frostfreie Wohnunmg hat.Wohnt Ihr Vermieter auch in dem Haus?
Hält der etwa seine Wohnung auch nur frostfrei ? Sind Sie dann der Einzige der heizt?

Offline ktown

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Wärmeklau - Gerichtsurteile
« Antwort #5 am: 28. März 2008, 07:49:36 »
Also ich versuche es mal verständlicher auszudrücken.

4.Stock = ich (Mieter)
3.Stock = 1. Eigentümer (Leerstand, wohnt und arbeitet im Ausland; Wohnung wird nur selten bei Besuch der Eltern benutzt)
2.Stock = 2. Eigentümer (bewohnt die Wohnung selbst)

4.Stock und 2.Stock heizen also indirekt die leerstehende Wohnung im 3.Stock mit und halten sie frostfrei.
Also Mieter habe ich natürlich keine Handhabe und mein Vermieter steht bei der Eigentümergemeinschaft auf verlorenem Posten.
Alles was ich schreibe ist meine private Meinung. ;)

Offline berndh

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Wärmeklau - Gerichtsurteile
« Antwort #6 am: 28. März 2008, 10:27:06 »
Wenn sie dem entgehen wollen, hilft nur eine Zusatzdämmung ist die Abflußrichtung.
Aber ich glaube nicht das dort größere Mengen an Energie abfließen.
Alleine der Umstand das die Wohnung von allen Seiten gegen die Aussenkälte geschützt ist, dürfte sie energiespezifisch optimal halten.
Selbst wenn der gute Mann \"normal\" heizen würde, wären seine Verbräuche bestimmt einiges niedriger als die aussen liegenden Wohnungen.
Deshalb wird ja in Mietgebäuden ein Teil der Heizenergie nach Fläche umgelegt um diese Effekte auszugleichen.
trotzdem kann ich verstehen das Sie sich darüber ärgern, nur machen werden Sie nicht können, es besteht keine Pflicht eine Wohnung immer auf \"Betriebstemperatur\" zu halten, zumal die bei jedem anders liegt.

Bernd

Offline ktown

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Wärmeklau - Gerichtsurteile
« Antwort #7 am: 28. März 2008, 10:39:31 »
Betriebstemperatur verlangt auch keiner. Aber es sind doch gewaltige Unterschiede, wenn ich eine Wohnung nur frostfrei halte und damit Temperaturen um die 6-7°C habe oder ob ich bewußt die heizung so einstelle, dass die Wohnung immer so um die 15°C hat.
Ich habe den Vorteil, dass in der Wohnanlage der selbe fall nochmal vorkommt. Dort wird die leerstehende Wohnung vom Eigentümer auf 15°C gehalten und hat damit zwar einen Gasverbrauch der sich aber in den letzte 4 Jahren auf ca. 200 m³ beziffert. Die Wohnungen über wie unter dieser Wohnung haben, verglichen mit meiner einen \"normalen\" Verbrauch.

Aber wie schon mehrfach gesagt, man hat keine rechtliche Handhabe (noch nicht.... ;) )
Alles was ich schreibe ist meine private Meinung. ;)

Offline egn

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Wärmeklau - Gerichtsurteile
« Antwort #8 am: 30. März 2008, 08:18:48 »
Es wäre doch vollkommener Quatsch wenn jemand dazu gezwungen würde zu heizen obwohl er die Wärme gar nicht braucht. Wenn jemand die Wohnung nur frostfrei hält dann ist das völlig ok und er trägt damit zur Energieeinsparung bei.

Heizen über den Bedarf hinaus ist Energieverschwendung und auch unnötige Umweltverschmutzung.

Offline ktown

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Wärmeklau - Gerichtsurteile
« Antwort #9 am: 30. März 2008, 19:48:34 »
Die Logik müßen sie mir aber mal erklären?

Wie trägt eine unbeheizte Wohnung zu Energieeinsparung bei. Es verlagert nur die Kosten von der unbeheizten Wohnung in die Nachbarwohnungen. Weil diese, um ein behagliches Wohnumfeld zu bekommen mehr Heizkosten haben.
Alles was ich schreibe ist meine private Meinung. ;)

Offline egn

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Wärmeklau - Gerichtsurteile
« Antwort #10 am: 30. März 2008, 19:54:59 »
Zitat
Original von ktown
Wie trägt eine unbeheizte Wohnung zu Energieeinsparung bei. Es verlagert nur die Kosten von der unbeheizten Wohnung in die Nachbarwohnungen. Weil diese, um ein behagliches Wohnumfeld zu bekommen mehr Heizkosten haben.

Der Mehrverbrauch in der beheizten Wohnung ist geringer als wenn beide Wohnungen beheizt würden. Schließlich ist ja die Oberfläche über die Wärme an die Umwelt abgegeben wird auch größer. In ihrer Wohnung haben sie ja auch einen geringeren Energieverbrauch wenn sie die Temperaturen in den einzelnen Räumen den Bedürfnissen anpassen und nicht alle bei einer gleich hohen Temperatur halten.

Offline ktown

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Wärmeklau - Gerichtsurteile
« Antwort #11 am: 30. März 2008, 20:11:07 »
Sorry aber das ist eine absolute Milchmädchenrechnung.
Sie vergessen bei ihrer Berechnung, dass mein Boden in dieser Rechnung wie eine Oberfläche gegen Außenluft zu behandeln ist. Da die Temperaturdifferenz zwischen beheizter und unbeheizter Wohnung um ein vielfaches größer ist, als zwischen zwei Wohnungen die bewohnt aber unterschiedlich beheizt sind.
Nicht ohne Grund müßen sie schon seit Jahrzehnten bei der Wärmeschutzberechnung für Bauanträge andere Wärmeleitwerte zu unbeheizten Räumen angenommen werden.
Würde diese unbewohnte Wohnung auf eine Temperatur von z.B. 15°C beheizt, dann wäre, auf beide Wohnungen bezogen, der Heizbedarf geringer, da kein großer Temperaturunterschied auszugleichen wäre.
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Offline egn

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Wärmeklau - Gerichtsurteile
« Antwort #12 am: 30. März 2008, 20:20:21 »
Zitat
Original von ktown
Sorry aber das ist eine absolute Milchmädchenrechnung.

Die Milchmädchenrechnung machen sie.

Zitat
Sie vergessen bei ihrer Berechnung, dass mein Boden in dieser Rechnung wie eine Oberfläche gegen Außenluft zu behandeln ist. Da die Temperaturdifferenz zwischen beheizter und unbeheizter Wohnung um ein vielfaches größer ist, als zwischen zwei Wohnungen die bewohnt aber unterschiedlich beheizt sind.

Dafür ist die Temperaturdifferenz zwischen unbeheizter Wohnung und der Außenluft ebenfalls wesentlich niedriger.

Zitat
Nicht ohne Grund müßen sie schon seit Jahrzehnten bei der Wärmeschutzberechnung für Bauanträge andere Wärmeleitwerte zu unbeheizten Räumen angenommen werden.

Das ist richtig, und ich sage ja auch nicht dass der Energieverbrauch in der beheizten Wohnung nciht höher ist. Es geht aber über den Gesamtenergieverbrauch den beide Wohnungen zusammen haben.

Zitat
Würde diese unbewohnte Wohnung auf eine Temperatur von z.B. 15°C beheizt, dann wäre, auf beide Wohnungen bezogen, der Heizbedarf geringer, da kein großer Temperaturunterschied auszugleichen wäre.

Das ist falsch weil die jetzt beheizte Wohnung wegen der größeren Temperaturdifferenz zu Außenluft einen deutlich höheren Energieverbrauch hat.

Nach ihrer Rechnung hätte ein Haus indem alle Räume gleich beheizt würden den gleichen Energieverbrauch als wenn nur ein einziger Raum beheizt würde. Dass dies nicht richtig sein kann ist offensichtlich.

Offline Stadt/Versorger

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Wärmeklau - Gerichtsurteile
« Antwort #13 am: 06. April 2008, 12:23:46 »
Ich habe leider kein Urteil gefunden,aus dem hervorgeht,daß Mieter eine bestimmte Temperatur in der Wohnung halten müssen.Frostfrei reicht - lt. den Gerichten-völlig aus.
Wenn die Wohnungen noch einzeln z.B durch eigene Gasheizung beheizt werden,haben die Nachbarn garkeine Möglichkeiten dagegen vorzugehen. In Wohnanlagen mit Zentralheizung könnte zumindest durch Veränderung des Umlageschlüssels auf z.B. 50/50 (Verbrauch wird also 50%über die beheizten Flächen und 50% über den Verbrauch abgerechnet) der Sparanreiz der innenliegenden Mietparteien etwas ausgebremst werden.
Es ist eigentlich immer gut,wenn die Mieter nur das bezahlen,was sie auch verbrauchen,aber es ist leider auch selbstverständlich,daß viele gern auf Kosten anderer leben.
Es kann also nur eine Lösung geben. Man suche sich eine andere Wohnung,die besser gedämmt ist bzw. das Gebäude wenig Leerstand hat und /oder das Gebäude zentralbeheizt ist und über einen Umlageschlüssel verfügt,der einzelnen Mietparteien keinen Anreiz zu \"überhöhtem Sparverhalten\" gibt. Sicherlich ist dieses auch nicht die umweltgerechtestes Lösung,aber ich meine ,es gibt auch einen Gemeinschaftssinn welcher gerade auch in Mehrfamilienhäusern ruhig zur Geltung kommen sollte,damit der Hausfrieden gewahrt bleibt.

 

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