Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Neue Gestaltung der Wasserpreise seit 2006/ 2007  (Gelesen 9371 mal)

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Offline F.Schmidt

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Neue Gestaltung der Wasserpreise seit 2006/ 2007
« am: 09. März 2008, 13:03:39 »
Ich möchte die Gelegenheit nutzen um zu fragen, ob sich auch jemand mit den neuen \"WASSERPREISEN\" der ZVO beschäftigt hat. Seit 2006/ 07 wurden die Preise versteckt angehoben und nur mit einem zwei-seitigen Informationsschreiben angekündigt.

Besonders hart getroffen werden diese Haushalte, die wenig verbrauchen und umweltbewußt sparen.
Bei einem Verbrauch  von ca. 40 bis 60qm wurde die Preise durch die neue Struktur um durchschnittlich 45% angehoben.

Allein für den Bezug von Wasser/ Abwasser verlangt die ZVO ca. 126 Euro. GRUNDGEBÜHR – ohne Verbrauch.


Das heißt nur für den Anschluß alleine zahlt ein Haushalt 126 Euro und dies von einen auf den anderen Tag. Der Arbeitspreis für Abwasser/ Wasser wurde nur geringt \"gesenkt\".

Ich habe daraufhin das Bundeskartellamt informiert, welches das Anliegen an das Landeskartellamt weitergeleitet hatte. Das Kartellamt riet mir auch hier den §315 BGB zur Anwendung zu bringen. Außerdem sicherte es mir zu die Situation zu den Wasserpreisen zu prüfen. Es ist nur schon wieder sehr lange her, seit der letzten Nachricht.

Nun frage ich, ob es hier in dem Forum jemanden gibt, der sich auch in dieser Sache zur Wehr gesetzt hat, oder der sich generell schon einmal mit der Struktur der Wasserpreise auseinander gesetzt hat!

Ich freue mich über ein Feedback.

Offline rkausg

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Neue Gestaltung der Wasserpreise seit 2006/ 2007
« Antwort #1 am: 15. Oktober 2008, 17:06:01 »
Hallo F Schmidt,
hab mich leider erst heute im Forum angemeldet und bin auf ihren Beitrag gestoßen.
Ich habe auf die sog. \"Entgeltumstrukturierung\" der Wasserpreise im Jahr 2006 mit einem ähnlichen Schreiben reagiert, wie es der Bund der Energieverbraucher gegen die Gaspreiserhöhungen als Musterschreiben zur Verfügung stellt und mich auf §315 Abs.3 Satz 2 BGB (Billigkeit)berufen.
Im Zuge meines Widerspruchs gegen jede Jahresabrechnung habe ich dann dem ZVO eine eigene Aufstellung der Rechnungspositionen mit den alten Preisen zugeschickt und die evtl. neuen Abschläge auf dieser Basis vorgeschlagen.
Ich habe damals und zwischendurch immer mal wieder im Netz geforscht, ob etwas zum Thema Widerspruch gegen Wasserpreise zu finden ist, aber dies ist sehr dünn. Ein Musterbrief der Verbraucherzentrale Berlin von Februar 2006 liegt mir vor und ist noch unter http://www.verbraucherzentrale-berlin.de/pdf/musterbrief_wasserpreis.pdf im Netz.
Ob jetzt noch ein Widerstand gegen die 2006 erfolgte Erhöhung möglich ist, weiß ich nicht.
Zumindest taucht im Bereich Wasser nicht die Frage auf, ob eine Monopolstellung des Versorgers besteht.
Viele Grüße
rkausg

Offline hebbi

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Neue Gestaltung der Wasserpreise seit 2006/ 2007
« Antwort #2 am: 25. November 2008, 16:18:55 »
Ich habe mich dagegen ebenfalls, wie oben beschrieben, mit den geänderten Musterschreiben der Verbraucherzentrale nach §315 BGB gewehrt. Das werde ich bei der jetzigen JVA ebenfalls wieder so machen und die Erhöhungen nicht zahlen. Vor allem handelte es sich bei der sogenannten Bekanntmachung mit dem Info-Zettel m.E. um Irreführung, wenn nicht gar um Täuschung des Verbrauchers, der beim Studium des Blattes in keiner Weise ahnen konnte, dass sich für einen EFH-Besitzer mit 110 Kubikmetern Verbrauch eine Kostensteigerung von über vierzig Prozent ergeben würde. Das sei zwar angeblich von der Kommunalpolitik, also den 17 (?) Gemeinden, denen der ZVO \"gehört\" so gewollt, aber ob das so gerichtsfest ist, sei dahin gestellt.
Warten wir es ab...

Offline rkausg

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Neue Gestaltung der Wasserpreise seit 2006/ 2007
« Antwort #3 am: 25. November 2009, 16:53:48 »
Liebe MitstreiterInnen,
in der Jahresverbrauchsabrechnung 2009 ist eine Wasserpreiserhöhung seit 01.01.2009 ausgewiesen.
Hat es dazu ene Ankündigung des ZVO gegeben??
Viele Grüße
rkausg

Offline rkausg

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Neue Gestaltung der Wasserpreise seit 2006/ 2007
« Antwort #4 am: 31. Dezember 2011, 14:42:34 »
Liebe MitstreiterIn,
zum Thema Wasserpreise und deren \"unbilliger\" Höhe bin ich beim Durchstöbern der Urteile 2011 auf der Hauptseite des Bundes der Energieverbraucher auf ein Urteil des BGH vom 13. Juli 2011 gestoßen, dass immerhin klarstellt, dass Wasserpreise der Billigkeitskontrolle nach §315 BGB unterliegen. zu finden unter: http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site/site__2874/
Die Fortsetzung des Protestes gegen die Wasserpreise und die Preisgestaltung des ZVO scheint also lohnenswert, auch wenn die strittigen Summen nicht so hoch steigen, wie im Gasbereich.
Frohes und erfolgreiches Protestjahr 2012
rkausg

Offline tangocharly

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Neue Gestaltung der Wasserpreise seit 2006/ 2007
« Antwort #5 am: 31. Dezember 2011, 14:49:19 »
Hm, sehr aktuell, wie mir scheint ?!

siehste da
<<Der Preis für die Freiheit ist die Verantwortung>>

Offline rkausg

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Neue Gestaltung der Wasserpreise seit 2006/ 2007
« Antwort #6 am: 01. Januar 2012, 15:27:58 »
@ tangocharly
kurz aber kryptisch!
Was finden Sie aktuell oder eben nicht?

Nur die Verlinkung auf die Preisübersicht des ZVO von 2009 ist wohl kaum ein hilfreicher Beitrag eines Foren_Königs zum Problem, dass ein Wasserversorger \"willkürlich\" seine Preisstruktur verändern kann.
Aber immerhin hat mein gestriger Beitrag gezeigt, dass Sie das Forum nach aktuellen Beiträgen durchsehen und evtl. endlich das Thema Wasserpreise mal ins Blickfeld rückt.
@ all:
Vielleicht äußern sich ja auch mal andere Foren-Größen zu diesem Thema.
Ansonsten können sich \"Wasser-Rebellen\" auch noch auf den Seiten des Deutschen Konsumentenbundes informieren. Wobei mir nicht ganz klar geworden ist, wer sich dahinter verbirgt.
Gruß aus dem Norden
rkausg

Offline Cremer

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Neue Gestaltung der Wasserpreise seit 2006/ 2007
« Antwort #7 am: 02. Januar 2012, 15:55:24 »
@rkausg,

den Wasserpreisen der SW KH widerspreche ich bereits seit 2007 und erstelle im Zusammenhang der Jahresrechnungen bei Strom und Gas auch für Wasser meine eigene Jahresrechnungen.

Die SW KH hatten im Feb. 2007 einen zusätzlichen Staffelpreis ohne ausreichende Begründung, also willkürlich :D eingeführt.

Ab 2010 habe ich die Wasserpreise von 2,29 €m³auf 1,73 €/m³ eingekürzt. Die SW Kh verlangen nämlich in einer Gemeinde ihres versorgungsgebietes von den Bürgern nur 1,73 €m³

Die SW KH haben die höchsten Wasserpreise in Rheinland-Pfalz.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline tangocharly

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Neue Gestaltung der Wasserpreise seit 2006/ 2007
« Antwort #8 am: 02. Januar 2012, 20:08:25 »
Zitat
Original von rkausg
@ tangocharly
kurz aber kryptisch!
Was finden Sie aktuell oder eben nicht?

Nur die Verlinkung auf die Preisübersicht des ZVO von 2009 ist wohl kaum ein hilfreicher Beitrag eines Foren_Königs zum Problem, dass ein Wasserversorger \"willkürlich\" seine Preisstruktur verändern kann.
Aber immerhin hat mein gestriger Beitrag gezeigt, dass Sie das Forum nach aktuellen Beiträgen durchsehen und evtl. endlich das Thema Wasserpreise mal ins Blickfeld rückt. rkausg

Haben Sie denn auf der homepage des Versorgers eine aktuellere Preismitteilung entdeckt ?

Die Diskussion über das Thema \"Willkür\" überlasse ich derzeitig Anderen.

Die Thematik \"Aktualität\" bezieht sich auf die bedingungsgemäße \"Öffentliche Bekanntmachung\", über die ich in den bisherigen Beiträgen nichts gelesen habe. Vielleicht mal einen Blick in § 1 Abs. 4 AVBWasserV lenken.
<<Der Preis für die Freiheit ist die Verantwortung>>

 

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