Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: JVA ist eingetroffen  (Gelesen 6331 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Rebell

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 30
  • Karma: +0/-0
JVA ist eingetroffen
« am: 11. April 2005, 11:33:53 »
Hallo an alle Rechtserxperten,

die JVA der AVU treffen nun mittlerweile ein, natürlich wurde die Preiserhöhung von 10/2004 mit einberechnent.

Ist die Vorgehensweise nun folgende?

1. selbständige Ermittlung des Jahresverbrauchs zu alten Preisen mit 2%  Aufschlag mit Verrechnung der Abschlagszahlungen
2. Bei Nachzahlung: Überweisen des errechneten Betrages und Schreiben an AVU, daß wg. Widerspruch nur zu den alten AP abgerechnet werden darf.
3. Bei Guthaben: Forderung an die AVU zur Rücküberweisung stellen.
4. Wenn die Forderung der AVU nicht komplett ausgeglichen wird, dann wird wahrscheinlich eine Mahnung der AVU kommen.
5. Mahnung schrftl. widersprechen.
6. AVU wird beim Amtsgericht Mahnbescheid beantragen.
7. Dagegen beim zuständigen Gericht Widerspruch einlegen.
8. Falls die AVU klagen will, kann sie das erst danach tun.
9. Wenn es zur Klage kommt, kann der Kunde das durchziehen oder bei Prozessbeginn nach Einsicht in die Kalkulation bezahlen.

Ich hoffe ich habe nicht nur wirres Zeug geschrieben.

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
JVA ist eingetroffen
« Antwort #1 am: 11. April 2005, 12:21:46 »
@Rebell

Man sollte der JVA schriftlich widersprechen und eine Korrektur gem. § 21 AVBV verlangen unter Hinweis darauf, dass nach dem Unbilligkeitseinwand nur die alten Preise ggf. zzgl. zugebilligtem Sicherheitsaufschlag verbindlich sind, vgl. BGH Urteil vom 30.04.2003, VIII ZR 278/02 und 279/02.

Im Übrigen so verfahren.

Der Versorger könnte den vermeintlich offenen Forderungen auch sofort einklagen. Das ist jedoch unwahrscheinlich. Er wird erst versuchen, mit einem gerichtlichen Mahnbescheid einzuschüchtern, so wie die Anbieter vieler unseriöser 0190- Telefonmehrwertdienste auch....

Dagegen einfach Widerspruch einlegen.

Der Versorger kann dann entscheiden, ob er weitermacht oder es läßt.

Nun gibt es ja auch schon Gerichtsentscheidungen, wonach die Kalkulation offen gelegt werden muss.

Bei erstmaliger Offenlegung der Kalkulation im Prozess, was bisher niemand erwartet (vgl. Statement des Branchenverbandes BGW in der Sendung \"Das Gas-Kartell\") muss man nach Klagezustellung/ Anspruchsbegründung  innerhalb der Zweiwochenfrist für die Verteidigungsanzeige schnell die Verbraucherverbände kontaktieren, um diese zu prüfen und wenn diese sich als korrekt erweiset ggf. die Forderung noch \"sofort\" anerkennen im Sinne von § 93 ZPO, so dass der Versorger die Prozesskosten zu tragen hat.


Die Versorger wissen um diese Möglichkeit des verklagten Verbrauchers  und tun sich allein deshalb mit einer Klage schwer.

Um es dem Versorger nochmals zu verdeutlichen, kann man diesem auch nochmals mitteilen, dass man sich wie aufgezeigt im Falle einer Klage ein \"sofortiges\" Anerkenntnis im Sinne von § 93 ZPO vorbehält.

Nichts ist in dieser Situation für die Versorger wohl ärgerlicher, als selbstbewußte Verbraucher, die um ihre eigenen Rechte wissen.

Preiserhöhungen werden nur noch dann akzeptiert, wenn sie umfassend, nachvollziehbar begründet werden und entsprechende Nachweise erbracht werden.

Dann frustrieren Preiserhöhungen auch die Versorger und diese müssen selbst überlegen, wie solche abgewendet werden können.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Bürger

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 5
  • Karma: +0/-0
JVA ist eingetroffen
« Antwort #2 am: 11. April 2005, 12:28:42 »
Hi,

vieleicht hilft das ja weiter!!!

www.verbraucher.de/download/fragen_antwort.pdf

Grüße

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
JVA ist eingetroffen
« Antwort #3 am: 11. April 2005, 13:00:08 »
Da wird wohl eine gute Zusammenfassung der Beiträge hier im Forum an die Verbraucher gebracht.

Nur so können möglichst viele Verbraucher erreicht werden.

Indes hätte man auf den Bund der Energieverbraucher und dessen Engagement hinweisen können. Immerhin stammen ersichtlich ganze Passgen hier aus dem Forum und von der Seite.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz