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Autor Thema: E.ON Ruhrgas: Ölpreisbindung und Handelspreise  (Gelesen 30386 mal)

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Offline RR-E-ft

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E.ON Ruhrgas: Ölpreisbindung und Handelspreise
« Antwort #15 am: 31. Juli 2008, 11:10:48 »
@NN

In Deutschland gibt es auch keine gesetzliche (formale) Ölpreisbindung.


In GB ist die eigene Förderung zurückgegangen. Das Land ist zunehmend auf Importe, u.a. über den Interconnector angewiesen. Siehste hier. Meinen Sie die dazu abgeschlossenen Importverträge enthielten keine Ölpreisbindung?

Unabhängig vom prozentzualen Anstieg der Gaspreise in GB stellt sich die Frage nach deren absoluter Höhe und deren nominalen Anstieg und danach wie sich letzterer zum nominalen Anstieg in Deutschland verhält.

Erst dann wird die Sache vergleichbar.

Zudem verbleibt es dabei, dass sich die HuK- Gaspreise in Deutschland seit 2003 stärker verteuert haben als die BAFA- Erdgasimportpreise.

British Gas mit Preisgarantie bis 2011 Bis 30.09.2011 garantierte Gaspreise von BG

Offline baxmann

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E.ON Ruhrgas: Ölpreisbindung und Handelspreise
« Antwort #16 am: 06. Mai 2009, 11:22:38 »
Argument Ölpreisbindung - wie der Gaskunde hinters Licht geführt wird!
Auf eine Beanstandung zur Höhe der jüngsten Gaspreissenkung hat E.ON WW sich mal wieder der Argumentation der Ölpreisentwicklung mit besonderem Hinweis auf den Rohölpreis bedient.
Das Argument Ölpreisbindung wird leider nur allzu pauschal und für den Gaskunden völlig mißverständlich und irreführend dargestellt; nicht nur hier im Forum, sondern auch in der allgemeinen Presse.
 Dabei ist folgender Sachverhalt zu beachten und zu unterscheiden:
1) Rohölpreisbindung
Die globalen Gasexporteure, z. B. Gazprom, habedn mit den nationalen Gasimporteuren, z. B. E.ON Ruhrgas, vertragliche Regelungen getroffen, dass die Preise für Gas-Exporte an den Rohölpreis gekoppelt sind. Dafür sind Referenzölsorten,  wie z. B. Brent oder WTI, festgelegt, für die es Kontraktpreise gibt, die deutlich unter den Spotpreisen liegen, die gern von den Gasversorgungsunternehmen herangezogen werden.
2) HEL-Preisbindung (HEL = Heizöl leicht)
Für die Verteilung des Erdgases vom nationalen Importeur über den Großhandel bis zu den Gasversorgungsunternehmen ( meistens sind diese Verteilungsstufen konzernabhänging und kapitalmäßig konzernseitig verflochten) gilt eine andere Ölpreisbindung, nämlich die des Heizöles, leicht (HEL). Diese Handhabung geschieht ohne gesetzliche Rechtfertigung und nur auf eine Absprache zwischen der Öl- und Gaswirtschaft.
Zwischen beiden Preisbindungen gibt es große preisliche Unterschiede. Kostet heute ein Barrel  (159 l) Rohöl $ 54, so liegt der Preis für 1l HEL bei etwa € 0,50. Der Gewinn, der allein in den Handelsstufen über diese Preisdifferenz eingefahren wird, ist nicht nur bekanntlich enorm, sondern auch umstritten.
Heizöl leicht ist als Teil der Mitteldestillate ein Nebenprodukt der Erdöldestillation und hat  sehr komplexe Preisbildungsfaktoren, auf die hier nur sehr grob eingegangen werden kann.
Aus einer Tonne Rohöl werden ca. 15% Naphta,Petrolether/ca. 36% Mitteldestillate: leichtes Heizöl,Gasöl, Petroleum, Kerosin/ 47% Rückstand: Wachs, schweres Heizöl/ 2% Methan, Ethan, Propan, Butan erzeugt.
Für alle diese Derivate, die von der Produktionsgrundlage in einem nicht veränderbaren Mengenverhältnis stehen, gibt unterschiedliche Marktgegebenheiten und Preisbildungsfaktoren. Schließlich sind die weltweit vorhandenen Cracker(Raffenerien) begrenzt und fallen zeitweise durch geplante oder auch ungeplante Revisionen für mehrere Monate aus. Das verändert neben anderen z. B. klimatischen Verhältnissen auch die Preise der Vorprodukte und den Derivaten wie z. B. Heilöl leicht.
Es liegt auf der Hand, das es keinen sachlichen Zusammenhang zwischen Preisbindungen Erdgas und dem Derivat HEL gibt. Nicht nur das. Es ist eigentlich sogar gesetzlich verboten, den Preis für  Erdgas an den HEL Preis zu binden. Das Preisangaben- und Preisgleitklauselgesetz(PaPkG) verbietet eine solche Preisbindung. Auch das OLG Frankfurt v. 04.11.2008 hat diese Preisbindung als nicht zulässig erklärt.
baxmann
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