@tangocharly
Die Grundannahmen sind folgende:
I.
Der Großhandelspreis für Erdgas - ein Marktpreis - kann sich wegen der großen Importabhängigkeit nicht anders entwickeln als der BAFA- Erdgasimportpreis (Wert der Ware an der deutschen Grenze), so dass der Großhandelspreis den gleichen nominalen Schwankungen unterliegen sollte.
II.
Daraus folgt, dass der Abstand zwischen BAFA- Erdgasimportpreis und Erdgas- Großhandelspreis gleich bleiben muss. Wird dies 1 : 1 in der Lieferkette von der deutschen Grenze bis zum Letztverbraucher weitergegeben, so können auch die Letzverbraucherpreise nominal nicht stärker schwanken als der BAFA- Erdgasimportpreis.
III.
Daraus folgt, dass die Differenz zwischen BAFA- Erdgasimportpreis und Letztverbraucher- Gaspreis sich nicht vergrößern darf, wenn alles mit rechten Dingen zugeht. Diese Differenz müsste sich sogar verringert haben, weil die Transportkosten infolge der Absenkung der anerkannten Netzkosten durch die Regulierungsbehörden deutlich gesunken sind.
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Die Regelungen in den Speicherverträgen zeigen nur, dass es möglich ist, den Wert der Ware Erdgas über den BAFA- Erdgasimportpreis festzulegen, den Wert der Ware Erdgas aus dem BAFA- Erdgasimportpreis abzuleiten.
Es spräche deshalb nichts dagegen, wenn alle Erdgaspreise ab deutscher Grenze (abzüglich Transportkosten, Steuern und Abgaben) im Inland auf den BAFA- Erdgasimportpreis indexiert würden.
Marktgerecht ist die Preisbildung erst, wenn den Letztverbraucher keine stärkeren nominalen Schwankungen als jene erreichen, die auch der BAFA- Erdgasimportpreis erfährt.
Der marktgerechte Abstand zwischen Erdgasimportpreis und Letztverbraucher- Gaspreis hängt von den Kosten ab, die zwischen deutscher Grenze und Letztverbraucher tatsächlich entstehen. Diese (unbekannten) Kosten können jedenfalls nicht wie der BAFA- Erdgasimportpreis von der Ölpreisentwicklung abhängen.
Wo der marktgerechte Letztverbraucher- Gaspreis liegt, kann man also erst ermitteln, wenn man die bisher unbekannten (notwendigen) Kosten kennt, die zwischen deutscher Grenze und Letztverbraucher tatsächlich anfallen und zum Erdgasimportpreis hinzutreten. Oben drauf ein kleines Sahnehäupchen für die deutsche Gaswirtschaft ist gegönnt.
Darüber hinaus zeugt die Regelung über Pönalen im Speichervertrag nur von einem Raubrittertum, weil diese Regelung nicht ausgewogen erscheint. Sicher muss eine Pönale her, weil auch die Saldierung von Speichermengen Geld kostet und man deshalb den Speicherkunden über einen ökonomischen Hebel zu einer möglichst korrekten Buchung der Speichermengen anhalten muss. Nur ist die Differenz zwischen An- und Verkaufspreis eben viel zu groß.
Mehr lässt sich aus alldem nicht ableiten, als dass die bisher von E.ON Ruhrgas angebotenen Preise nicht den Handelspreisen entsprechen, die sich als Markpreise im Wettbewerb herausbilden müssten/ würden.
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Die Wertschöpfung der deutschen Gaswirtschaft bei Haushaltskunden ist besonders hoch. Gesamtwertschöpfung deutscher Erdgasmarkt 2006 laut E.ON Ruhrgas. Der Durchschnittserlös der Gaswirtschaft aus der Gasabgabe an Endabnehmer ohne Mehrwertsteuer lag laut Statistischem Bundesamt im Jahr 2006 demnach bei 3,80 Ct/ kWh.
Der durchschnittliche Haushaltskunde mit einer Gasabnahme von 20.000 kWh hatte ohne Mehrwertsteuer 2006 unter Berücksichtigung der verbrauchsabhängigen Grundpreise einen
weit höheren Gaspreis zu zahlen als
3,80 Ct/ kWh zzgl. Umsatzsteuer.
So verlangte etwa die Oldenburger EWE im Absatzgebiet Ost ab 01.11.2006 folgende Basistarife in der Grundversorgung:
Jahresabnahmemenge bis 7.059 kWh:
Grundpreis 6000 Ct. netto, Arbeitspreis
5,91 Ct/ kWh netto
Jahresabnahmemenge über 7.059 kWh:
Grundpreis 12000 Ct netto, Arbeitspreis
5,05 Ct/ kWh netto.
Der effektive Gaspreis für eine Jahresabnahme von 20.000 kWh lag also bei 5,65 Ct/ kWh netto und somit
1,85 Ct/ kWh über den Durschnittserlösen der deutschen Gaswirtschaft im Jahre 2006.
Der effektive Gaspreis für eine Jahresabnahme von 4.500 kWh lag also bei 7,24 Ct/ kWh netto und somit sogar
3,44 Ct/ kWh über den Durchschnittserlösen der deutschen Gaswirtschaft im Jahre 2006.
Zur Erinnerung:
Laut Übersicht von E.ON Ruhrgas entfielen vom Durschnittserlös der Gaswirtschaft, der sich 2006 auf 3,80 Ct/ kWh netto belief, stolze 56 Prozent auf den Erdgasimport. Dies entspricht nominal
2,128 Ct/ kWh.
Die Letzverbraucherpreise lagen also im geschilderten Fall bei der Abnahmemenge 20.000 kWh stolze
3,522 Ct/ kWh über den durchschnittlichen Erdgasimportkosten von 2,128 Ct/ kWh, bei einem Jahresverbrauch von 4.500 kWh sogar
5,112 Ct/ kWh über den durchschnittlichen Erdgasimportkosten von 2,128 Ct/ kWh.
Auf
gaswirtschaftliche Leistungen im Inland (Transport, Speicherung, Dispatching etc.) entfielen aber nur
28 Prozent von 3,80 Ct/ kWh, mithin
1,064 Ct/ kWh netto !!!
Ein entsprechendes Bild zeichnet sich bundesweit.