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Autor Thema: EWR Remscheid droht Versorgungssperre an  (Gelesen 5852 mal)

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Offline Lernender

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EWR Remscheid droht Versorgungssperre an
« am: 15. Februar 2008, 17:25:26 »
Hallo liebe Forenmitglieder.

Gestern erhielt ich ein Schreiben von der EWR Remscheid, in der sie für den Fall des Ablaufs der Frist (18. Febr.) zur Begleichung der Forderungen (aufgrund meines Widerspruches nach 315 BGB mit Abschlagskürzung) die Einstellung der Energielieferung (konkret Strom) ankündigt.

Dieses habe ich als quasi konkretes Datum verstanden und das vom BdE empfohlene Antwortschreiben aufgesetzt. Der BdE rät, auch ihn darüber zu informieren.

Auf den Seiten habe ich aber nicht gefunden, ob das per Brief oder im Netz erfolgen kann. Und wenn im Netz, welche Seite.

Kann jemand mir Blinden Sehhilfe geben?

Lernender

Offline Zottel

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EWR Remscheid droht Versorgungssperre an
« Antwort #1 am: 15. Februar 2008, 18:02:24 »
@Lernender

Soweit mir bekannt ist, muss die Ankündigung einer Stromsprerre einen eindeutigen Termin nennen. Dieser muss min. 14 Tage in der Zukunft liegen.

Eine Stromsperre nach Widerspruch des Preises ist unzulässig, so ist es jedenfalls im Urteil des LG Koblenz, Urteil vom 21.11.2006 - 4 HK.O 113/06 zu lesen.

Auf alle Fälle sollte ein Anwalt konsultiert werden.

Offline Lernender

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EWR Remscheid droht Versorgungssperre an
« Antwort #2 am: 18. Februar 2008, 09:18:46 »
Guten Morgen, liebe Forenmitglieder,

so, am Freitagabend habe ich dann noch eben schnell mein Antwortschreiben persönlich bei der EWR abgegeben.

Es war schon putzig, wie die Dame am Tresen mir sagen musste, dass der Widerspruch nach 315 nur auf den Gasmarkt Anwendung finden würde, aber nicht auf einem freien Strommarkt, wo ich die Qual der Wahl unter vielen Versorgern habe. Sie müsse mich darauf hinweisen (so nach dem Motto: Ich tue Ihnen etwas gutes, damit Sie nicht ins offene Messer laufen).

Weiß jemand, wie ich den BdE am besten darüber informiere? Denn der BdE schreibt ja selbst, dass man ihn am besten auch informieren möge. Gibt es eine Möglichkeit über die Homepage oder sollte man am besten dies per Brief machen?

@Zottel
danke für die Antwort.

Lernender

Offline Thomas S.

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EWR Remscheid droht Versorgungssperre an
« Antwort #3 am: 18. Februar 2008, 11:15:21 »
Zitat
Original von Zottel
@Lernender

Soweit mir bekannt ist, muss die Ankündigung einer Stromsprerre einen eindeutigen Termin nennen. Dieser muss min. 14 Tage in der Zukunft liegen.

Eine Stromsperre nach Widerspruch des Preises ist unzulässig, so ist es jedenfalls im Urteil des LG Koblenz, Urteil vom 21.11.2006 - 4 HK.O 113/06 zu lesen.

Auf alle Fälle sollte ein Anwalt konsultiert werden.

Und den ANWALT würde ich jetzt ganz schnell unter Zuhilfenahme des Energieschutzbriefes des BDE aufsuchen. HIER zu lesen

Denn die EWR haben keine Ahnung - und gerade deshalb, wenn auch  rechtswidrig, sperren... ...es könnte aber auch sein, daß Sie mit §315 nicht richtig liegen, wenn Sie einen Sondervertrag haben...

 

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