Guten Morgen, liebe Forenmitglieder,
so, am Freitagabend habe ich dann noch eben schnell mein Antwortschreiben persönlich bei der EWR abgegeben.
Es war schon putzig, wie die Dame am Tresen mir sagen musste, dass der Widerspruch nach 315 nur auf den Gasmarkt Anwendung finden würde, aber nicht auf einem freien Strommarkt, wo ich die Qual der Wahl unter vielen Versorgern habe. Sie müsse mich darauf hinweisen (so nach dem Motto: Ich tue Ihnen etwas gutes, damit Sie nicht ins offene Messer laufen).
Weiß jemand, wie ich den BdE am besten darüber informiere? Denn der BdE schreibt ja selbst, dass man ihn am besten auch informieren möge. Gibt es eine Möglichkeit über die Homepage oder sollte man am besten dies per Brief machen?
@Zottel
danke für die Antwort.
Lernender