Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Zu Starke Stromschwankungen  (Gelesen 33696 mal)

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Offline Kleines213

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Zu Starke Stromschwankungen
« am: 27. Januar 2008, 20:01:22 »
Hallo,

wir haben vor knapp zwei Jahren feststellen müssen, das der bei uns ankommende
Strom nicht gleichbleibend ist und unsere Geräte zu bestimmten Stosszeiten
nicht funktionieren, bzw. ganz sterben. Unser Stromversorger kennt das Problem,
tut aber derzeit nichts dagegen weil so ca. 2011 sowieso Erdkabel kommen sollen.
Hat jemand eine Idee wie wir korrekt dagegen vorgehen können? oder gibt es gar
noch mehr Leidgeprüfte??

Kleines213

Offline Tom3244

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Zu Starke Stromschwankungen
« Antwort #1 am: 27. Januar 2008, 20:09:54 »
Hi,

laut Norm sind Schwankungen bei 230 V von +6 % und -10 % zulässig.
Von 2009 an darf die Netzspannung von 230 V um ±10 % abweichen.

Wenn diese Grenzen über oder unterschritten werden, und Geräte dadurch zerstört werden, kannst du deinen Netzbetreiber dafür belangen.

Gruß
Tom

Offline Kleines213

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Zu Starke Stromschwankungen
« Antwort #2 am: 27. Januar 2008, 20:15:27 »
das weiss ich alles, der versorger hatte uns das auch mal gesagt, allerdings waren die Geräte da schon entsorgt weil zu diesem Zeitpunkt keiner auf die Idee mit dem dünnen Strom kam. Derzeit ist es so dass zB. der Trockner Sonnatag mittag nie angestellt werden kann oder sollte weil er sich mangels ausreichender Spannung gar nicht erst einschalten lässt bzw. sich zwischendurch ausschaltet und immer wieder neu startet. Wenn das kein zusätzlich Geld für uns kostet..-

Offline bjo

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Zu Starke Stromschwankungen
« Antwort #3 am: 27. Januar 2008, 20:28:43 »
Hallo,
wenn die bereits genannten Normen nicht eingehalten werden ist das ein
Mangel. Darauf sollte man den Enerigeversorger schriftlich hinweisen und
die Rechnung kürzen! (ähnlich wei bei Mangel an Meitwohnungen)
Du schreibst das sogar Geräte bei bestimmungsgemäßen Gebrauch zerstört werden somit ist eine ordendliche Kürzung angesagt!

Offline Tom3244

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Zu Starke Stromschwankungen
« Antwort #4 am: 27. Januar 2008, 20:35:17 »
Hi,

das heisst du hast Unterspannung und das lässt auf ein zu schwaches (überlastetes Netz) rückschliessen. Dein Versorger könnte wenn noch möglich das Übersetzungsverhältnis das Trafos verändern damit die Spannung höher wird. Falls aber der erste am Strang dann über den Grenzwert von 244V kommt gibt es bei diesem Probleme. Abhilfe würde dann nur eine Verstärkung des Netzes bringen. Ich würde das deinem Versorger schriftlich zukommen lassen und darauf hinweisen das bei Beschädigungen dieser haftbar gemacht wird. Du zahlst mit deiner Stromrechnung auch einen gewissen Betrag der eigentlich in den Ausbau und die Instandsetzung des Netzes fliessen sollte, diese Beträge aber leider in die Taschen der Aktionäre und Vorstände usw. fliesst.

Gruß
Tom

Offline Gridpem

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Zu Starke Stromschwankungen
« Antwort #5 am: 28. Januar 2008, 12:17:34 »
@ Kleines213

wenn Du ne Rechtsschutzversicherung hast, suche Dir einen Anwalt, der sich mit Energierecht auskennt und lasse prüfen, ob der Netzbetreiber zu einem früheren Ausbau gezwungen werden kann. Da wird die Verhältnismäßigkeit eine Rolle spielen.

Normen sind dazu da, um sie einzuhalten. Da kann sich auch ein Netzbetreiber nicht rausreden.

Messprotokolle so über einen Monat wären auch nicht schlecht, um auch den technischen Nachweis der Nichteinhaltung der Norm zu haben.
Wenn der Nachweis da ist, kann man sicherlich auch über eine Entgeltkürzung nachdenken. Das sollte man dem Versorger aber schriftlich mitteilen.

Gruß aus Meck-Pomm

Offline Netznutzer

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Zu Starke Stromschwankungen
« Antwort #6 am: 28. Januar 2008, 13:06:02 »
@ bjo

Der Stromversorger ist bei diesem Problem in keinster Weise zu belangen. Es muss sich an den Netzbetreiber gewandt werden. Was wäre, wenn Greenpeace den Strom liefert? Denen die Rechnung wg. Stromschwankungen kürzen. Aufgrund welcher Basis?

Gruß

NN

Offline bjo

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Zu Starke Stromschwankungen
« Antwort #7 am: 28. Januar 2008, 13:55:54 »
Zitat
Original von Netznutzer
@ bjo

Der Stromversorger ist bei diesem Problem in keinster Weise zu belangen. Es muss sich an den Netzbetreiber gewandt werden. Was wäre, wenn Greenpeace den Strom liefert?

Gruß

NN

zum Vergleich: nach wechsel des Telefonanbieters ist dieser und nur dieser mein Ansprechpartner! Werk letztendlich die Arbeiten ausführt und wie untereinander verrechnet wird hat mich als Kunde nciht zu interressieren!

Offline Kleines213

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Zu Starke Stromschwankungen
« Antwort #8 am: 28. Januar 2008, 18:52:50 »
@all
erst mal danke für Eure Tipps. Eine Dauermessung mit Protokoll ist mit unseren privaten Mitteln gar nicht möglich und die jeweiligen Netzbetreiber rücken leider mit nichts schriftlichem heraus.
Mündlich geben sie zu dass das Netz zu schwach ist. Wenn durch Stromschwankungen Geräte defekt sind, kann durchaus der Netzbetreiber bzw. Anbieter haftbar gemacht werden. Leider ist der Nachweis verdammt schwierig.

Rechtschutz ist vorhanden, muss nur prüfen ob das auch hierfür gilt. Wie finde ich einen Anwalt der sich mit Strom auskennt?

Offline RR-E-ft

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Zu Starke Stromschwankungen
« Antwort #9 am: 28. Januar 2008, 19:12:18 »

Offline Kleines213

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Zu Starke Stromschwankungen
« Antwort #10 am: 28. Januar 2008, 19:16:12 »
na das ist schon was, näher im Norden wäre noch günstiger...aber trotzdem Danke!

Offline RR-E-ft

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Zu Starke Stromschwankungen
« Antwort #11 am: 28. Januar 2008, 19:25:16 »
Zitat
Als Mandant der Energie-Kanzlei Buck & Kollegen können Sie eine nachhaltige und ganzheitliche Vorortbetreuung erwarten.

Die Kollegen kommen gern zu den Mandanten vor Ort, um diese zu betreuen.

Nicht nur nachhaltig, sondern auch ganzheitlich.

Ob aryuvedische Praktiken davon ggf. mitumfasst sei könnten, ist nicht ersichtlich.

Offline Kleines213

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Zu Starke Stromschwankungen
« Antwort #12 am: 28. Januar 2008, 19:33:06 »
Danke schön, das habe ich gerade über den Link gelesen. Wenn es keine Spezialisten in Nordthüringen gibt werde ich mich gern an diese Herren wenden, vielleicht deckt unsere Rechtschutz das ganze mit ab und eine Lösung ist dringend fällig. Strom kostet reichlich und wir können die Geräte nicht betreiben wenn wir es für richtig halten.

Ach und die andere Betreuung...nur wenn es sein muss...da gehe ich dann lieber zu einem anderen Fachmann...

Offline superhaase

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Zu Starke Stromschwankungen
« Antwort #13 am: 28. Januar 2008, 19:39:51 »
@Kleines213:

Vorsicht, Kleines, unser lieber Herr Fricke macht gerne mal ein Späßle:

Zitat
Die erfolgsorientierte Beratung von Energieversorgern und Stadtwerken bildet seit 1996 die Kernkompetenz der Kanzlei Buck & Collegen.

Ob das die Richtigen sind und für so ein Kleines213 überhaupt Zeit haben? ;)

ciao,
sh
8) solar power rules

Offline RR-E-ft

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Zu Starke Stromschwankungen
« Antwort #14 am: 28. Januar 2008, 19:45:32 »
@superhaase

Die Kollegen behaupten, sich mit den technischen Besonderheiten der Stromversorgung auszukennen. Da kann man also schon mal nachfragen, ob man Mandant werden kann, um sich ggf. vor Ort nicht nur nachhaltig, sondern auch ganzheitlich betreuen zu lassen.

Wenn die Stromschwankungen von den (Übertragungs-)Netzbetreibern (vgl. Beitrag Netznutzer) zu verantworten sein sollten, kann man wohl davon ausgehen, dass diese nicht von der Erfurter Kanzlei betreut werden und deshalb auch kein Interessenkonflikt besteht.

Als Strom- und Gaskunde kennt man diese Kanzlei freilich eher als Prozessvertreter von Stadtwerken.

 

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