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Autor Thema: EVB bucht trotz Widerspruch die Nachzahlung ab!  (Gelesen 17994 mal)

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Offline Mym

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EVB bucht trotz Widerspruch die Nachzahlung ab!
« am: 01. April 2005, 21:03:12 »
Ich habe vor einigen Wochen schonmal hier geschrieben. Der Sachverhalt ist dieser:
Unser Energieversorger hat zum 01.10. sowie zum 01.01.2005 die Gaspreise um insgesamt 16% angehoben. Dieser Erhöhung haben wir nach Erhalt der Jahresabrechnung widersprochen.  Diesen Widerspruch hat die EVB zurückgewiesen woraufhin und uns die Zahlung \"unter Vorbehalt\" angeboten, was  wir in form eines erneuten Widerspruchs dankend abgelehnt und die EVB erneut dazu aufgefordert haben, die Preispolitik offen zu legen. Daraufhin meinte die EVB sie würden sich wieder melden.

Diese \"Meldung\" bestand darin, dass die EVB den kompletten Nachzahlungsbetrag abgebucht hat, obwohl ihr die Einzugsermächtigung dafür bereits im 1. Widerspruch entzogen worden ist.
Daraufhin haben wir den gesamten Betrag zurückbuchen lassen. Innerhalb von einer Woche bekamen wir eine Mahnung, auf der auch die Rückbuchungsgebühren in Höhe von knapp 7 Euro berechnet wurden.

Wir sollen wir uns jetzt verhalten?

Danke schonmal vorab!

Offline Cremer

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EVB bucht trotz Widerspruch die Nachzahlung ab!
« Antwort #1 am: 02. April 2005, 22:27:31 »
@ Mym

Die rechnungsabteilung beim Versorger weiß nicht wahrscheinlich nichts von der Kundenabteilung oder umgekehrt.

Wenn Sie gemäß Widerspruch, Preise Basis September 2004 plus 2%, dem Versorger mitgeteilt haaben, dann sollten Sie auch gleichzeitig die monatliche Abschlagsrate festlegen und auch nur diese überweisen. Das müssen Sie dem Versorger mitteilen, dass Sie die Abschlagshöhe begrenzt haben. Da er nicht danach verfahren hat, ist somit seine Schuld.

Weisen Sie die Mahnung zurück und teilen Sie ihm mit, dass leider die Gebühr zu seinen Latsen gehtr. Teilen Sie ihm Ihre Abschlagshöhe mit und veranlassen Sie die entsprechenden Zahlungen.
MFG
Gerd Cremer
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Offline Mym

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EVB bucht trotz Widerspruch die Nachzahlung ab!
« Antwort #2 am: 02. April 2005, 23:53:31 »
Hallo!
Es geht nicht um die monatlichen Abschlagszahlungen. Die Erhöhung dieser haben wir unter dem Aspekt akzeptiert, dass wir das Dachgeschoss ausgebaut und im Februar bezogen haben. Somit gibt es hier im Haus nun drei statt zwei Wohneinheiten.
Dies haben wir dem Energieversorger ebenfalls im ersten Widerspruch mitgeteilt.

Hier geht es um den Nachzahlungsbetrag der Jahresabrechnung, der durch die Erhöhung zum 01.10.2004 deutlich gestiegen ist.

Also weise ich diese Mahnung zurück und fordere eine angepasste Jahresrechnung oder wie?

Danke

Offline Cremer

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EVB bucht trotz Widerspruch die Nachzahlung ab!
« Antwort #3 am: 03. April 2005, 20:09:10 »
@ Mym

Ich verstehe zwar nicht ganz was Sie meinen. Es ist schließlich unerheblich, aus welchen Gründen auch immer ( Erweiterung der Heizfläche durch eine Wohneinheit) der Gasbezug gestiegen ist. Das braucht der Versorger auch nicht zu interessieren und zu wissen.

Wenn die Jahresrechnung nicht auf der Preisbasis, wie Sie Widerspruch eingelegt haben, errechnet/abgerechnet wurde, dann war die Rückbuchung richtig. Gleichzeitig müßten Sie aber dem Versorger die neue, Ihrer Meinung nach richtige Rechnung aufmachen und nur die auf Ihrer Basis errechtneten Differenz zur Zahlung leisten.
MFG
Gerd Cremer
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Offline Mym

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EVB bucht trotz Widerspruch die Nachzahlung ab!
« Antwort #4 am: 03. April 2005, 22:02:35 »
Im Prinzip geht es mir darum, dass ich die Gaspreiserhöhung nicht als hingenommen ausgelegt bekomme (Zahlung unter Vorbehalt und somit Üergang der Beweispflicht vom EV auf mich), wenn ich die Nachzahlung (wenn auch in reduzierter Form) begleiche.

Sorry, ich weiss nicht, wie ich mich besser ausdrücken soll und hoffe, dass es trotzdem halbwegs verständlich ist............

Offline Cremer

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EVB bucht trotz Widerspruch die Nachzahlung ab!
« Antwort #5 am: 04. April 2005, 07:39:02 »
@ Mym

also begleichen Sie die Rechnung auf der von Ihnen verminderten Höhe und teilen sie dem Versorger die Gründe mit.
MFG
Gerd Cremer
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Offline Mym

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EVB bucht trotz Widerspruch die Nachzahlung ab!
« Antwort #6 am: 04. April 2005, 08:07:50 »
Danke  :wink:

Offline Cremer

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EVB bucht trotz Widerspruch die Nachzahlung ab!
« Antwort #7 am: 04. April 2005, 16:18:49 »
@ Mym

Lesen Sie auch nach unter

http://www.zfk.de/navframe/index6hinter.html

Hintergrund (rechts)
\"Die Rechtslage ist unklar\"

Unter III. Nr. 2 steht, dass die einziehung der erhöhten Forderung nicht möglich ist, wenn § 315 Widerspruch eingelegt ist
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Gerd Cremer
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