Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Abschlag gütig aushandeln?  (Gelesen 13832 mal)

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Offline Freeeeezzzzz

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Abschlag gütig aushandeln?
« am: 23. Januar 2008, 10:57:00 »
Hallo!

Bin ein absoluter Newbie auf dem Gebiet der Energieversorgung, da ich erst vor kurzem das erste mal in eine Situation gekommen bin, wo man sich selber um die Versorgung mit Strom und Gas kümmen muss.

Nun kam schon nach 78 Verbrauchstagen die erste Jahresabrechnung und ich hatte Angst. Angst vor einer wahnsinnig hohen Nachzahlung.
Aber ich hatte Glück, muss nur 17€ nachzahlen, dass kann ich mir grad noch leisten  :D

Nun wurde aber auch ein neuer Abschlag berechnet. Bisher habe ich 98€ und ein paar gequetschte monatlich für Strom und Gas an die Stadtwerke gezahlt.

Der neue Abschlag wurde auf 128€ festgelegt, davon 62,18€ für Strom und 45,38 für Gas (jeweils +Steuer).
Nun ist es aber in unserer kleinen (60qm) Wohnung so, dass Gas lediglich zum Heizen genutzt wird. Und da wir auch noch in der 3. Etage wohnen, bekommen wir relativ viel Wärme von den Nachbarn unter uns ab (vielen Dank  :P). Warmwasser läuft über Strom, es gibt keinen sonstigen Gasverbraucher.
Im Endeffekt werden wir die Heizung wohl ende Februar (spätestens im März) komplett abschalten. Und wenn ich nunmal grob überschlage, dann wäre das viel zu viel Abschlag für das Jahr.

Daher meine Frage:
Kann man nach eurer Erfahrung mit den Stadtwerken den Abschlagspreis mit einer solchen Begründung \"aushandeln\"?? Oder stellen die sich dort prinzipiell quer?
Ich ärger mich nämlich, wenn ich dem lokalen Energie-Modul von meinen Abschlägen ein zinsloses Darlehen gewähre :D

Danke
Freeeeezzzzz (Stefan)

Offline svenbianca

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Abschlag gütig aushandeln?
« Antwort #1 am: 23. Januar 2008, 11:18:21 »
Wenn Sie dort nachfragen und die Zählerstände belegen, dass Sie weniger verbrauchen können Sie den Abschlag natürlich senken lassen. Nur sind 43 Euro nicht gerade sehr hoch gegriffen........

Offline Freeeeezzzzz

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Abschlag gütig aushandeln?
« Antwort #2 am: 23. Januar 2008, 12:24:09 »
Mhh, natürlich kann ich das noch nicht belegen.
Momentan läuft die Heizung ja noch.

Mir geht es auch nicht darum, die Nebenkosten derart niedrig anzusetzen, dass nachher eine Nachzahlung droht.
Nur bin ich bisher davon ausgegangen, dass die Nebenkostenvorrauszahlung zum neuen Bezugszeitraum aufgrund des anstehenden Sommers und der Tatsache, dass Gas lediglich für die Heizung und nicht für die Wasserbereitung etc verwendet wird, eher gesenkt wird als weiter erhöht. Deshalb bin ich doch ein wenig verwundert.
Ich werde nachher mal zum Kundencenter meines Energieversorgers gehen und dort mal freundlich nachfragen. Das kostet ja nix.


Aber abschließend habe ich noch eine generelle Frage. Bitte nicht erschlagen, bin wie gesagt das erste mal mit einem Energielieferanten direkt in Berührung gekommen.
Kann man nicht über die Sommermonate den Gasanschluss einfach Kündigen und brach liegen lassen? Wenn ja, was kostet das an- und abklemmen der Gasversorgung jeweil im Frühjahr und Herbst ca?? Das könnte sich ja u.U. rechnen...

Danke für ihre bisherige Hilfe!
Stefan

Offline AKW NEE

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Abschlag gütig aushandeln?
« Antwort #3 am: 23. Januar 2008, 13:25:09 »
@ Freeeeezzzzz

Zitat
Nun kam schon nach 78 Verbrauchstagen die erste Jahresabrechnung und ich hatte Angst. Angst vor einer wahnsinnig hohen Nachzahlung.
Aber ich hatte Glück, muss nur 17€ nachzahlen, dass kann ich mir grad noch leisten  Nun wurde aber auch ein neuer Abschlag berechnet. Bisher habe ich 98€ und ein paar gequetschte monatlich für Strom und Gas an die Stadtwerke gezahlt.Der neue Abschlag wurde auf 128€ festgelegt, davon 62,18€ für Strom und 45,38 für Gas (jeweils +Steuer).

Wann waren die 78 Tage? Wenn diese in der Heizperiode lagen ( ab Oktober ), können Sie davon ausgehen, dass der neue Abschlag zu hoch ist. Vergleichen Sie doch bitte die neunen Teilsummen für Strom und Gas mit den alten. Wo liegt der Unterschied und wie hoch ist dieser?

Offline svenbianca

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Abschlag gütig aushandeln?
« Antwort #4 am: 23. Januar 2008, 13:53:45 »
Die Abschläge werden anch so genannten Gradtagen berechnet, das heißt für jeden Tag ist ein Faktor hinterlegt, was an diesem statistisch verbraucht wird. Álso werden Abschläge, auch wenn Sie in der HEizperiode berechnet werden, halbwegs ordentlich festgelegt, auch wenn dies natürlich schwierig ist. 43,00 Euro für 60 qm ist ja nicht unbedingt zu viel. Ich würde, gerade einem Anfänger, empfehlen einfach mit aktuellen Stand sich ausrechnen zu lassen wieviel er verbraucht, das kann man ja auch jeden Monat machen, nicht das er nachher viel nachzahlen muss.

Offline Freeeeezzzzz

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Abschlag gütig aushandeln?
« Antwort #5 am: 23. Januar 2008, 14:27:49 »
Zitat
Original von AKW NEE
@ Freeeeezzzzz

Zitat
Nun kam schon nach 78 Verbrauchstagen die erste Jahresabrechnung und ich hatte Angst. Angst vor einer wahnsinnig hohen Nachzahlung.
Aber ich hatte Glück, muss nur 17€ nachzahlen, dass kann ich mir grad noch leisten  Nun wurde aber auch ein neuer Abschlag berechnet. Bisher habe ich 98€ und ein paar gequetschte monatlich für Strom und Gas an die Stadtwerke gezahlt.Der neue Abschlag wurde auf 128€ festgelegt, davon 62,18€ für Strom und 45,38 für Gas (jeweils +Steuer).

Wann waren die 78 Tage? Wenn diese in der Heizperiode lagen ( ab Oktober ), können Sie davon ausgehen, dass der neue Abschlag zu hoch ist. Vergleichen Sie doch bitte die neunen Teilsummen für Strom und Gas mit den alten. Wo liegt der Unterschied und wie hoch ist dieser?

Diese 78 Tage waren genau in der Heizperiode, nämlich vom 29.10.07 bis zum 14.01.08.

Die Abschläge waren vorher sehr \"merkwürdig\" berechnet, nämlich ca 3€ für Strom und 95€ für Gas. Die neuen Abschläge habe ich ja in meinem Ursprungspost bereits genannt.

Mir geht es wie gesagt auch nicht um die Summe an sich, nur würde ich lieber etwas auf ein verzinstes Sparbuch zur Seite legen und dann (wenn die nächste Jahresabrechnung kommt) davon bezahlen. Mir geht es eben nur darum, dem EVU kein zinsloses Darlehen durch meine zu hoch berechneten Abschläge zu zahlen.

Offline AKW NEE

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Abschlag gütig aushandeln?
« Antwort #6 am: 23. Januar 2008, 18:59:43 »
@ svenbianca

Zitat
Die Abschläge werden anch so genannten Gradtagen berechnet

Bislang haben nur die Versorger diese Behauptung aufgestellt. Es wird nicht richtiger dadurch, dass jetzt die Behauptung von Verbrauchern bekräftigt wird. Es sind auch keine Faktoren für jeden Tag hinterlegt, aus dem sich der Verbrauch ergibt.

Gradtagszahlen entstehen an Tagen, an denen die Temperatur unter 15 ° C liegt und dient zur zeitlichen Abgrenzung in Verbrauchsabrechnungen, mehr nicht.

Offline nkh

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Abschlag gütig aushandeln?
« Antwort #7 am: 24. Januar 2008, 08:45:53 »
Richtig ist, das Gradtage lediglich die Temperatur wiederspiegeln. Da es aber wohl für jeden ersichtlich einen direkten Zusammenhang zwischen Temperatur und Heizen gibt, ist es durchaus ein moderates Mittel, hiermit zu rechnen.

Ich kann nicht für die Allgemeinheit sprechen, aber es gibt mit Sicherheit Abrechnungssystem, die Verbräuche aufgrund von Gradtagen hochrechnen. Hierbei werden z.B. die tatsächlichen Gradtage der Abrechnungsperiode in Relation zu den durchschnittlichen Gradtagen eines Jahres gesetzt und daraus der erwartete Verbrauch für die neue Abrechnungsperiode errechnet. Die ist keine Behauptung, sondern eine Tatsache, wer das Gegenteil behauptet handelt wohl aus Unkenntnis.

Es geht mir nicht darum, Energieversorger in Schutz zu nehmen, allerdings sollten Diskussionen auf Fakten beruhen, nicht auf Behauptungen. Und 43 Euro Abschlag für eine 60 m² Wohnung scheint mir angemessen.

Und die Idee, es auf ein Sparbuch zu legen ist generell ja gut, aber auch nicht ganz fair, da der Versorger ja in Vorleistung tritt dann und ein Jahr liefert, ohne Bezahlung. Meine Autoversicherung zahle ich doch auch im Januar 2008 für ganz 2008, da ist das System der Abschläge meiner Meinung nach gerecht, wenn man es mal wertfrei betrachtet ohne die üblichen \"Versorger sind alles Betrüger Hintergedanken\"  ;)

Offline userD0010

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Abschlag gütig aushandeln?
« Antwort #8 am: 24. Januar 2008, 11:31:06 »
Man sollte dem Energieversorger grundsätzlich nicht seine eigenen Verbrauchskalkulationen, unabhängig von Gradtagen, geschätzten Verbräuchen o.ä. überlassen.
So meinte mein Versorger festzustellen, dass ich im  July  2006 kein Gas verbraucht hätte, obwohl meine Familie und ich den ganzen Monat über anwesend waren, unser Brauchwasser über die Gasheizung erwärmten und auch dem Duschen nicht abgeneigt waren.
Meine Rückfrage nach Begründung ergab kein nachvollziehbares bzw. glaubhaftes Ergebnis, wohl aber Hinweis auf die Gradzahlen.
Allerdings war festzustellen, dass im Folgemonat \"zufällig\" die Gaspreise angehoben wurden.
Seit diesem Zeitpunkt lese ich Monat für Monat die Zählerstände selbst ab und vergleiche diese mit den Zählerständen, die mein Verbraucher vermutlich in Ferndiagnose aus seiner Zentrale so ermittelt, dass für ihn passend jegliche Preisanhebung in für ihn verbrauchsstarke Monate fällt.
Ich habe meinem Energielieferanten nun zum dritten Mal für ihn passende Zählerstände entgegen meinen Aufzeichnungen melden müssen, die zwar keine allzu große Preisdifferenz zu meinen Gunsten ergaben, aber immerhin dem Energielieferanten das Gefühl geben, überwacht zu werden.

Offline nkh

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Abschlag gütig aushandeln?
« Antwort #9 am: 24. Januar 2008, 15:49:00 »
Das die Gaspreise angehoben werden ist ja nichts neues, und steht hier auch nicht zur Diskussion, nur die Aufteilung der Verbräuche geschieht maschinell und es ist dem System egal ob Preis rauf oder runter, die Vorgehensweis ist immer die gleiche.

Wie sie selber sagten, führten ihre Stände ja nicht zu großen Preisvorteilen. Ich sagte es bereits, sachliche Diskussionen finde ich gut, Behauptungen und Verschwörungstheorien nicht so sehr... ;)

Aber wie sie auch treffend feststellten, es ist kein Problem, zu jeder Preisänderung eine Selbstablesung vorzunehmen, unser örtlicher Versorger weisst darauf ausdrück in den Preismitteilungen in der Zeitung hin, das die Möglichkeit besteht.

Da bei vielen Kunden keine Infos vorliegen, wofür er das Gas verwendet (Heizung und Warmwasser, nur Heizung, Kochen etc.) sind die Aufteilungen natürlich auch nicht für alle Kunden passend.

Frage an die Kritiker der Methode Gradtagzahlen.
Wie würde sie es gerecht und aufwandsmäßig umsetzbar gestalten wollen. ???????

Und um die Anfangsfrage zu beantworten, nach meinen Erfahrungen kann man ohne Probleme den Abschlag anpassen, nach oben sowieso und nach unten, soweit es noch glaubhaft und vernünftig ist. Abschläge sind fair für beide Seiten, wenn sie richtig berechnet sind und den Tatsachen entsprechen. Wären alle Abschläge so überhöht, wie einige meinen, müsste ja jede Rechnung mit einem Guthaben enden.  :]

Offline svenbianca

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Abschlag gütig aushandeln?
« Antwort #10 am: 24. Januar 2008, 16:53:36 »
Die meisten Versorger werden auch dankbar für Stände sein, sie haben eher mit denen zu kämpfen die keine liefern.

Offline Christian Guhl

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Abschlag gütig aushandeln?
« Antwort #11 am: 24. Januar 2008, 23:20:44 »
In § 13.1 GVV ist eindeutig bestimmt, wie sich die Abschläge berechnen.Alles andere (z.B. Gradtage) stellt einen Verstoß gegen die GVV dar. Hat man nun keinen \"zuletzt abgerechneten Zeitraum\", anhand dessen man den Abschlag bestimmen kann, ist man auf Schätzungen angewiesen.Ich bin doch aber als
halbwegs mathematisch gebildeter Kunde in der Lage, meinen Verbrauch zu jedem beliebigem Zeitpunkt zu berechnen und so festzustellen, ob der Abschlag angemessen ist. Ist er es nicht, teile ich dem Versorger mit,dass ich meine Zahlungen herabsetzen werde. Wo ist das Problem ? Ich habe mir eine Exel-Tabelle gebaut, wo die Preise,der Zählerstand der letzten Abrechnung und event.(beim Gas) der Brennwert fest eingestellt sind. Ich brauche als Variable nur das Datum, den aktuellen Zählerstand und die bisher gezahlten Abschläge einzugeben. Das tue ich einmal im Monat und passe dann, wenn nötig, meine Zahlungen an.

Offline AKW NEE

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Abschlag gütig aushandeln?
« Antwort #12 am: 25. Januar 2008, 09:54:37 »
Über die Verwendung der Gradtagszahlen gibt es hier einige Ausagen, die einer genauen Überprüfung durch die GasGVV und den technischen Regeln nicht standhalten.

@ nkh

Zitat
Richtig ist, das Gradtage lediglich die Temperatur wiederspiegeln. Da es aber wohl für jeden ersichtlich einen direkten Zusammenhang zwischen Temperatur und Heizen gibt, ist es durchaus ein moderates Mittel, hiermit zu rechnen.

Die Gradtagszahl ist eben nicht die Temperatur des Tages. Richtig ist, dass es sich hier um die Differenz zwischen der Tagesdurchschnittstemperatur und einer angenommen ( Norm ) Raumtemperatur von 21° C, wehe ich heize nur auf 20° C.
Die Gradtagszahl wird nur für Tage gebildet die im Durchschnitt kühler als 15° C sind, dies sind die Gradtage. Nun soll es ja Menschen geben, ich gehöre auch dazu, die heizen auch bei 16° C, wie ich dies machen soll, ohne Gas zu verbrauchen, ist mir ein Rätsel. Es wäre mir ein großes Bedürfnis, dass Sie mir diesen direkten Zusammenhang erklären.

Zitat
Ich kann nicht für die Allgemeinheit sprechen, aber es gibt mit Sicherheit Abrechnungssystem, die Verbräuche aufgrund von Gradtagen hochrechnen. Hierbei werden z.B. die tatsächlichen Gradtage der Abrechnungsperiode in Relation zu den durchschnittlichen Gradtagen eines Jahres gesetzt und daraus der erwartete Verbrauch für die neue Abrechnungsperiode errechnet. Die ist keine Behauptung, sondern eine Tatsache, wer das Gegenteil behauptet handelt wohl aus Unkenntnis.
Wenn Sie schreiben: \" ... es gibt mit Sicherheit Abrechnugnssysteme... \", sagen Sie nichts anderes, dass es solche Syteme wohl geben könnte, Sie aber nichts genaues wissen. Es wird auch nicht bestritten, das es Versorger geben könnte, die ein solches System anwenden. Die Frage ist aber, ist ein solcher System zulässig.

Nun weis ich von Ihnen, dass Sie sowohl die GasGVV, als auch die technischen Regeln kennen.
Aus der GasGVV geht eindeutig hervor, wie die Berechnung der Abschläge erfolgen soll, das so geliebte System mit den Gradtagszahlen findet danach keine Anwendung. Zumindets beim Versorger hier findet sich bei den zusätzlichen Bestimmungen kein Hinweis auf Gradtagszahlen, auch nicht bei den Sonderverträgen.
Wenn Sie sich die technischen Regeln anschauen, können Sie, aber nur, wenn Sie wollen,feststellen, dass die Gradtagszahlen lediglich für die zeitliche Abgrenzung des Verbrauchs z.B. in einer Abschlussrechnung Anwendung finden sollen.

Zitat
Ich sagte es bereits, sachliche Diskussionen finde ich gut, Behauptungen und Verschwörungstheorien nicht so sehr...

Ihre gewagten Bewertungen sollten Sie hier überprüfen. Zumindest mir erscheinen sie etwas vorschnell und ich bin mir sicher, dass diese eher auf Sie selbst zutreffen könnten.

Der Versorger hier hat die Abschläge erhöht, obwohl der Verbrauch im Vorjahr abgenommen hatte. In Erklärungsnot zauberte der Versorger die Gradtagszahlen aus dem Hut, dies, obwohl in der Abschlussrechnung die Berechnung des Abschlages genau beschrieben war, dies aber ohne Gradtagszahlen. Auch die Berechnung der Abschläge soll für den Verbraucher nachvollziebar sein, durch die angebliche Anwendung von Gradtagszahlen sind Sie es nicht mehr.

In einem Fall, konnte nachgewiesen werden, daß der Abschlag nach einer Abschlussrechnung um 40% überhöht war. In dem Fall, es handelt sich um einen Gewerbebetrieb, wollte der Versorger sich ein zinsloses Darlehn in Höhe von ca. 1760,00 € beschaffen. Hier geht es nicht wie Sie schreiben um Behauptungen und Verschwörungstheorien, sondern um Beschiss durch den Versorger und diesen Beschiss schreiben Sie schön.

Zitat
Da bei vielen Kunden keine Infos vorliegen, wofür er das Gas verwendet (Heizung und Warmwasser, nur Heizung, Kochen etc.) sind die Aufteilungen natürlich auch nicht für alle Kunden passend.

Natürlich ist dem Versorger bekannt wofür das Gas verwendet wird. Vor Inbetriebnahme und bei jeder Veränderung muss die Anlage bis zum Endgerät vom Verorger abgenommen werden. Es wird auch überprüft, ob die Geräte eine gültige Zulassung haben.

Offline AKW NEE

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Abschlag gütig aushandeln?
« Antwort #13 am: 25. Januar 2008, 11:35:27 »
@ Freeeeezzzzz

Ich fürchte, das diese Diskussion für Sie wenig hilfreich ist.

Nach 78 Tagen haben Sie eine Endabrechnung bekommen. Für dies Zeit haben Sie einen Abschlag von 98,00 €.
Sind in der Endabrechnung 2 oder 3 Abschlagszahlungen berücksichtigt worden?
Ist der Preis für Gas oder Strom erhöht worden?
Haben Sie ein Sondertarife?
Gruß

Offline nkh

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Abschlag gütig aushandeln?
« Antwort #14 am: 28. Januar 2008, 09:22:15 »
@ AKW NEE

Es stimmt, wir sollten zur Fragestellung zurück kommen. Da gebe ich ihnen Recht.

Und mit den \"Behauptungen und Verschwörung\" wollte ich nur darauf hinweisen, das Kritik sachlich am besten ist, sollte das falsch verstanden worden sein, hier eine offizielles \"SORRY\"  :)

 

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