Im Donaukurier heißt es zu dem Urteil des LG Ingolstadt:
Noch ist das Ingolstädter Urteil nicht rechtskräftig, es ist aber vorläufig vollstreckbar. Deshalb fand sich in einer Pressemitteilung der Stadtwerke gestern dieser Satz: \"Nach dem positiven Urteil werden die Stadtwerke Ingolstadt jetzt damit beginnen, die Kunden anzuschreiben, die bis dato ihre Erdgasrechnung nicht vollständig gezahlt haben. Die so angefallenen Kosten müssen nun an das Unternehmen gezahlt werden.\"
Das ist natürlich irreführend.
Aus dem Urteil des Landgericht vollstreckt werden können nur die Verfahrenskosten, die den unterlegenen Klägern aufgegeben wurden.
Beantragen die Stadtwerke die Festsetzung dieser Kosten, so können sie diese schon vor der Rechtskraft des Urteils gegen Sicherheitsleitung in Höhe von 110 % gegen die Kläger vollstrecken.
Über den Zahlungsanspruch der Stadtwerke hinsichtlich gekürzter Rechnungsbeträge wurde noch gar nichts entschieden. Noch nicht einmal im Fall der in der ersten Instanz unterlegenen Kläger, erst recht nicht bei Kunden, die an der Sammelklage gar nicht beteiligt waren.