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Autor Thema: Überzahlt / Rückzahlung/ Lieferzeitraum anpassen ?  (Gelesen 6389 mal)

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Offline Gerd Müller

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Überzahlt / Rückzahlung/ Lieferzeitraum anpassen ?
« am: 05. Januar 2008, 11:38:07 »
Hallo,
nachdem der letzte Winter sehr mild ausgefallen ist, habe ich leider ( obwohl ich den letzten Monatsbeitrag zurückgehalten habe ) dennoch etwas überzahlt.
Da ich nicht davon ausgehen kann das Geld vom Versorger zurück zu bekommen und eine Verrechnung mit dem künftigen Beitrag allgemein nicht empfohlen wird, stellt sich mir noch folgende Frage?

Der Versorger hat Anfang Dezember abgelesen. Seine bisherigen Rechnungen berücksichtigen den Ablesezeitraum.

Kann ich nicht einfach meinem Versorger den Zählerstand zum 31.12.07 mitteilen und in der von mir aufgestellten korrigierten Rechnung den Beitragszeitraum bis zum 31.12.07 verlängern? (Somit hätte keine Überzahlung stattgefunden).

Offline bjo

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Überzahlt / Rückzahlung/ Lieferzeitraum anpassen ?
« Antwort #1 am: 05. Januar 2008, 11:43:03 »
Hallo,
ich hatte mit der Abrechnung 2006 / 2007 auch überzahlt.
Mit Jahresmusterbrief Geld gefordert, natürlich kam nix. Neue Abschläge dementsprechend gekürzt. Keine Reaktion vom Versorger!

Offline Zottel

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Überzahlt / Rückzahlung/ Lieferzeitraum anpassen ?
« Antwort #2 am: 05. Januar 2008, 11:44:45 »
@ Gerd M.

Also wenn ich deinen Beitrag lese, dann habe ich noch einige Frage zum Verständnis:

1. Hast du irgendwann mal dem Preis widersprochen?
2. Hast du irgendeinen Preis auf den du gekürzt hast?

Wenn du Frage 1 + 2 mit \"JA\" beantworten kannst, dann schreibe auf Basis von Frage 2 deine eigene Rechnung und berechne daraus deine Abschlagszahlungen für 2008.

Den Zeitraum zu verlängern bringt nur Chaos in so ne Abrechnung. ;)

Offline Gerd Müller

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Überzahlt / Rückzahlung/ Lieferzeitraum anpassen ?
« Antwort #3 am: 05. Januar 2008, 11:56:33 »
@ Zottel

klar habe ich. Beides.

Ich habe auch schon letztes Jahr die Rechnung selber aufgestellt und entsprechend gekürzt.  Nur habe ich den milden Winter nicht voraussehen können und bin entsprechend vom Verbrauch 2006 ausgegangen.

Das (Abrechnungs-)Chaos würde mich nicht stören, wenn es rechtens wäre.
Viele Grüße

Offline Zottel

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Überzahlt / Rückzahlung/ Lieferzeitraum anpassen ?
« Antwort #4 am: 05. Januar 2008, 12:14:28 »
@Gerd M.

Dann ist die Überzahlung doch egal,  ;) daraus ergibt sich doch faktisch ein Guthaben beim EVU.

Das wird dann einfach in die nächsten Abschlagszahlungen herein gerechnet.

Anders macht es das EVU doch auch nicht.

Offline eislud

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Überzahlt / Rückzahlung/ Lieferzeitraum anpassen ?
« Antwort #5 am: 05. Januar 2008, 15:02:18 »
@Gerd Müller

Meines Erachtens ist eine solche Aufrechnung nicht erlaubt. Trotzdem wird sie von vielen Mitstreitern praktiziert und ich würde sie auch im Fall der Fälle praktizieren. Es kann ja auch schon nicht viel passieren.

Kannst ja vielleicht noch hier reinschauen.

Gruss eislud

Offline hollmoor

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Überzahlt / Rückzahlung/ Lieferzeitraum anpassen ?
« Antwort #6 am: 05. Januar 2008, 15:26:42 »
Und ich habe mal wieder ein neues/altes Problem.
Habe die Jahresabrechnung 2007 bekommen und mein Versorger hat mal wieder meine gezahlten Abschläge von 2007 mit den Forderungen 2004,2005,2006 lt.Versorgerseite
verrechnet.(Kürze seit Sept.2004)
Da ich ja eh der Jahresrechnung widersprechen muß,(wie jedes Jahr)
muß ich auch wieder diesen Abrechnungposten beanstanden.
X( X( X( X(

Außerdem habe ich lt.meiner Berechnung 2007 auch etwas Guthaben,welches ich diesmal bei der kommenden Abschlagzahlung in Abzug bringen werden.
Als Ausgleich für meinen notwendigen Schriftverkehr an das EVU sozusagen.;)
Mal schauen,wie man reagiert.
Gruß aus der Lüneburger Heide

Offline piwiwoe

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Überzahlt / Rückzahlung/ Lieferzeitraum anpassen ?
« Antwort #7 am: 27. Januar 2008, 12:05:49 »
Zum Trost .... mit den gleichen Problemen hab ich mich auch rumzuschlagen.  Was machen wir eigentlich mit dem Faktor ? Der wurde ja auch so ganz nebenbei erhöht. Ich habe vor mit dem Faktor aus 2006 abzurechnen - 10,2739 statt 10,2843 ......
... und ist es tatsächlich korrekt auf die erhobenen Ergassteuer i.H.v. 0,0055 Eur/kWh nochmals Umsatzsteuer zu erheben ?

 

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