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Autor Thema: Einladung zum persönlichen Gespräch mit Unterlageneinsicht  (Gelesen 5186 mal)

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Offline arche-noah_de

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Einladung zum persönlichen Gespräch mit Unterlageneinsicht
« am: 22. Dezember 2007, 15:26:13 »
Hallo,

bin seit Oktober 2004 \"Gaspreis-Protestler\". Wie jedes Jahr erhalte ich mit der Jahresabrechnung im September die Aufforderung der StW Buchholz, die ausstehenden Beträge zu begleichen. Im Oktober 2007 habe ich dann von den StW Buchholz ein Schreiben bekommen, in dem sie ihre Auffassungen und Konsequenzen zum /aus dem Grundsatzurteil des BGH vom 13. Juni 2007 darlegte. Als Antwort darauf habe ich den bereitgestellten Musterbrief verwendet.

Jetzt bieten mir die StW an, in einem persönlichen Gespräch die Unstimmigkeiten bzgl. der unterschiedlichen Auffassungen und Vorstellungen von der Angemessenheit der Abgabepreise zu klären. Bei dieser Gelegenheit wird man mir auch die erforderlichen Unterlagen, welche die Billigkeit der Preise nachweisen, zur Einsichtnahme vorlegen.

Wie soll ich mich verhalten?

Da ich weder Wirtschaftsprüfer noch Controller bin, sehe ich mich \"intellektuell\" nicht in der Lage, die Unterlagen zu prüfen. Andererseits fordere ich die StW seit 3 Jahren auf, mir die Billigkeit durch Offenlegung der Unterlagen nachzuweisen.

Was hat eine Ablehnung der Einladung zu diesem Gespräch und der Unterlageneinsicht für Konsequenzen?

Ich schätze das Angebot der StW so ein, dass man - trotz Androhung gerichtlicher Schritte im Schreiben vom Oktober - dennoch eine Klage scheut, da viele andere Klagen von den Energieversorgern ganz schnell und dezent zurückgezogen wurden.

Allen ein gesegnetes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr!

Gruß
Norbert Arimont

Offline eislud

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Einladung zum persönlichen Gespräch mit Unterlageneinsicht
« Antwort #1 am: 22. Dezember 2007, 16:29:29 »
@arche-noah_de
Guckst Du hier, ähnlicher Fall:
Anruf vom Versorger / Einladung zum Gepräch

Gruss eislud

 

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