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Autor Thema: Strompreiserhöhung zum 01.01.2008 und Kündigung zum 31.01.2008  (Gelesen 16782 mal)

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Offline peernst

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Im August 2006 kündigte mir der Stromlieferant Stadtwerke Erding meinen Versorgungsvertrag. Er begründete dies mit den erhöhten Durchleitungskosten des örtlichen Versorgers EnBW. Wettbewerb erstickt? ;(
 
Daraufhin wechselte ich zu Schwabenstrom. Die teilten mir mit Schreiben vom 05.11.2007 mit, daß Sie auf Grund der gestiegenen Beschaffungskosten, erhöhte Abgaben u.s.w., den Strompreis für 2008 erhöhen müssen.
 
Dieser Erhöhung habe ich mit einem Musterbrief am 14.11. widersprochen. :D
 
Schwabenstrom teilte mir daraufhin mit Schreiben vom 27.11.2007 mit, das ihre Strompreiserhöhung gerechtfertigt ist und ich meinen Widerruf bis zum 10.12.2007 zurücknehmen soll und mir mit Kündigung gedroht.
 
Ich habe den Widerruf nicht zurückgenommen.
 
Heute, am 20.12.2007, erhielt ich die Kündigung meines Stromliefervertrages zum 31.01.2008. 8o



Ich glaube so einfach können die das gar nicht. Oder sind die im Recht? ?(

Allen Forenteilnehmern ein fröhliches Weihnachtsfest und einen Guten Rutsch ins neue Jahr.

Viele Grüße
Peter Ernst

Offline RR-E-ft

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Strompreiserhöhung zum 01.01.2008 und Kündigung zum 31.01.2008
« Antwort #1 am: 20. Dezember 2007, 13:46:21 »
peernst

Zwei Esel haben \"i. A.\" gerufen, so dass die Kündigungserklärung allein deshalb unwirksam ist.

Das kann man den Freunden vom E- Werk mitteilen, sollte es aber erst tun, wenn die Kündigungsfrist für eine Kündigung zum 31.01.2008 sicher verstrichen ist.

Offline Cremer

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Strompreiserhöhung zum 01.01.2008 und Kündigung zum 31.01.2008
« Antwort #2 am: 20. Dezember 2007, 13:46:53 »
@peernst,

sehe ich richtig, dass die Schwabenstrom eine eigene \"Energie-Plus-Handels- und Vertriebsgesellschaft\" für solche Kunden hat, wo die schwabenstrom kein Netzbetreiber ist?
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline peernst

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Strompreiserhöhung zum 01.01.2008 und Kündigung zum 31.01.2008
« Antwort #3 am: 20. Dezember 2007, 14:15:29 »
@RR-E-ft

Danke für die schnelle Reaktion.

Auf der Internetseite von http://www.schwabenstrom.de steht unter den FAQ:

\"Welche Vertragslaufzeiten hat der SchwabenStrom?
Der Vertrag läuft ein Jahr (Erstlaufzeit). Innerhalb dieser Zeit garantiert die Energie Plus den vereinbarten Preis, sofern der Gesetzgeber keine Änderungen an Steuern und Abgaben vornimmt. Zu Beginn des Vertrages räumt die Energie Plus eine dreimonatige Testzeit ein. Sollte ein Kunde während dieser Zeit mit SchwabenStrom nicht zufrieden sein, kann er in dieser Zeit ohne Angabe von Gründen zu einem anderen Anbieter wechseln. Nach Ablauf der Erstlaufzeit von einem Jahr verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht von einer der beiden Vertragsparteien schriftlich gekündigt wird.
\"

Mein Vertrag begann am 01.10.2006. Erstlaufzeit beendet und um 1 Jahr automatisch verlängert. Wäre da nicht eine Kündigung erst zum Ablauf möglich?


@Cremer

Schwabenstrom heißt wohl vollständig: Energie Plus Handels- und Vertriebs-Gesellschaft mbH, Karlstraße 1, 89073 Ulm, Ein Unternehmen der SWU Energie GmbH (http://www.swu.de) Geschäftsführer Thomas Deyerberg.

Grüße
Peter Ernst

Offline RR-E-ft

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Strompreiserhöhung zum 01.01.2008 und Kündigung zum 31.01.2008
« Antwort #4 am: 20. Dezember 2007, 14:23:32 »
@peernst

Ob überhaupt ein Kündigungsrecht besteht und ggf. zu welchem Termin ist ein weiteres Problem, das man ggf. durch einen Rechtsanwalt prüfen lassen kann.

@Cremer

Gehe ich recht in der Annahme, dass der Ratespass mit Robert Lembke besonders Leute ansprach, die selbst gern eine ausgeprägte Neugier befriedigen. ;)

 

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