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Autor Thema: HILFE! EVI verweigert Netzanbieterwechsel  (Gelesen 7553 mal)

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Offline thoschi65

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HILFE! EVI verweigert Netzanbieterwechsel
« am: 14. Dezember 2007, 13:19:54 »
Hallo zusammen.
Wer kann mir eine verlässliche Aussage zu folgendem (Vor)Fall machen?

Ich habe am 26.11.07, mit Wirkung zum 1. Januar 08 den Stromanbieter gewechselt. Die Kündigung war fristgerecht und ich habe auch bereits eine Bestätigung des neuen Anbieters erhalten (Herzlich Willkommen ...).

Am 13.12.07 erfahre ich nun von meinem neuen Anbieter, dass ich vertraglich noch an die EVI gebunden bin. Da ich das nicht nachvollziehen konnte, habe ich dort angerufen, um zu erfragen, warum ich noch an EVI gebunden bin.

Als Antwort teilte man mir mit (Zitat): \"weil Sie noch Schulden bei uns haben!\"
Tatsache ist, dass ich am 21.11.07 meine Jahresendabrechnung von der EVI erhalten habe und der geforderte Betrag mit heutigem Tag noch zur Zahlung aussteht.

Dennoch bin ich der Meinung, das mein Kündígungsrecht mit der offenen Forderung nicht verweigert werden darf.
Wer kann mir in dieser Frage helfen?
thoschi65

Offline RR-E-ft

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HILFE! EVI verweigert Netzanbieterwechsel
« Antwort #1 am: 14. Dezember 2007, 16:32:01 »
@toschi65

Die Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, die mit Zugang wirksam wird und nicht vom Willen des Erklärungsempfängers abhängt.

Unsinnig ist es, wenn eine Kündigung deshalb als unwirksam bezeichnet wird, weil noch Außenstände bestünden. Schließlich muss sich niemand aus einer bestehenden Leibeigenschaft freikaufen.

Im Übrigen sollte der Altversorger doch froh sein, wenn zahlungsunwillige Kunden den Lieferanten wechseln. Etwas besseres kann ihm doch eigentlich gar nicht passieren.

Ich habe die Erfahrung gemacht, dass Energiekunden seit Jahr und Tag Stromlieferungen nach Einwendungen nicht bezahlt hatten, über 20.000 EUR \"Außenstände\" aufgelaufen waren und der Lieferant mit dem Bestehen dieser Außenstände den Wechsel verweigerte. Auf anwaltliche Intervention wurde der Kunde freigegeben und konnte zum neuen Anbieter wechseln. Erst nach diesem Wechsel hat man ihn, wohl als Dankeschön, auf Zahlung verklagt. Hätte er nicht gewechselt, wäre er wohl noch weiter jahrelang ohne Zahlung beliefert worden. So unsinnig agieren manche Versorger.


Wenn der Altversorger Kunden nicht ziehen lässt, so kann man sich deshalb an die Bundesnetzagentur wenden. Möglicherweise handelt es sich auch um den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung, so dass auch die Kartellbehörden zuständig sein können.

Vorsorglich alle informieren, dem Altversorger zur Meidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung und kartellrechtlicher Weiterungen eine kurze Frist zur schriftlichen Erklärung setzen, dass das Vertragsverhältnis durch die Kündigung zum angegebenen Zeitpunkt wirksam beendet ist.

Dem neuen Lieferanten wegen der Nichterfüllung seiner eingegangenen Vertragspflichten ggf. vorsorglich Schadensersatzansprüche androhen.

 

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