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Autor Thema: Endabrechnung wegen Wechsel  (Gelesen 9311 mal)

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Offline gasometer

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Endabrechnung wegen Wechsel
« am: 19. November 2007, 10:42:11 »
Haben unseren Stromanbieter gewechselt und jetzt eine Endabrechnung der Energiedienst Netze AG  erhalten. Im Januar 07 hatten wir Widerspruch gegen die Jahresrechnung 2006 und 2005 eingelegt und die Vorauszahlungen gekürzt.
Für den Widerspruch hatten wir das Musterschreiben des Bundes der Energieverbraucher benutzt.
Meine Frage: kann man dieses Musterschreiben jetzt wider für einen neuerlichen Widerspruch nutzen, oder ist das nicht mehr aktuell?
 
Für schnelle Antworten, besten Dank

Gasometer

Offline eislud

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Endabrechnung wegen Wechsel
« Antwort #1 am: 19. November 2007, 13:05:45 »
@gasometer
Meines Erachtens kann man das Musterschreiben für einen erneuten Widerspruch verwenden.
 
Zitat
Im Januar 07 hatten wir Widerspruch gegen die Jahresrechnung 2006 und 2005 eingelegt und die Vorauszahlungen gekürzt.
Das verstehe ich aber nicht.

Gruss eislud

Offline gasometer

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Endabrechnung wegen Wechsel
« Antwort #2 am: 19. November 2007, 14:02:26 »
Hallo eislud

was verstehen Sie nicht?

Gruß gasometer

Offline eislud

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Endabrechnung wegen Wechsel
« Antwort #3 am: 19. November 2007, 14:47:10 »
@gasometer
Wie kann man im Januar 2007 Widerspruch gegen die Jahresrechnung 2006 und 2005 einlegen und die Vorauszahlungen kürzen?

Hast Du die Vorauszahlungen für 2007 entsprechend bis auf ein Preisniveau von beispielsweise Anfang 2005 gekürzt und den Jahresrechnungen 2006 und 2005, die ja schon bezahlt waren, lediglich widersprochen?
Oder/und hast Du Dir zuviel gezahltes aus den Jahren 2005 und 2006 über eine zusätzliche, weitere Kürzung der Vorauszahlungen für 2007 wieder zurückgeholt?  

Gruss eislud

Offline gasometer

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Endabrechnung wegen Wechsel
« Antwort #4 am: 19. November 2007, 15:52:50 »
@eislud
Habe am 29.01.07 der Jahresrechnung 2006 von 25.01.07 widersprochen, gemäß §315.
Die Nachzahlung für 2006 habe ich nicht bezahlt, und die neuen Abschläge für 2007 gekürzt. Mit Schreiben vom 1.2.07 seitens des Energiedienstes weisen die den Widerspruch zurück mit der Begründung es bestehe ein offener Wettbewerb. Dann kamen laufend Mahnungen und am 14.08.07 wollte man den Strom abstellen. Am 18.08.07 habe ich dann auch gegen die bereits im Februar 2006 gezahlte Rechnung für 2005 im Rahmen der dreijährigen gesetzlichen Regelverjährung widersprochen und eine Aufstellung mit meiner Gegenrechnung dazu gelegt. Mit Schreiben vom 18.08.07 dann folgende Antwort erhalten:

WidersprucH gegen Strompreiserhöhungen

Sehr geehrter ....
vielen Dank für Ihren Brief, den wir aufmerksam gelesen haben.
Bei der von Ihnen beanstandeten Mahnung mit Sperrandrohung hat es sich um ein systemtechniches Versehen gehandelt, das wir bedauern. Wir erklären die Mahnung deshalb für gegenstandslos wie die angedrohte Maßnahme.
Wir möchten Ihnen stets ein fairer Partner sein und bitten um Ihr Vertrauen.

Auf den Widerspruch wurde nicht eingegangen.

 

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