@belkin
Zu Deinem Zitat aus dem Standard-Erdgaspreis: \"Die allgemeinen Preise der Grundversorgung gelten für Haushalte und Landwirtschaft bis zu einem Verbrauch von 10.000 kWh.\"
Hier hat man wohl das EnWG nicht richtig verstanden, weil die Versorgung von Haushaltskunden in der Grundversorgung schon nicht an einen Verbrauch von 10.000 kWh geknüpft werden kann. Haushaltskunden können so viel verbrauchen wie sie wollen und haben immer noch ein Anrecht auf Versorgung in der Grundversorgung. Etwas anderes gilt nur für Gewerbliche ....
Dass bei den beiden Tarifen Heizgas-Sonderabkommen und TWL Privat-Erdgas kein Sternchen vorhanden ist, bedeutet meines Erachtens, dass man sich ja eben nicht auf die Grundversorgung beziehen will. Und der Plural könnte bedeuten, dass es eben diese beiden Sonderverträge gibt. Warum man diese Information dann allerdings unter TWL Privat-Erdgas stellt, kann ich nicht nachvollziehen. Vielleicht meint man ja auch nur die Vielzahl an Kunden im Tarif TWL Privat-Erdgas, also die Sonderverträge dieser Kunden - keine Ahnung.
Ich glaube man meint bei den beiden Tarifen Heizgas-Sonderabkommen und TWL Privat-Erdgas, dass es wohl sinnvoll ist, ab einem Verbrauch von 10.000 kWh in einen dieser Tarife zu wechseln, weil sie ab dieser Verbrauchsmenge billiger sind als die Grundversorgung. Man meint hier meines Erachtens keine Mindestverbrauchsmenge.
Aber wir, oder vielmehr ich
, komme etwas vom Thema ab.
Ich greife Dir dann nun doch etwas vor. Ich glaube Du hast Dich ja \"schon\" für die Nacht verabschiedet. Und ich kann nicht schlafen.
@ulsi
Sofern es sich um einen Sondervertrag handelt, was sehr naheliegend, aber nicht sicher ist, und die Preisanpassungsklausel in deinem Vertrag unwirksam ist, was regelmäßig der Fall ist, kann Dir die Überzeugung des Versorgers erst recht gleichgültig sein.
Selbst wenn die Preise der Billigkeit entsprechen würden, fehlt es in diesem Fall für eine Preiserhöhung mit hoher Wahrscheinlichkeit an einer wirksamen Preisänderungsklausel.
Schau doch mal, ob es etwas derartiges im Vertrag gibt.
Gruss eislud