Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Klage der ESB  (Gelesen 38443 mal)

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Offline Grobschnitt

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Klage der ESB
« am: 03. November 2007, 15:25:47 »
Eigentlich wollte ich mich über das verlängerte Wochenende mit dem Widerspruch zur Gaspreiserhöhung vom 1.11. beschäftigen, aber das hat sich für mich erledigt:

Gestern wurde mir die Zahlungsklage der ESB auf Zahlung der wegen Einspruch nach §315, 307 einbehaltenen Beträge von zuständigen Amtsgericht zugestellt.
Jetzt \"schwimme\" ich natürlich ein wenig und wäre an Euren Beiträgen zur weiteren Vorgehensweise interessiert, gerne auch per PM.

Grüße
Grobschnitt

Offline AKW NEE

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Klage der ESB
« Antwort #1 am: 03. November 2007, 15:38:23 »
Die Dienste eines Anwaltes wären hier nicht schlecht.

Haben Sie eine Klageschrift bekommen, oder ist es ein gerichtliches Mahnverfahren?

Gruß

Offline RR-E-ft

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Klage der ESB
« Antwort #2 am: 03. November 2007, 15:42:00 »
@Grobschnitt

Sie sollten sich umgehend an einen Rechtsanwalt wegen der Vertretung wenden. Dieser möge angesichts §§ 102, 108 EnWG prüfen, ob das Amtsgericht überhaupt sachlich zuständig ist und die entsprechende Klageerwiderung fertigen.

Versuchen Sie auf keinen Fall, allein etwas auf die Beine zu stellen.
Das kann eigentlich nur schief gehen.

Offline Grobschnitt

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Klage der ESB
« Antwort #3 am: 05. November 2007, 15:49:35 »
@AKW NEE: Es handelt sich um eine Klageschrift.

Stimme mich derzeit mit dem BdEV ab.

Gruß
Grobschnitt

Offline noedl

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Klage der ESB
« Antwort #4 am: 07. November 2007, 11:07:53 »
Das wird ja immer besser! Ich widerspreche auch seit langem und bin jetzt doch etwas erstaunt, dass ESB \"die Kanonen\" auspackt. Darf ich fragen wie hoch die Forderung der ESB ist? Wenn man jetzt einen Anwalt braucht stellt sich die Frage was teurer kommt...? Ich dachte auch, dass das Prozesskostenrisiko auf der Seite der Versorger liegt, d.h. der Kunde - auch wenn die Preis bzw. die Erhöhung gerichtlich als \"billig\" erachtet wird- die Forderungen anerkennen kann und keine Verfahrenskosten/Zinsen zu zahlen hat. Oder ist das nicht mehr aktuell?

Offline Grobschnitt

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Klage der ESB
« Antwort #5 am: 07. November 2007, 15:03:01 »
@noedl, siehe PN

Gruß
Grobschnitt

Offline eislud

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Klage der ESB
« Antwort #6 am: 07. November 2007, 16:15:01 »
@noedl
Meines Erachtens war es schon immer so, dass man bei Vorliegen der für die Billigkeitsprüfung notwendigen Unterlagen, die Forderungen anerkennen kann und damit keine Kosten zu tragen hat. Eine Anerkennung der Forderungen erst in der mündlichen Verhandlung ist durchaus möglich, wenn erst hier die Unterlagen vorliegen oder wenn die Zeit für eine Analyse der Unterlagen eben bis zur mündlichen Verhandlung angedauert hat. Allerdings kann man damit meines Erachtens nicht warten, bis das Gericht die Billigkeit festgestellt hat.
Das ist aber nur meine unmaßgebliche Meinung.

Gruss eislud

Offline falschblonde

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Klage der ESB
« Antwort #7 am: 07. Dezember 2007, 14:18:05 »
Kann es sein, dass man/frau im Falle einer Klage einfach die Segel strecken muss? Waren dann die ganzen Jahre des Widerstandes vergebens?
Wenn ich dran denke, wieviel Zeit und Energie ich aufgewendet habe, immer und immer wieder alle Fakten und Daten zusammen zu schreiben und denen zu schicken...
Und jetzt gewinnt der Energieversorger, der sich die Taschen vollpackt und uns kleine Abnehmer bluten lässt, nur weil er am längeren Hebel sitzt und ich gegen Goliath nicht ankomme?
Darf das sein?
Warum wehren sich so wenige gegen die Preiswillkür?
 - weil sie so gut wie keine Chance haben und auf den Kosten hocken bleiben...

Offline superhaase

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Klage der ESB
« Antwort #8 am: 07. Dezember 2007, 15:38:39 »
Zitat
Original von falschblonde
Kann es sein, dass man/frau im Falle einer Klage einfach die Segel strecken muss?
Ich denke nein.
8) solar power rules

Offline falschblonde

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Klage der ESB
« Antwort #9 am: 07. Dezember 2007, 15:59:15 »
Schon. Aber ich zumindest kann schonmal damit rechnen, zu verlieren. Und dann kostet mich der \"Spass\" das Doppelte...
Wer kann sich das leisten!?
Warum wehren sich so wenige gegen die Preiswillkür?
 - weil sie so gut wie keine Chance haben und auf den Kosten hocken bleiben...

Offline superhaase

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Klage der ESB
« Antwort #10 am: 07. Dezember 2007, 16:07:09 »
Zitat
Original von falschblonde
Schon. Aber ich zumindest kann schonmal damit rechnen, zu verlieren. Und dann kostet mich der \"Spass\" das Doppelte...
Wer sagt das?
Haben Sie schon einen Anwalt konsultiert?
Wenn der das sagt, dann wirds wohl so sein.

Wenn man zu viel Angst vor einem Gerichtsverfahren hat, aus welchen Gründen auch immer, dann zahlt man wohl besser. Das Geld hatte man ja zurückgelegt. ;)
8) solar power rules

Offline Grobschnitt

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Klage der ESB
« Antwort #11 am: 07. Dezember 2007, 17:26:59 »
@falschblonde,

schau mal PN

Offline superhaase

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Klage der ESB
« Antwort #12 am: 07. Dezember 2007, 17:35:01 »
@Grobschnitt:
Dürfen wir auch daran teilhaben?

Ansonsten bitte solche \"Hinweise\" unterlassen und einfach nur die PN schicken.
8) solar power rules

Offline falschblonde

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Klage der ESB
« Antwort #13 am: 07. Dezember 2007, 18:14:48 »
Ich habe keine Ahnung, warum man darüber nicht offen und für alle lesbar schreiben kann - sicher hilft es auch anderen. Sicher könnte man Details wie Namen und Telefonnummern per PN austauschen. Aber alles andere wäre bestimmt auch für andere interessant.
Nur leider habe ich das nicht zu entscheiden.

Fakt ist, dass ich heute mit 2 Anwälten telefoniert habe.
Der eine ist Martin Ruprecht, einer der auf der energieverbaucher.de Seite empfohlenen Anwälte.
Den anderen habe ich mir aus anwaltssuche.de rausgesucht, in meiner Nähe und spezialisiert auf \"Energierecht\", ein Dr. Wichmann
Beide sagten am Telefon, dass derzeit einige Fälle von den Verbrauchern verloren wurden. Es gäbe aber auch welche mit guten Aussichten und welche in Berufung.
Man könnte das aber erst beurteilen, wenn man die Klage gelesen hätte und versprach mir einen Rückruf heute nachmittag. Also habe ich beiden die Klage gefaxt und warte seitdem auf die versprochenen Rückrufe...
Ratet mal, wer nicht angerufen hat!
Richtig. BEIDE.
Und ich sitze hier den ganzen Nachmittag wie ein Depp und warte...
Ich sage Euch was: ich mag nimmer.
Das macht alles keinen Sinn.
Hätte ich gleich gezahlt, hätte ich mir nen Haufen Ärger gespart.
Danke Verbaucherzentrale - aber das war ein Schuß in den Ofen...
Warum wehren sich so wenige gegen die Preiswillkür?
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Offline superhaase

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Klage der ESB
« Antwort #14 am: 07. Dezember 2007, 18:21:52 »
jetzt wart doch noch mal bis Montag.

Nochmal nachbohren!

Zahlen kannste später immer noch.

Das das Ganze vielleicht umsonst sein kann und Du letztendlich doch zahlen musst, war aber schon klar?

Nur kann ich das von hier nicht beurteilen.

Ich würde noch die Statements der Anwälte abwarten.
8) solar power rules

 

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