Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Enso - Erdgas Vario  (Gelesen 6410 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Gasnehmer

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 3
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Enso - Erdgas Vario
« am: 31. Oktober 2007, 17:13:56 »
Hallo,

die Enso hat uns jetzt ebenfalls einen Erdgas Vario-Vertrag zugesandt, da wir seit dem 1.10.07 nur per Gasgrundversorgungsvertrag beliefert werden.

Gegen die Gaspreiserhöhungen haben wir regelmäßig Einspruch eingelegt, ebenso gegen die Kündigung des S-1 Sondervertrages. Wir wollen den neuen Vertrag unterzeichen, da der Gaspreis wesentlich günstiger ist. Allerdings möchten wir auch unsere bisherigen Einsprüche gegen die Gaspreiserhöhungen, und damit evtl. Rückzahlungsansprüche, nicht verwirken.

Was müssen wir hierbei beachten?

Danke für eine Antwort,

Schaeno
Schaeno

Offline Gasnehmer

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 3
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Enso - Erdgas Vario
« Antwort #1 am: 24. November 2007, 12:17:35 »
Hallo Boardnutzer,

auch wenn ich leider auf meine damalige Anfrage keine Antwort erhalten habe, so möchte ich Euch doch wenigstens über das überraschend skandalöse Vorgehen der Enso informieren.

Den Erdgasliefertrag ENSO-Erdgas-VARIO haben wir Anfang November mit einem im Vertrag zugesicherten Preis von 5,84 ct brutto unterschrieben an die Enso gesandt.

In der Vertragsbestätigung wurde uns mitgeteilt, dass der Enso ein Fehler im Kundenanschreiben unterlaufen sei und erklärten gleichzeitig alle uns übersandten Anschreiben vom 22.10.07 (das von uns angenommene Angebot!) sowie alle zugehörigen Anlagen, mit Ausnahme der Grundversorgungsordnung den Ergänzenden Bestimmungen der ENSO Erdgas GmbH zur GasGVV für unwirksam.

Insbesondere die auf den ersten Blick erkennbare Preisänderung zwischen dem von uns unterzeichneten Vertrag (Erdgaspreis von 5,84 ct brutto) und der uns übersandten Vertragsbestätigung (Erdgaspreis von 6,28 ct brutto ab 01.04.07 bis. 31.12.07 und 6,62 ct brutto ab 01.01.08 hat uns - milde formuliert - etwas geärgert. Eigentlich ein Fall von arglistiger Täuschung,

Wir haben natürlich sofort Widerspruch eingelegt und den neuen Preis nicht akzeptiert und um Aufklärung gebeten, welche Vertragsbedingungen sich noch geändert haben.

Die Antwort der Enso war wie immer lapidar: Empfangsbestätigung, der Widerspruch zu den Preisen wurde zur Kenntnis genommen und auf unsere Frage, welche Vertragsbedinungen sich noch geändert haben, wurde gar nicht erst geantwortet.

Das zur Info. Hier kann sich jeder selbst ein Bild von der Vorgehensweise der Enso machen.

Grüße,

Schaeno
Schaeno

Offline eislud

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 737
  • Karma: +0/-0
Enso - Erdgas Vario
« Antwort #2 am: 24. November 2007, 13:04:36 »
@Gasnehmer
So wie ich das sehe, hast Du einen Sondervertrag mit einem Preis von 5,84 Cent/kWh unterschrieben. Entweder ist der Versorger nun an diesen Vertrag gebunden, er hat das Angebot gemacht, Du hast es angenommen, oder ein Vertrag ist nicht zustande gekommen. Er kann aber ja nicht einseitig den Vertrag mal kurz abändern.

Schade dass damals niemand, mich eingeschlossen, auf Deine Frage geantwortet hat. Wobei Deine Frage oder zumindest ähnliche Fragen auch mehrfach Thema hier im Forum waren.
Der Neuabschluß eines Sondervertrages in Deiner Situation ist wohl kein geschickter Schachzug. Mit Abschluß eines Sondervertrages akzeptiert man den Anfangspreis. Unter diesen kann man dann nicht mehr kürzen.

Das ganze ist ja noch nicht allzulange her. Ich würde wohl dem Versorger schreiben, dass der neue Vertrag sodann nicht zustandegekommen ist. Schließlich hat der Versorger die eigentliche Vertragsvereinbarung für unwirksam erklärt. Einen Vertrag mit den nun genannten Konditionen hättest Du ja auch schon überhaupt nicht unterschrieben.

Ob die Kündigung des S-1 Vertrages wirksam ist, kann ich nicht beurteilen. Wenn Du Widerspruch gegen die Kündigung eingelegt hast, solltest Du vorsorglich von Beginn an die Billigkeit der Preise in der Grundversorgung rügen.

War die Kündigung nicht wirksam, dann kannst Du weiterhin den Preis zahlen, den Du zu Widerspruchszeiten im S-1 Vertrag gezahlt hast.

War die Kündigung wirksam, dann kannst Du unter Umständen ganz andere Preise zahlen. Dazu hier noch einige aktuelle Erläuterungen von @belkin und @RR-E-ft.

Gruss eislud

Offline Gasnehmer

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 3
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Enso - Erdgas Vario
« Antwort #3 am: 17. Februar 2008, 12:57:54 »
Hallo Boardnutzer,

nachdem nun zwei Monate seit unserem Einspruch gegen die für uns arglistige Täuschung der Enso durch Angabe eines falschen Preises im Vertragsangebot zu Vario-Erdgas vergangen sind, kam nun folgendes Antwortschreiben:


Preisanpassung ENSO-Erdgas-VARIO zum 01.01.2008

Sehr geehrte,

wir beziehen uns auf Ihr Schreiben vom 17.11.2007.

Die in Ihrem Schreiben aufgeführten Vertragsbestätigungen vom 22.10.2007 und 13.11.2007 sind unwirksam. Sie haben sich mit Unterzeichnung des Sondervertrages am 11.11.2007 für die günstige Belieferung zu den Bedingungen von ENSO-Erdgas-VARIO ab 01.10.2007 entschieden.

Auch diese Preise müssen der Marktentwicklung folgen. Wegen der weltweit steigenden Nachfrage nach Energie sind in der letzten Zeit die Einkaufspreise stark gestiegen. Deshalb haben wir, gemäß § 2 Absatz 3 des ENSO-Erdgas-VARIO Vertrages, die Preise zum 01.01.2008 angepasst.

Der in Ihrem Schreiben aufgelistete Arbeitspreis von 6,28 ctlkWh ab dem 01.04.2007 bis zum 31.12.2007 ist ein Preis aus der Grundversorgung (Heizverbrauch). Durch Ihren Folgevertrag ENSO-Erdgas-VARIO wurden Sie nicht mit diesem Arbeitspreis beliefert. Zum besseren Verständnis senden wir Ihnen gern die Preisblätter für Ihren abgeschlossenen ENSO-Erdgas-VARIO Vertrag.

An der Ihnen mitgeteilten Preisanpassung halten wir fest. Ihren Widerspruch lehnen wir somit ab.

Das empfinden wir nun ebenso als skandalös und überlegen, wie wir uns dagegen wehren. Vielleicht hat jemand einen Tip für uns.

Grüße,

Gasnehmer
Schaeno

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz