@Gasnehmer
So wie ich das sehe, hast Du einen Sondervertrag mit einem Preis von 5,84 Cent/kWh unterschrieben. Entweder ist der Versorger nun an diesen Vertrag gebunden, er hat das Angebot gemacht, Du hast es angenommen, oder ein Vertrag ist nicht zustande gekommen. Er kann aber ja nicht einseitig den Vertrag mal kurz abändern.
Schade dass damals niemand, mich eingeschlossen, auf Deine Frage geantwortet hat. Wobei Deine Frage oder zumindest ähnliche Fragen auch mehrfach Thema hier im Forum waren.
Der Neuabschluß eines Sondervertrages in Deiner Situation ist wohl kein geschickter Schachzug. Mit Abschluß eines Sondervertrages akzeptiert man den Anfangspreis. Unter diesen kann man dann nicht mehr kürzen.
Das ganze ist ja noch nicht allzulange her. Ich würde wohl dem Versorger schreiben, dass der neue Vertrag sodann nicht zustandegekommen ist. Schließlich hat der Versorger die eigentliche Vertragsvereinbarung für unwirksam erklärt. Einen Vertrag mit den nun genannten Konditionen hättest Du ja auch schon überhaupt nicht unterschrieben.
Ob die Kündigung des S-1 Vertrages wirksam ist, kann ich nicht beurteilen. Wenn Du Widerspruch gegen die Kündigung eingelegt hast, solltest Du vorsorglich von Beginn an die Billigkeit der Preise in der Grundversorgung rügen.
War die Kündigung nicht wirksam, dann kannst Du weiterhin den Preis zahlen, den Du zu Widerspruchszeiten im S-1 Vertrag gezahlt hast.
War die Kündigung wirksam, dann kannst Du unter Umständen ganz andere Preise zahlen. Dazu
hier noch einige aktuelle Erläuterungen von @belkin und @RR-E-ft.
Gruss eislud