@nomos
Die Sache ist die, dass derjenige, der sich dem Urteil eines Gerichts stellt, erwarten können muss, sich mit seinen Argumenten in der mündlichen Verhandlung durchsetzen zu können, dass Gericht also keine vorgefasste Meinung hat, so dass es im konkreten Fall auf den Inhalt der mündlichen Verhandlung gar nicht mehr ankommt, vorgetragene Argumente der Partei diese nicht mehr beeinflussen können. Eine vorgefasste Meinung eines Gerichts, die unabhängig vom Inhalt der mündlichen Verhandlung, auf die das Urteil ergeht, schon besteht, ist deshalb problematisch.
Das hat nichts mit der Person irgendeines Richters zu tun, sondern ist eine prinzipielle Frage auch des rechtlichen Gehörs und der Fairness in einem laufenden Prozess. Wird der Eindruck einer vorgefassten Meinung erweckt, so steht die Besorgung der Befangenheit des Gerichts im Raum.