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Autor Thema: Falsche Angaben zum Gaspreis?  (Gelesen 17363 mal)

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Offline RR-E-ft

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Falsche Angaben zum Gaspreis?
« am: 06. Oktober 2007, 16:39:58 »
\"Offenlegung\"

http://www.stadtwerke-hildesheim.de/evi/Erdgaspreis_transparent.asp

Fakt ist, dass die Erdgassteuer nur 0,55 Cent/ kWh und die höchstzulässige  Konzessionsabgabe für das Sonderabkommen nur 0,03 Cent/ kWh beträgt.

Die entsprechenden Angaben 1,2762 ct/kWh und  
Rohmarge f. Vertrieb  0,0390 ct/kWh treffen also wohl nicht zu.

Derzeit beträgt der Arbeitspreis im Sonderabkommen 4,55 Cent/ kWh (netto).

Der Großhandelspreis für Erdgas im deutschen  Börsenhandel lag unter 2,0 Cent/ kWh.


Die Vertriebs- Rohmarge aus dem Arbeitspreis könnte deshalb etwa 1,07 Cent/kWh betragen  (4,45 Cent/ kWh - 2,0 Cent/ kWh für Beschaffung - 0,80 Cent/ kWh f. Netznutzung - 0,58 Cent/ kWh f. Erdgassteuer und Konzessionsabgabe).

Hinzu tritt noch die Vertriebsmarge aus den Grundpreisen.

Offline Wusel

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Falsche Angaben zum Gaspreis?
« Antwort #1 am: 09. Oktober 2007, 12:19:40 »
Vielen Dank schon mal für die Info!!

Zitat
Original von RR-E-ft
Fakt ist, dass die Erdgassteuer nur 0,55 Cent/ kWh und die höchstzulässige  Konzessionsabgabe für das Sonderabkommen nur 0,03 Cent/ kWh beträgt.

War denn das im Jahr 2005 auch schon so? Denn aus diesem Jahr stammen ja die Angaben auf deren Homepage (steht ganz unten).

Zitat
Original von RR-E-ft
Die entsprechenden Angaben 1,2762 ct/kWh und  
Rohmarge f. Vertrieb  0,0390 ct/kWh treffen also wohl nicht zu.

Ja das sehe ich dann auch so.

Zitat
Original von RR-E-ft
Derzeit beträgt der Arbeitspreis im Sonderabkommen 4,55 Cent/ kWh (netto).

Der Großhandelspreis für Erdgas im deutschen  Börsenhandel lag unter 2,0 Cent/ kWh.

Die Vertriebs- Rohmarge aus dem Arbeitspreis könnte deshalb etwa 1,07 Cent/kWh betragen  (4,45 Cent/ kWh - 2,0 Cent/ kWh für Beschaffung - 0,80 Cent/ kWh f. Netznutzung - 0,58 Cent/ kWh f. Erdgassteuer und Konzessionsabgabe).

Hmmm... woher kommen denn jetzt die 0,80Cent/kWh für die Netznutzung?
Auf deren Homepage steht doch was von über 1 cent/kWh...

Danke + Grüße
Wusel

Offline Pelikan

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Falsche Angaben zum Gaspreis?
« Antwort #2 am: 09. Oktober 2007, 12:58:07 »
moin moin,

um Kunden zu verwirren hat es mit dem Oil-Preis schon was zu tun...oder auch nicht.

Die Importpreise für Erdgas kann man hier ersehen:

http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Service/publikationen,did=53736.html

Eventuell kann ja der EVU nur Terajoule nicht in KWh umrechnen....


Mit Gruß vom
Pelikan

Offline RR-E-ft

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Falsche Angaben zum Gaspreis?
« Antwort #3 am: 09. Oktober 2007, 13:15:17 »
@Wusel

Steuern und Abgaben haben sich nicht verändert.

Netzentgelte findet man hier.

Offline ktown

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Falsche Angaben zum Gaspreis?
« Antwort #4 am: 09. Oktober 2007, 15:34:03 »
Berichtigt mich, aber ist nicht

1TJ = 277.777,78 KWh
Damit wäre der Grenzübergangspreis zum bisher schlechtesten Monatspreis von 6,196 EURO/TJ (November 2006)
gleich 0,0022cent/KWh
natürlich plus Steuer usw.
Alles was ich schreibe ist meine private Meinung. ;)

Offline RR-E-ft

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Falsche Angaben zum Gaspreis?
« Antwort #5 am: 09. Oktober 2007, 15:49:12 »
@ktown

Die Höhe der Erdgasimportpreise ist hier immer wieder berichtet worden. Diese liegen derzeit bei ca. 2,0 Cent/ kWh. Möglicherweise liegt Ihr Ergebnis daran, dass Sie schon den falschen Preis in EUR/ TJ zu Grunde legten.

Punkt und Komma sind deutlich voneinander zu unterscheiden.
Ein Punkt bedeutet eine Tausenderstelle...

Offline nomos

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Falsche Angaben zum Gaspreis?
« Antwort #6 am: 09. Oktober 2007, 15:52:06 »
Zitat
Original von ktown
Berichtigt mich, aber ist nicht

1TJ = 277.777,78 KWh
Damit wäre der Grenzübergangspreis zum bisher schlechtesten Monatspreis von 6,196 EURO/TJ (November 2006)
gleich 0,0022cent/KWh
natürlich plus Steuer usw.
    So billig ist das Gas an der Grenze nun auch wieder nicht!
    2,2 cent/KWh
    Das Komma ist doch etwas weit nach links gerutscht! ;)

Offline ktown

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Falsche Angaben zum Gaspreis?
« Antwort #7 am: 09. Oktober 2007, 16:00:18 »
upps....rotwerd....das kommt davon wenn man zwischen der Arbeit Threads ließt.......grins
Alles was ich schreibe ist meine private Meinung. ;)

Offline Wasserwaage

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Falsche Angaben zum Gaspreis?
« Antwort #8 am: 09. Oktober 2007, 17:14:09 »
finds immer wieder gut wenn alte mit neuen Daten verglichen werden....

ansonsten: wie sich der EK der Stadtwerke beim Vorlieferanten E.ON ergibt kann man irgendwo auf der Seite von Energienetz ersehen. Würd zu gerne mal wissen, wie die Herrschaften an die Formel gekommen sind.

und zu guterletzt, denn habe momentan nicht viel zeit und lust für längere ausführungen:

- die 1,2762 passen aber so was von genau.... (wir sind wieder mal beim thema lesen: es ist die Umsatzsteuer enthalten)

- woher kommen die 0,80 Cent für die Netznutzung?! Wenn ich mit der heutigen Netznutzung und dem angegebenen Vergleichswert von 25.000 kWh rechne, komme ich auf 0,8701 Cent/kW + 0,0859 Cent/kWh für Messung und Verrechnung.
gott lobe den tag an dem es soweit ist, dass ich mir prepaidkarten mit strom von jedem x-beliebigen anbieter überall kaufen kann um sie dann in meinen zähler zu schieben.

Offline RR-E-ft

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Falsche Angaben zum Gaspreis?
« Antwort #9 am: 09. Oktober 2007, 18:00:44 »
@Wasserwage

Es lassen sich nur die Daten miteinander vergleichen, die überhaupt verfügbar sind, wobei ein Vergleich denknotwendig voraussetzt, dass es sich um voneinander verschiedene Daten handelt, weil nur solche einem Vergleich überhaupt zugänglich sind.  

Es gibt jährlich fixe Kosten, die mit den Grundpreisen abzudecken sind und es gibt andererseits - vom Verbrauch abhängige - variable Kosten, die mit den Arbeitspreisen abzudecken sind. Bei letzteren handelt es sich um die  Beschaffungspreise, den Arbeitspreis Netznutzung, die Erdgassteuer und die Konzessionsabgabe. Mess- und Verrechnungspreis hingegen zählen zu den mit dem Grundpreis abzudeckenden Fixkosten.

Ist eigentlich ganz einfach.

Und wenn man genau liest, betreffen meine Aussagen wohl die Frage, welche Kosten mit den Arbeitspreisen abzudecken sind. Zudem wurde deutlich gemacht, dass aus den Grundpreisen abzüglich der aus diesen zu deckenden Kosten eine weitere Marge für den Vertrieb  resultiert.

Und die Formeln der Verträge aus der \"alten Gaspreiswelt\" sind auch kein Geheimnis. Wie die Herrschaften von Ruhrgas früher mal an die Formel gekommen sind, ist ähnlich rätselhaft wie das CocaCola- Erfolgsrezept.

Möglicherweise muss frau 408 Seiten mehr lesen. Anmut sparet nicht noch Mühe. Leidenschaft nicht noch Verstand (B.Brecht). ;)

Ich finde es nicht immer wieder gut, wenn man nicht einmal Zeit darauf vewendet, zuvor gründlich zu lesen.

Offline nomos

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Falsche Angaben zum Gaspreis?
« Antwort #10 am: 09. Oktober 2007, 19:35:20 »
RR-E-ft, die Steuern und Abgaben sind mit 1,2762 ct/kwh schon richtig angeben:

    16% MWST. enthalten in__5,0472 ct/kwh_= 0,6962
    Erdgassteuer__________________________= 0,5500
    Konzession_______________________ ____= 0,0300
    ________________________________________1,2762[/FONT]
    [/list]

    Das nicht Nachvollziehbare liegt beim Rest. Es ist bei den Netz- und Beschaffungskosten und der Marge zu suchen. Mit einer offenen Kalkulation hat die Darstellung selbstverständlich nicht viel zu tun.

    Offline Wasserwaage

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    Falsche Angaben zum Gaspreis?
    « Antwort #11 am: 10. Oktober 2007, 08:31:02 »
    @ RR-E-ft

    welche Kosten abzudecken sind brauchen Sie mir nicht erläutern. Das weiss ich schon sehr gut.

    Und das fixe Kosten durch fixe Einahmen und variable durch variable zu decken sind ist zwar ein schöner Ansatz solange bei beiden was überbleibt, aber keineswegs eine Verpflichtung so wie es sich bei Ihrer Ausschrift anliest. Die schöne alte Mischkalkulation.

    Ihre Berechnung der Netznutzung mit 0,8 Cent erschliesst sich mir aber immer noch nicht.

    Und ich meinte nicht die Herrschaften von der Ruhrgas, sondern die Herrschaften von Energienetz.de
    gott lobe den tag an dem es soweit ist, dass ich mir prepaidkarten mit strom von jedem x-beliebigen anbieter überall kaufen kann um sie dann in meinen zähler zu schieben.

    Offline RR-E-ft

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    « Antwort #12 am: 10. Oktober 2007, 10:33:07 »
    @Wasserwaage

    Wenn Sie die Kosten kennen, die abzudecken sind, dann wissen Sie als eine der ganz wenigen auch ganz sicher, was unter dem Strich pro Kilowattstunde hängen bleibt. Dann wissen Sie auch sicher, was daran kritisiert wird.

    Der Arbeitspreis für die Netznutzung ergibt sich aus dem Preisblatt.

    Mischkalkulation?

    Wahrscheinlich sind Ihnen die Grundlagen der Gaspreisbildung nicht geläufig. Auch nach dem sog. Anlegbarkeitsprinzip geht es gerade nicht um eine Mischkalkulation. Nach diesem Prinzip steht nämlich der Arbeitspreis im Wettbewerb auf dem \"Wärmemarkt\".

    Vollkommen falsch ist deshalb die Annahme, man könnte Kosten beliebig auf Grund- oder Arbeitspreis verteilen. Zur Missbräuchlichkeit der Gestaltung von Gastarifpreisen unter Missachtung der verursachungsgerechten Kostenzuordnung gibt es längstens eine Entscheidung des Kartellsenats des BGH.

    Das Kammergericht Berlin hatte sogar festgestellt, dass ein angemssener Gastarifpreis es erfordern kann, dass für den Versorger unter dem Strich gar nichts übrig bleibt, dieser gar Verluste macht undzwar dann, wenn die zu deckenden Kosten unter Verstoß gegen den Preisgünstigkeitsgrundsatz keiner energiewirtschaftlich-rationellen,  effizienten Gasversorgung entsprechen.

    Maßgeblich ist also nicht die Kostendeckung um jeden Preis, sondern die Preisgünstigkeit der Versorgung, was auch zur Folge haben kann, dass Verluste aufgrund unwirtschaftlicher Kosten zu tragen sind. Im Falle der Insolvenz kommt ein leistungsfähigerer Lieferant zum Zuge. Das ist Marktwirtschaft. Die Ineffizienten fliegen raus, weil sich ihre Preise bei wirksamen Wettbewerb nicht am Markt durchsetzen lassen. Glasklare Sache. In allen Bereichen sonst täglich zu beobachten.

    Ihre Aussagen sind deshalb schon ziemlich drollig.

    Und nochmals:

    Die Standard- Preisformeln etwa für Ruhrgas Standard CityGate- Verträge kann man allenthalben nachlesen, wenn man möchte. Sind schließlich \"Marktpreise\" und Marktpreise waren noch nie Geschäftsgeheimnisse einzelner Unternehmen, es sei denn, es gibt nur einen einzigen Anbieter auf dem gesamten Markt (Monopolist). Von dem weiß jeder, dass er einen Monopolpreis verlangt.

    Offline Wasserwaage

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    Falsche Angaben zum Gaspreis?
    « Antwort #13 am: 10. Oktober 2007, 10:49:19 »
    So ist, ich weiss als einer von ganz wenigen, oder auch ein paar mehr, was unterm strich hängen bleibt. und kann die angaben die die evi gemacht habt nur bestätigen. deshalb kann ich die kritik auch nicht nachvollziehen.

    Eine beliebige Verteilung der Kosten war in der \"alten\" Welt nicht möglich, da muss ich Ihnen Recht geben, allerdings ist auch eine komplett starre verteilung nicht der Wahrheit letzter Schluß.

    Und das Anlegbarkeitsprizip bezieht sich nicht nur auf den reinen Arbeitspreis...

    Man kann die Formeln nachlesen und nachrechnen. Und dann wiess man ziemlich genau, wie sich denn der angegebene Preis ergeben hat.

    Und danke, ich weiss, dass ich drollig bin... wahrscheinlich aber auch nicht weniger als Sie...

    Sehe schon, wir beide könnten wohl stundenlang irgendwelche Diskussionen führen die niemanden weiterbringen.
    gott lobe den tag an dem es soweit ist, dass ich mir prepaidkarten mit strom von jedem x-beliebigen anbieter überall kaufen kann um sie dann in meinen zähler zu schieben.

    Offline RR-E-ft

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    Falsche Angaben zum Gaspreis?
    « Antwort #14 am: 10. Oktober 2007, 11:32:15 »
    @Wasserwaage

    Drollig bezog sich nicht auf Ihre Person, sondern auf Ihre Aussagen.
    Da mache ich doch einen ganz feinen Unterschied.

    Zitat
    ich weiss, dass ich drollig bin...

    Dazu kann ich nichts sagen, weil ich Sie nicht persönlich kenne. Ich muss mich deshalb auf Ihre Selbsteinschätzung verlassen. Worauf gründet diese denn? ;)

    Im vollkommenem Wettbewerb bilden sich die Preise bei den Grenzkosten.
    Da lässt sich nichts dran ändern. Es handelt sich um ein objektives Marktgesetz.

    Dies gilt auch für den Erdgaspreis auf dem Beschaffungsmarkt.

    Die Beschaffungskosten können sich deshalb nur dann nach einer Formel ergeben, wenn Marktbeherrschung besteht und der Marktbherrscher solche Formeln gerade aufgrund seiner Marktbeherrschung (mit naderen Worten verboten kartellrechtswidrig) gegenüber der Marktgegenseite (Stadtwerke und Regionalversorger) durchsetzen kann.

    Die Kosten auf dem Beschaffungsmarkt setzen sich aus den Erdgasimportpreisen und den Transportkosten von der Grenze zum Handelspunkt zusammen. Die Erdgasimportpreise wiederum haben nichts mit Heizölpreisen zu tun.

    Gazprom und andere Marktbeherrscher haben vielmehr eine Ölpreisbindung ausschließlich nach Rotterdamer Notierungen für Rohöl entsprechend einer sog. europäischen Formel durchgesetzt. Aufgrund dieser Ölpreisbindung bewegen sich die Erdgasimportpreise nach oben und nach unten. Daran wird sich nichts ändern lassen.

    Mit den Erdgasimportpreisen ändern sich also die Kosten auf dem Erdgasbeschaffungsmarkt und somit die Preise auf diesem vorgelagerten Markt.

    Bei wirksamen Wettbewerb könnten sich somit Erdgaspreise auf diesem vorgelagerten Markt und mithin  die Beschaffungskosten der Stadtwerke und Regionalversorger in absoluten Beträgen nicht anders verändern als die Erdgasimportpreise selbst.

    Deshalb liegt derjenige mit seinen Beschaffungskosten nahe am Wettbewerbspreis, dessen Beschaffungskosten sich aus dem Erdgasimportpreis plus den Transportkosten zwischen Grenze und Handelspunkt zusammensetzen und die ausschließlich auf die Erdgasimportpreise indexiert sind. Eine Preisbeeinflussung durch Heizölnotierungen findet dabei gerade nicht statt. Heizöl als Minaralöldestillat ist eben etwas anderes als Rohöl.

    Die Ruhrgas- Formel gründet also wohl auf der dreisten Lüge des Marktbeherrschers, dass auch in den Importverträgen eine Heizölbindung enthalten sei. Das ist dann auch schon das ganze Geheimnis des Erfolgs. Es ist kein Grund ersichtlich, weshalb Gazprom öffentlich lügen sollte.

    Die Marktpreise für Erdgas auf dem Beschaffungsmarkt bilden sich also gerade nicht nach der Ruhrgas- Formel.

    Und deshalb hat derjenige überhöhte und im Ergebnis ineffiziente  Beschaffungskosten, dessen Bezugspreise sich nach einer HEL- Formel richten, die der Vorlieferant nur aufgrund seiner marktbeherrschenden Stellung durchsetzen konnte. Charakteristisch dabei ist, dass die Verkaufspreise des Importeurs im Inland allein aufgrund der HEL- Bindung stärker steigen als die Erdgasimportpreise.

    Die Erdgasimportpreise haben sich von Mai 2003 bis Dezember 2006 um knapp unter einem Cent/ kWh erhöht. Wenn Sie wissen, wie sich demgegenüber die Beschaffungskosten eines örtlichen Gasversorgers in selber Zeit erhöht haben, sehen Sie ganz leicht, wo der Systemfehler aufgrund der bestehenden Marktbeherrschung liegt.

    Und die Nachteile aus diesem Systemfehler (ineffiziente Kosten), versucht man beim Verbraucher abzuladen, auf diesen abzuwälzen. Und gerade dies wäre bei wirksamen Wettbewerb gerade nicht möglich.

    Der Bäcker, der sein Mehl überteuert eingekauft hat, kann deshalb für seine Schrippen eben gerade nicht einen höheren Preis durchsetzen. Die Kundschaft wechselt den Bäcker. Der Bäcker mit den günstigeren Preisen setzt sich durch. Kein Kunde, der Schrippen nachfragt, interessiert sich dabei für eine Mischkalkulation. Entscheidend ist der Preis. Und deshalb sind die im Wettbewerb stehenden Unternehmen selbst daran interessiert, ihre Kosten so gering wie nur möglich zu halten, um ihren weiteren Absatz zu sichern.

    Anders ist es bisher bei der leitungsgebundenen Gasversorgung.

    Auch das kann frau nachlesen.

    Siehste auch hier.

     

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