auf ihrer Startseite:
http://www.e-ben.de wirbt e-ben mit 2 Wochen Strom oder Gas kostenlos.
Und ich frage mich, ob das überhaupt rechtens ist, oder ob dies ein Fall für die Wettbewerbszentrale oder das Bundeskartellamt wäre ...
(Zitate von der e-ben-Homepage sind kursiv dargestellt)
jetzt e-ben mal testen:
2 Wochen Erdgas oder Strom kostenlos[/i]
... und schränkt dies dann im Kleingedruckten wieder ein:
Bedingung ist der Abschluss eines Energieliefervertrages mit einer Erstlaufzeit von 1 Monat und einer Mindestabnahme von 5.000 kWh Erdgas bzw. 1.000 kWh Strom im Jahr. Danach keine weitere
Mindestvertragsdauer. Vertragseingang bei e-ben spätestens am 31.10.2007.
Die kostenlose Lieferung ist mengenmäßig begrenzt auf 1.000 kWh Erdgas oder 200 kWh Strom. Dies entspricht der Menge,
die ein Durchschnittshaushalt in 2 Wochen verbraucht. Alle weiteren Lieferungen, die zeitlich oder mengenmäßig darüber hinausgehen, werden zu den jeweils gültigen e-ben Preisen abgerechnet.Wie kann ich etwas testen, wenn ich mich mit dem Test auf eine Mindestlaufzeit (wenn auch erst mal nur 1
Monat) und eine Mindestabnahme im
Jahr binden muss?
Also nix mit e-ben einfach mal so testen ...
bei e-ben in die Vertragsfalle geraten ... wäre imho der bessere Slogan gewesen.
Denn da passt doch wohl was nicht zusammen?
Vertragliche Mindestlaufzeit: 1 Monat
Vertragliche Mindestabnahme: jährlich.
Sprich: Die vertragliche Mindestlaufzeit widerspricht der vertraglichen Mindestabnahme.
Und die Formulierung 2 Wochen Strom oder Gas kostenlos ist auch nicht korrekt, denn sie ist auf eine bestimmte Menge beschränkt. Was ist, wenn ich nun mehr verbrauche? Dann ist das mit den 2 Wochen kostenlos gelogen.
Ein Schelm ...
naja, wir kennen ja diese Vorgehensweise ...
VG
Regina