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Autor Thema: Hilfe! wer hat Erfahrung mit den Stadtwerken von Dresden????  (Gelesen 6042 mal)

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Offline Cate

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Hallo!

Auch ich habe der geplanten Erhöhung der Strompreise für Dresdner Strom privat zum 1. Februar 2005 der Stadt Werke Dresden (DREWAG) mit dem Musterschreiben von energieverbraucher de. widersprochen.
Daraufhin bekam ich folgendes Schreiben (Abschrift) am 18.01.05 ? -

Wir bestätigen Ihnen zunächst den Eingang Ihres Schreibens vom 02.01.2005 einschließlich Vorbehalt. Dazu möchten wir jedoch das Folgende mitteilen

Unsere allgemeinen Stromtarife unterliegen nach § 12 Abs. 1 der Bundestarifordnung Elektrizität (BTOelt) der Genehmigungspflicht durch die zuständige Landesbehörd. Bevor wir daher die Strompreise gegenüber unseren Kunden erhöhen dürfen, müssen wir zuvor diese Tarifgenehmigung einholen. diese wird uns aber nur dann erteilt, wenn wir gegenüber der Preisaufsichtsbehörde unter Vorlage der entprechenden Unterlagen nachweisen, dass die von uns kalkulierten Preise bei elektrizitätswirtschaftlich rationaler Betriebsführung erforderlich sind. Wird uns auf dieser Grundlage die Tarifgenehmigung erteilt, ist damit die Billigkeit und Angemessenheit der Tarife festgestellt.. dies erklärt schließlich auch, dass wir nach § 4 Abs. 2 den Stromversorgungsverträgen regelmäßig zugrunde liegenden Verordnung über Allgemeine Bedingungen über die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden (AVBEltV) berechtigt sind unsere Allgemeinen Tarife einseitig durch öffentliche Bekanntmachungen zu ändern. Die Tarifgenehmigung liegt uns vor.
Die Offenlegunge der Kostensituation der DREWAG gegenüber der Aufsichtsbehörde wird von uns akzeptiert, jedoch sind wir nicht bereit,Privatpersonen firmeninterne Daten darzulegen. Dafür ist das Wirtschaftministerium des Freistaates Sachsen zustänndig.
Ihre Meinung, dass unsere Preise unbillig sind teilen wir nach wie vor nidht. eine Einzugsermächtigung liegt nicht mehr vor. -

Auf telefon. Nachfrage bei der DREWAG werde ich demnächst meine  Strom-Abrechnung für 2004 und die neue Abschlagsforderung inclusive Preiserhöhung bekommen. Was ist zu tun???????

Grüße an ALLE aus Dresden von Cate

Offline RR-E-ft

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Hilfe! wer hat Erfahrung mit den Stadtwerken von Dresden????
« Antwort #1 am: 13. Februar 2005, 18:00:52 »
@Cate

Lesen Sie hier:

Musterbrief der Verbraucherzentrale Sachsen

und unter \"Fragen und Antworten\" auf der Seite.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Cremer

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Hilfe! wer hat Erfahrung mit den Stadtwerken von Dresden????
« Antwort #2 am: 13. Februar 2005, 21:18:54 »
Hallo Cate

Die genehmigte Strompreiserhöhung gemäß § 12 Abs. 1 Satz 2der Bundestarifordnung Elektrizität BTOeltV ist ein maximal Wert. Wörtlich: Der genehmigte Preis ist ein Höchstpreis, der die Ausgleichsabgabe auf Grund des Dritten Verstromungsgesetzes und die Mehrwertsteuer nicht einschließt.

Das heißt, dsie Erhöhung kann ja auch geringer ausfallen. Insofern ist somit wiederum nach § 315 BGB die Möglichkeit des Widerspruches möglich.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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