Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Einstellung der Energieversorgung GGEW  (Gelesen 11107 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline turbolaus

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 4
  • Karma: +0/-0
Einstellung der Energieversorgung GGEW
« am: 22. August 2007, 06:05:51 »
Hallo zusammen,
haben folgendes Problem. Meine Freundin ist Mieterin eines Hauses. Sie steht allein im Mietvertrag und ist auch alleine Kunde beim hiesigen Energieversorger GGEW.
Sie hat Zahlungsprobleme gegenüber der GGEW. Meiner Meinung nach sind manche Posten der Rechnungen nicht korrekt. (z.B. wegen einer abgebrannten Wohnung, Zähler verbrannt usw...)
Die GGEW ist wenig flexiebel beim einräumen von Ratenzahlungen, so beträgt die maximale Ratenzahlung 6 Monate. Es geht gesamthaft um ein Forderung von fast 3000 Euro die meine Freundin keinesfalls, auch nicht mit meiner Hilfe in 6 monatlichen Raten zahlen kann.
Nun hat der Energieversorger angekündigt die Versorgung in 8 Tagen einzustellen.

Ich wohne auch in der Wohnung, bin aber kein Kunde der GGEW und sehe nicht ein warum ich davon betroffen sein sollte. Anders gesagt, ich beabsichtige den Mietvertrag zu übernehmen und zu einem anderen Anbieter zu wechseln.
Einesteils wollen wir damit die Sperre verhindern, andererseits möchte ich kein Kunde eines so rabiaten Haufens sein.

Ich bitte um Eure Meinung ob der von mir angedachte Weg eine Lösung ist.

Grüße
Turbolaus

Offline bjo

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 983
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Einstellung der Energieversorgung GGEW
« Antwort #1 am: 22. August 2007, 07:43:06 »
Hallo,
da nur noch 8 Tage Zeit.
Ich würde denen per Einschreiben oder per bestätigter Übergabe einen
Ratenzahlungsplan übermitteln.
Im Schreiben sollte stehen
- Ratenzahlungs Höhe
- das du nur unter Vorbehalt zahlst
- Aufrechungsverbot mit deinen normalen Monatlichen Zahlungen.
- in der Überweisung Schreiben für welchen Monat.

Das signalisiert Zahlungswilligkeit und dürfte eine kurzfristige Sperre vehindern.

Anwalt aufsuchen und den den Rest machen lassen!
AGB´s lesen!

Offline turbolaus

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 4
  • Karma: +0/-0
Einstellung der Energieversorgung GGEW
« Antwort #2 am: 22. August 2007, 08:18:06 »
Darauf lassen die sich aber nicht ein. Der monatliche Abschlag beträgt für Strom und Gas Euro 192,00 ! Es ist nicht viel was wir da noch an Ratenzahlung aufbringen können. In Anbetracht der Höhe der Forderung können wir nur Tropfen auf den heißen Stein anbieten.

Zudem sind wir schließlich mit der Höhe der Forderung nicht einverstanden. Doch da lassen die auch nicht mit sich reden. Die legen es anscheinend diesbezüglich auf einen Rechtsstreit an. Dem würde ich persönlich eher gelassen entgegensehen, jedoch nutzt mir das nichts wenn ich bis zum Termin ohne Strom und Gas da sitze.

Zurück zu meiner Frage...
wenn ich nun der neue Mieter bin, dann bin ich auch der neue Kunde. Ich habe keine Schulden bei denen, warum sollten die mir dann den Strom sperren? Zudem beabsichtige ich nicht nach dieser Erfahrung Kunde der GGEW zu werden. Da gehe ich lieber zu einem anderen Anbieter der ebenfalls regional tätig ist.
Ich habe als neuer Mieter doch ein Recht auf Grundversorgung. Oder?!?

Die Forderung gegen meine Freundin wird sich wohl nur vor Gericht klären lassen. Ich denke mal das wissen die auch, wollen mit der Sperre aber dennoch die Zahlung erzwingen. Das geht doch schon in den Bereich Nötigung! Oder?

Danke für die Antwort...

Gruss Turbolaus

Offline Crazycreek

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 17
  • Karma: +0/-0
Einstellung der Energieversorgung GGEW
« Antwort #3 am: 22. August 2007, 08:53:28 »
Ist dieses Ratenvereinbarung Zinsfrei?
Wenn ja, bietet der Versorger schliesslich zinsfrei einen Kredit über 3000 Euro, das macht keine Bank. Denn sonst gäbe es diese Ratenvereinbarung wahrscheinlich nicht, wenn die Bank die Kosten ohne Probleme übernommen hätte.
Ich würde einfach noch mal über den Vorstand des Unternehmens um eine Kulanzentscheidung bezüglich der Ratenvereinbarung bitten und vor allem eine Teilzahlung leisten, das sieht immer gut aus.
Soviel dazu.
Ansonsten kann ich nur sagen, das einem pfiffigen Mitarbeiter des Unternehmens wahrscheinlich auffallen wird, das ein Mieterwechsel bei Zahlungsschwierigkeiten immer ein beliebtes Mittel ist, um drohenden Sperrungen entgegen zu wirken.
Eine Sperre ist keine Nötigung, sondern ein Mittel, um eine weitere Nutzung einer Ware, die nicht bezahlt wird, zu verhindern.
Jeder Unternehmer würde es unterbinden, seine Ware unbezahlt zur Verfügung zu stellen.

Und selbst, wenn nicht. Mieterwechsel, Anbieterwechsel und dann? Die Forderung (egal ob berechtigt oder nicht) verschwindet ja nicht, danach hat der Versorgen ja immer noch anderen Möglichkeiten (Mahnung, Mahnbescheid und Zwangsvollstreckung).
Es macht mehr Sinn, eine vernünftige Lösung zu finden als einfach den Anbieter zu wechsel. Oder wenigstens Anbieterwechsel und trotzdem eine vernünftige und bezahlbare Lösung zu finden.

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
Einstellung der Energieversorgung GGEW
« Antwort #4 am: 22. August 2007, 09:03:27 »
@turbolaus,

Sie können hier keine Lösung Ihres finanziellen Problems bzgl. der 3000 € Forderung erwarten.

Sofern die mietrechtliche Lösung geregelt ist, spricht nichts gegen die Lösung dass Sie als Kunde bei dem Versorger werden.

Seien Sie aber bewußt, dass die Abschlagshöhen in etwa gleicher Höhe, auch bei einem anderen Anbieter sein werden, wenn das Verbraucherverhalten nicht geändert wurde.


Ob in der Übergangsphase die Sperre verhindert werden kann, ist ungewiss.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline turbolaus

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 4
  • Karma: +0/-0
Einstellung der Energieversorgung GGEW
« Antwort #5 am: 22. August 2007, 09:31:15 »
Also grundsätzlich besteht unsererseits natürlich die Zahlungsbereitschaft!

Niemand sollte hier den Eindruck bekommen das wir uns vor einer Zahlung drücken wollen. Das möchte ich schon verstanden wissen!!!

Nur können wir auf die Forderung aus finanziellen Gründen nicht so reagieren wie es das Unternehmen verlangt. Die sind da leider sehr unbeweglich. Zum Mieterwechsel würden wir auch nicht tendieren wenn sich eine Gesprächsmöglichkeit bieten würde. Aber die sind so was von stur... Monopolist eben!

Trotz Zahlungsbereitschaft zweifeln wir dennoch die Höhe der Forderung an. Aber auch darüber besteht seitens des Unternehmens keine Gesprächsbereitschaft. Deren Verhalten lautet... Bezahl oder du sitzt im Dunkeln...

Da keine Gesprächsbereitschaft besteht, ist es fast aussichtslos sich mit dem Unternehmensvorstand in Verbindung zu setzen. Gerne versuche ich das aber.

Alles was ich anbieten kann ist eine monatliche Zahlung von Euro 300.00. Die beinhaltet aber dann auch die Abschlagszahlung von monatlich 192,00 Euro. Ich denke nicht das die sich darauf einlassen bei der Gangart die die GGEW bisher an den Tag gelegt hat.

Gruss Turbolaus

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Einstellung der Energieversorgung GGEW
« Antwort #6 am: 22. August 2007, 12:04:18 »
@turbolaus

Mit einem solchen Problem sollte man sich an einen Rechtsanwalt wenden, der die Rechtslage prüft und zudem als Mittler mit dem Unternehmen in Kontakt treten kann. Oft macht der Ton die Musik.

Angenommen, die Forderung in Höhe von 3.000 EUR sei berechtigt:

Wenn von laufenden monatlichen Zahlungen in Höhe von 300 EUR allein 192 EUR auf den laufenden Bezug entfallen, dann verbleiben für die Tilgung lediglich 100 EUR, was 30 Monatsraten bedeutet.

Unrealistisch lange Zeit für einen zinslosen Kredit ohne Sicherheit.

Anders kann es aussehen bei üblichen Zinsen oder der Beibringung von Kreditsicherheiten.

Davon, dass man zahlen möchte, hat der Versorger sein Geld für bereits erbrachte Leistungen  noch lange nicht.

Der Versorger kann nicht sicher sein, dass er nach drei Raten überhaupt noch etwas bekommt, weil ggf. Zahlungsunfähigkeit eintritt und kein pfändbares Vermögen und Einkommen vorhanden ist. Der Sperre kann sich der Kunde durch Lieferantenwechsel entziehen. Für den Versorger vollkommen unbefriedigend.

Versorger sind nicht verpflichtet, ihre Kunden zu kreditieren, sei es in Form von Warenkrediten, sei es in Form von Stundungen. Denn solche Kredite verteuern die Energiepreise für die Allgemeinheit.

Offline turbolaus

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 4
  • Karma: +0/-0
Einstellung der Energieversorgung GGEW
« Antwort #7 am: 28. August 2007, 14:12:13 »
:P Hallo, ich bins nochmal...
möchte dem Forum heute mal was erfreuliches mitteilen. Wir sind mit der GGEW zu einer Einigung gelangt. Wie oben beschrieben wurde uns die Sperre der Energieversorgung angedroht weil wir mit Zahlungen in Verzug sind.

Ich muss meine Einschätzung über die GGEW hier korrigieren. Ganz im Gegenteil zu meinem bisherigen Empfinden ist die GGEW trotz der Berechtigung zur Sperrung zu einvernehmlichen Übereinkünften bereit.
Wenn man nicht mehr kommuniziert ist das Scheitern jeglicher Bemühungen quasi vorprogrammiert. Ich fasse mir hier selbst an die eigene Nase!

Ich nehme hiermit meine voreingenommene Meinung gegen die GGEW mit einer ausdrücklichen Entschuldigung zurück. Vielen Dank für die Kooperation.

Mit freundlichen Grüßen

Die Turbolaus

Offline Warmuth

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 10
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Einstellung der Energieversorgung GGEW
« Antwort #8 am: 01. Dezember 2007, 10:24:10 »
Hallo und Guten Tag.

Da kann ich nur gratulieren und sagen: \"Glück gehabt!\" Tatsächlich ist Ihre erste Einschätzung vom GGEW doch sehr zutreffend gewesen. Warten Sie mal die kommende Hauptabrechnung Ende Januar 2008 ab. Da gibt es wieder jede Menge Fehler und Mißverständnisse und die linke Hand beim GGEW weiß nicht was die rechte macht.

Auch wir haben dieses Speil hinter uns. Durch ständig steigende Preise des GGEW waren auch wir plötzlich mal nicht mehr in der Lage die Abschläge zu zahlen. Uns kam man nicht mit einer Ratenzahlung (trotz Kommunikation)entgegen, sondern mit aller Härte der Paragraphen. Glauben Sie mir. Das GGEW insbesondere die Rechtsabteilung versteht keine andere Sprache.

Also haben wir die PROTESTGRUPPE REGION BERGSTRASSE gegründet. Wir haben alle Rechnungen der letzten Jahre kontrolliert und jede Menge auch versteckte Preiserhöhungen entdeckt. Diese haben wir für unbillig gem. §315 BGB erklärt und plötzlich ergibt sich n der Nachberechnung ein Guthaben beim GGEW von rund 4500,- € (ohne Zinsen). Seit 01/2008 haben wir keinen Cent mehr an das GGEW bezahlt.

FAZIT: Rechnungen nachprüfen. Zu hohe Energiepreise für unbillig erklären und Geld zurück verlangen (inkl. ZINSEN).

Hilfe dafür gibt es bei uns!
Michael Warmuth

Protestgruppe Region Bergstrasse
michaelchristian.warmuth@freenet.de

Offline Daya

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 7
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Weiblich
Einstellung der Energieversorgung GGEW
« Antwort #9 am: 26. April 2008, 18:20:04 »
Guten Tag Herr Warmuth,

uns hat die GGEW (leider) nicht den Strom abgestellt. Hätten Sie´s getan, dann hätten wir bemerkt, dass wir tatsächlich zu dem auserwählten Kundenkreis gehören und wahrscheinlich umgehend diese Situation geändert. Folgende Erfahrungen durften wir machen:

Aufgrund der überdimensionalen Strompreise in SE, entschlossen wir in 2003 den Anbieterwechsel und sind auf die GGEW gestoßen. Anmelden kinderleicht, Postkarte kam, Zählerstand mitgeteilt...Funkstille. Etwa ein halbes Jahr später packte uns die Neugier und wir riefen an. Von einer freundlichen Mitarbeiterin wurden wir um etwas Geduld gebeten (nach einem halben Jahr), da aufgrund des erhöhten Kundeninteresses eine Bearbeitung noch andauern kann. Nun, man würde uns informieren. Leider blieb diese Information aus und wir zogen dann Ende 2004 um. Bis dahin zahlten wir brav an den örtlichen Versorger weiter. Nach einer langen Phase des Vergessens erhielten wir nun Post vom Amtsgericht Hünfeld mit einer Forderung von ca 700,00 € der GGEW, angeblich entstanden durch eine Rechnung vom 31.01.05, die wir leider nicht bekamen. Sonst hätte ich doch längst was unternommen (§ 315 BGB). Sehr überrascht und verärgert wurde der Forderung widersprochen, da wir uns nicht erinnern können jemals als Kunde bei der GGEW begrüßt worden zu sein. Der angebliche Lieferzeitraum war vom 01.09.2003 bis 16.10.2004, erster Buchungsversuch des laut AGB vorfällig zu zahlenden Abschlages von 24,00 €/mtl. erfolgte angeblich am 03.11.2004. Na wenn das mein Konto gewesen wäre, den hätte ich....ups war´s anscheinend. Leider fehlt mir auch diesbezüglich jede Kenntnis. Außerdem steht die Gesamtforderung in keiner Relation zum Abschlag. Unseren Endzählerstand haben wir unserem örtlichen Versorger mitgeteilt. Der Strom wurde uns allerdings auch nicht abgedreht, was laut AGB nach einem Zahlungsrückstand von 100,00 € erwartet werden muss. Sie klagen jetzt!!! Wir wohl auch!! Leider drückt sich unser Amtsgericht diesbezüglich mehrdeutig aus. Unsere Möglichkeiten bestehen in einer Widerspruchsklage, bzw einer Klageerwiderung. Meiner Meinung nach sollte ein Antrag auf Klageabweisung eingereicht werden, da wir fest der Meinung sind keine Vertragsbeziehungen mit diesem Unternehmen gepflegt zu haben. Wir haben es gewollt und beantragt, aber man hat uns nicht gelassen. Keine Leistung-kein Geld. Bin ich da jetzt schief gewickelt? Ich kann mir diese Situation nicht erklären. Hilfe!!!!!
Ich hoffe nur, dass sich das als böser Scherz herausstellt.

Wer sich diesen Spaß nicht entgehen lassen will, der sollte gerne mal versuchen bei der GGEW Kunde zu werden.
Über Ideen und Vorschläge wäre ich echt dankbar!!

LG
Daya
Justice

Offline ESG-Rebell

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 615
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
Einstellung der Energieversorgung GGEW
« Antwort #10 am: 27. April 2008, 15:10:45 »
Zitat
Original von Daya
... und sind auf die GGEW gestoßen. Anmelden kinderleicht, Postkarte kam, Zählerstand mitgeteilt...Funkstille...

Nach einer langen Phase des Vergessens erhielten wir nun Post vom Amtsgericht Hünfeld mit einer Forderung von ca 700,00 € der GGEW ...
Der angebliche Lieferzeitraum war vom 01.09.2003 bis 16.10.2004
Auch meine Anmeldung im November 2003 wurde sehr schleppend bearbeitet. Erst ein Erinnerungsfax im März 2004 mit dem Hinweis, die GGEW für Energie-Mehrkosten beim lokalen Versorger haftbar machen zu wollen, führte dann dazu, dass ich ein Bestätigungsschreiben der GGEW erhielt.

Kurz darauf erhielt ich auch eine Abschlussrechnung meines lokalen Versorgers. Der Wechsel wurde rückwirkend zum beantragten Termin 1.11.2003 durchgeführt. Der lokale Versorger erhielt nur Entgelte für den davorliegenden Zeitraum und die GGEW für den Zeitraum danach.

So weit so gut.

Für Euch bedeutet dies, dass die GGEW möglicherweise ebenfalls den Wechsel wunschgemäß und rückwirkend durchgeführt hat.
Dies hätte zur Folge, dass die Forderungen der GGEW berechtigt wären und die Abrechnung eures lokalen Versorgers für denselben Zeitraum natürlich nicht!

Bei eurem Umzug hättet ihr euch unbedingt an euren Antrag bei der GGEW erinnern und wegen Lieferverzug vom Vertrag zurücktreten und hilfsweise kündigen sollen.

An Eurer Stelle würde ich nun folgendes tun:
[list=1]
  • fragt die GGEW, in welchem Zeitraum sie tatsächlich Strom an Euch geliefert haben und welche Entgelte sie dafür verlangen, soweit Euch dies nicht bereits bekannt ist.
  • fragt die GGEW, ob und wann sie in Eurem Namen den bestehenden Vertrag wunschgemäß beim lokalen Versorger gekündigt haben. Ihr habt doch eine Kündigungsvollmacht erteilt, nicht wahr?
  • vergleicht die Angaben der GGEW mit der letzten Abrechnung Eures lokalen Versorgers. Hat dieser ebenfalls Strom für den Zeitraum 1.9.03 bis 16.10.04 abgerechnet, dann schickt ihm das Schreiben der GGEW mit der Bitte um eine korrigierte Schlussabrechnung.
  • da die GGEW bereits das Amtsgericht bemüht hat, weil niemand auf ihre Forderungen reagiert hat, solltet ihr Euch an einen Anwalt wenden; zumindest für alle Reaktionen, die etwas mit dem Gericht zu tun haben.
  • [/list=1]
    Euer Stromvertrag bei der GGEW ist vermutlich - wie meiner auch - ein Sondervertrag. Dieser enthält zwar eine intransparente Preisanpassungsklausel aber auch ein kurzfristiges Kündigungsrecht für beide Parteien. Wem der Preis nicht passt, der kann also kündigen. Wer mit §315 anfängt, dem wird wohl umgehend gekündigt.

    Gruss,
    ESG-Rebell.

Offline Daya

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 7
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Weiblich
Einstellung der Energieversorgung GGEW
« Antwort #11 am: 27. April 2008, 19:47:45 »
Erstmal Herzlichen Dank für Deine Hilfe,

das Problem an der Sache ist. Es gibt keinerlei Schriftverkehr mit der GGEW.

Keine Rechnung, Mahnung oder sonstiges. Wir haben selbstverständlich eine Kündigungsvollmacht erteilt, allerdings keine Kündigungsbestätigung oder Mitteilung von unserem Versorger erhalten. Aus diesem Grund sind wir ja weiterhin davon ausgegangen, Kunde des örtlichen Versorgers zu sein.

Werde mich morgen direkt umdie Sache bemühen.

Danke Dir
LG Daya
Justice

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz