Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Umstellung von AVBGasV auf GasVV  (Gelesen 12561 mal)

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Offline Lupo

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Umstellung von AVBGasV auf GasVV
« am: 13. August 2007, 12:39:49 »
Ich wurde von meinem Versorger, der Gasuf (Gasversorgung Unterfranken) angeschrieben, bezueglich der Umstellung von der AVBGasV auf die GasGVV.
Darin werde ich aufgefordert, die neue GasGVV zu unterschreiben und zu aktzeptieren um meinen Sondertarif zu sichern. Ansonten erhalte ich in den teureren Grundversorgungstarif.
Der Sondertarifpreis (Netto 4,73 Cent/ kwh) bleibt bei der Umstellung von der alten AVBGasV auf die neuen GasGVV (Netto 4,73 Cent/ kwh) gleich!
Ich verweigere jedoch schon seit 2,5 Jahren den aktuellen Preis und zahle Netto 3,82 Cent/ kwh. Ich bin dann naemlich verpflichtet, wieder den aktuellen Preis zu zahlen.
Damit moechte mein Versorger wahrscheinlich die ganzen Gaspreisverweigerer zur Akzeptanz des gegenwaetig gueltigen Preises treiben.
Zu meinem Anruf bei der GASUF erhielt ich die Antwort, dass ich keine Moeglichkeit habe, meinen Vertrag auf der AVBGasV weiterlaufen zu lassen. Es meinte, dass Schreiben ist als Aenderungskuendigung anzusehen, auch wenn dies im Schreiben nicht ersichtlich ist. Wenn ich nicht bis 30.09.2007 unterschreibe, gibt es den noch teureren Grundversorgungstarif. Basta!

Meine Fragen dazu:
Hat der Kundenberater bei der GASUF recht oder kann ich der Umstellung widersprechen?
Wird die GasGVV fuer alle Kunden verbindlich?
Kann ich etwas dagegen tun?
Wenn es hier keine Widerspruchmoeglichkeit und Handhabe gibt, haben Sie wohl bald alle Gasrebellen auf aktuellem Preisniveau!!!!
Im Voraus vielen Dank fuer Eure Beitraege!

Offline Cremer

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Umstellung von AVBGasV auf GasVV
« Antwort #1 am: 13. August 2007, 12:53:05 »
@Lupo,

mündliche Auskünfte sollte man tunlichst vermeiden, da man diesen keinen \"Echtheitswert\" beimessen kann.

Bitte mal einweg blättern und Suchfunktion nutzen. Es war bereits hier thematisiert worden, dass die GasGVv für Tarif- nicht für Sondertarifkunden anwendbar ist.

Im übrigen ist gemäß § 1 des EnWG die Energie so günstig wie möglich zu liefern.

Nach § 23 Abs. 1 der StromGVV/GasGVV sind die Verträge anzupassen.

Von Kündigung ist keine rede.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline Lupo

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Umstellung von AVBGasV auf GasVV
« Antwort #2 am: 13. August 2007, 15:54:21 »
@ Cremer

danke fuer die schnelle Antwort.
Auch wenn ich muendlichen Aussagen nicht so hoch bewerten soll, hab ich zu Ihrer Antwort noch eine Frage.
Die GASUF erklaerte mir, die GasGVV basiert auf dem Grundversorgungstarif, der Sondertarif baut darauf auf.

Wie soll ich Ihrer Meinung nach (bitte mit Begruendung :-)) reagieren?

Vielen Dank!

Offline Merit

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Umstellung von AVBGasV auf GasVV
« Antwort #3 am: 15. August 2007, 12:42:13 »
Ein 3-seitiges Anschreiben zur Vertragsanpassung wegen neuer gesetzlicher Rahmenbedingungen sowie ein zu unterschreibendes Formular \"Vertragsanpassung\" habe ich (und andere \"Widersprüchler\") ebenfalls erhalten.
Die bisherigen Preise sollen unverändert weitergelten - allerdings nur wenn ein neuer Sondervertrag beauftragt wird (ansonsten soll zukünftig der teurere Grundtarif abgerechnet werden).
Es scheint sich soweit als um jeweils die gleichen Anschreiben zu handeln.

Ein Kündigung des bestehenden Vertrags seitens der Gasuf kann ich dem Text des Anschreiben jedoch nicht entnehmen.
Zudem ist das Anschreiben nur \"unterzeichnet\" durch eingescannte, abgedruckte Unterschriften
> Kündigung bedarf der Schriftform § 32 (7) AVBGasV = Schriftformerfordernis nicht erfüllt (selbst wenn aus dem Schreiben eine Kündigung erkennbar wäre)!

Hier noch ein paar Rahmenbedingungen/Eckpunkte zwecks Einschätzung/Vergleichbarkeit:

Gemäß Begrüßungsschreiben der Gasuf von 199_ bin ich (vermutlich) Sondervertragskunde:
\"Aufgrund der in Ihrer Anlage installierten Leistung halten wir eine Einstufung in den Tarif Sondervertrag Haushalt HV2 für richtig.\"
Einen Vertrag unterschrieben habe ich bislang nicht, aber ab Belieferung wurde HV2 berechnet - später Sonderpreis 2/SP2 genannt.

Mit diesem Begrüßungsschreiben erhielt ich AVBGasV, Allgemeine Tarifpreise/Kleinstverbrauchs- und Grundpreistarif sowie Preisrichtlinien für Sondervertragskunden (ein zweiseitig bedrucktes A5-Blättchen). Die \"Preisrichtlinien für Sondervertragskunden\" bauen tatsächlich auf den AVBGasV auf:
  • 5. Im übrigen gelten die \"Allgemeinen Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden\" (AVBGasV) in der Fassung der Verordnung vom 21. Juni 1979 einschließlich der in § 6 Abs. 2 und 3, genannten Haftungshöchstgrenzen sowie sinngemäß die in Anlage 1 hierzu unter Punkt III auffgeführten \"Allgemeinen Bestimmungen\". Ausgenommen ist § 9 der AVBGasV (Baukostenzuschüsse), der sich nach Anlage 2 zur AVBGasV richtet.
Bzgl. der verlangten Vertragsänderung - Auftragserteilung zur Vertragsanpassung stolpere ich über folgende Punkte:
Im Gasuf-Anschreiben:
  • \"Um der gesetzlichen Verpflichtung zur Vertragsanpassung nachzukommen, ist es leider nicht mehr zulässig, den mit Ihnen abgeschlossenen Ergasliefervertrag auf Basis der AVBGasV über den 30.09.2007 hinaus fortzuführen.\"
  • \"Erteilen Sie uns bis zum 30.09.2007 jedoch nicht Ihre Zustimmung zur Versorgung zu den (neuen) Preisrichtlinien für Sondervertragskunden, werden wir Sie selbstverständlich auch weiterhin zuverlässig versorgen. Ab dem 01.10.2007 würde dann für Sie allerdings der gesetzlich vorgeschriebene Allgemeine Preis für die Grundversorgung - Heizgastarif - gelten.\"
Im zu unterschreibenden Vordruck \"Vertragsanpassung\"
  • \"3. Preismodell: Preisrichtlinien für Sondervertragskunden

Die Belieferung mit Erdgas erfolgt zu den Konditionen gemäß des jeweils gültigen Preisblatt\" (beigefügt = im Anschreiben abgedruckt)[/I]
  • \"7. Auftragserteilung: Hiermit beauftrage ich die Gasversorgung Unterfranken GmbH mit der Lieferung von Erdgas gemäß Ziffer 3 für die oben genannten Erdgasabnahmestelle.\"
beachte auch: Rückseite des Formulars - \"Erdgaslieferbedingungen für die Versorgung mit Erdgas zu den Preisrichtlinien für Sondervertragskunden\"!

@Lupo:
Enthält dein Anschreiben/Vordruck denn auch diese Passagen?
bzw. schau bzgl. deiner Fragen doch zunächst mal hier:
Vertragsänderungen und Vertragskündigungen: Genau prüfen! > http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/energiepreise_runter/site__2021/
Neue Rechtsverordnung kein Kündigungsgrund > http://www.energieverbraucher.de/index.php?itid=1700&st_id=1700&content_news_detail=6217&back_cont_id=1700
Neue Rechtsverordnungen für Strom- und Gaslieferverträge: Informationen zur Vertragsumstellung (Verbraucherzentrale NRW) > http://www.vz-nrw.de/mediabig/36322A.pdf
und z.B. im Forum
Neue GasGVV verpflichtet zu neuen Lieferverträgen???
Kündigung Sondervertrag

Meine (ganz persönliche) Einschätzung
Durch die neue Rechtsverordnung wird der bisherige Vertrag nicht automatisch unzulässig/unwirksam; eine Kündigung seitens der Gasuf liegt nicht vor.
Einen \"Vertragspassungsklausel\" konnte ich in meinen Vertragsbedingungen nicht finden - demnach benötigt lt. Verbraucherzentrale NRW der Versorger meine Unterschrift zur Vertragsanpassung/Umstellung auf GasGVV und könnte hierzu ggfs. auch den bestehenden Vertrag kündigen.

Ich beabsichtige jetzt meine Zustimmung zur Vertragsanpassung auf GasGVV zu erteilen (ist ja verbraucherfreundlicher als AVBGasV)
- allerdings nicht auf dem Gasuf-Vordruck um keinen neuen Auftrag zur Erdgasbelieferung nach neuem Preismodell (Vordruck Ziff. 3) erteilen, weil ich damit vermutlich die aktuellen Preise akzeptieren würde und meinem Widerspruch den Wind aus den Segeln nehmen würde.
In jedem Fall werde ich gemäß Empfehlungen (siehe Links) \"Alte Rechte vorbehalten\".

Es wäre wirklich sehr nett, wenn sich nochmal jemand zu möglichen Reaktionen äußert,
da ja unter den o.g. Links tatsächlich nur eingegangen wird auf \"neue Vertragsangebote mit günstigeren Konditionen\" und \"neue Vertragsangebote mit höheren Preisen\" - nicht aber auf \"neue Vertragsangebote mit GLEICHEN Preisen\".
  • Also: Grundsatzfrage: reagieren oder nicht reagieren?
  • Was wären die Folgen, wenn wir einfach nicht reagieren?
  • Oder sollte man tatsächlich besser versuchen von AVBGasV auf GasGVV umzustellen? (ohne eine neue \"Auftragserteilung\")
Vielen Dank schon im voraus!

Offline Merit

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Umstellung von AVBGasV auf GasVV
« Antwort #4 am: 27. Dezember 2007, 11:36:14 »
Hallo - wie erging\'s Euch denn so in der Zwischenzeit?
Hier mal die letzten Versuche der Gasuf - inzwischen halte ich das Vorgehen der Gasuf für äusserst hinterrücks und hinterhältig:

Nov-2006 Gasuf schreibt - u.A. \"Anwendbarkeit von § 315 BGB durch 2 LG vollständig verneint\"
Aug-2007 Gasuf schickt Formular \"Vertragsanpassung\" und bittet um Unterschrift mit der Begründung \"Wille des Gesetzgebers ist es, alle Verträge auf die neue GasGVV umzustellen\". Neben der Vereinbarung der GasGVV beinhaltet das Formular jedoch einen Vertrags-Neu-Abschluss/Auftragserteilung verbunden mit \"Abs 3. Preismodell: Preisrichtlinien für Sondervertragskunden. Die Belieferung mit Erdgas erfolgt zu den Konditionen gemäß dem jeweils gültigen Preisblatt. Im Fall der Nicht-Unterzeichnung würde ab 01.10.2007 der gesetzlich vorgeschriebene Grundversorgungs-Tarif gelten.\"
> wir haben nicht reagiert
14.Dez-07 Gasuf kündigt Anhebung der Erdgaspreise ab 01.01.2008 an (um 0,30 Ct/kWh netto); weist nochmals auf die Notwendigkeit eines neuen Liefervertrags wegen GasGVV hin; bietet alternativ zur \"Vertragsanpassung\" jedoch einen neuen \"Sondervertrag Preissystem gasuf\" ab 01.01.2008 an (jeweils 0,18 Cent/kWh netto unter den Preisen für Sondervertragskunden SP1-SP3). Durch eine Unterschrift unter dem Sondervertrag sollen keine Nachteile entstehen.
Das genaue Durchlesen ergibt jedoch folgende Verschlechterungen:
  • nicht mehr mit Monatsfrist zum Monatsende kündbar, sondern: \"Vertragslaufzeit 1 Jahr, sie verlängert sich automatisch um 1 Jahr, wenn der Sondervertrag nicht mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten vor Vertragsende von einem der Vertragspartner gekündigt wird. Dem Kunden steht im Fall einer Preisänderung das Recht zu, den Sondervertrag entsprechend der Frist des § 20 Abs. 1 GasGVV außerordentlich auf das Datum des Wirksamwerdens der Preisänderung zu kündigen.\"
  • mit der Unterzeichnung ist die Ermächtigung zum Lastschrifteinzugsverfahren verbunden
  • \"Abs. 4: \"Preismodell: Preissystem gasuf - Vertragsbeginn: 01.01.2008 Die Belieferung mit Erdgas erfolgt zu den Konditionen gemäß dem jeweils gültigen Preisblatt. Es wird darauf hingewiesen, ddass gasuf in entsprechender Anwendung des § 5 Abs. 2 GasGVV zu Preisänderungen sowie zu Änderungen der Ergänzenden Bedingungen berechtigt ist.\"
> Obwohl die Änderungsklausel womöglich unwirksam ist, werden wir diesen neuen Vertrag nicht unterschreiben, um nicht Gefahr zu laufen, dass die Preise ab 01.01.2008 als vereinbart/anerkannt gelten.
17.Dez-07 Gasuf: die erste Mahnung wegen angeblich fälliger Rückstände aus Ja-Abr 2005, 2006, 2007- begründet mit BGH Urteil vom 13.06.2007; erkennt Anwendbarkeit des § 315 BGB zwar inzwischen an, aber \"mit beiliegendem Wirtschaftsprüfertestat ... haben wir entsprechend den höchstrichterlichen Vorgaben des BGHs den Nachweis erbracht, dass die von uns in Rechnung gestellten Preise gemäß § 315 BGB der Billigkeit entsprechen\"Das \"Attestat\" umfasst spärliche 3 Seiten, Prüfungszeitraum 01.01.2004-31.12.2006; keinerlei Zahlen/Preise; geprüft und festgestellt wurde lediglich, dass die Preisänderungen der gasuf aufgrund der Preisänderungen deren Vorlieferanten Ferngas Nordbayern GmbH, Nürnberg sowie ENTEGA Vertrieb GmbH & Co KG plausibel und nachvollziehbar sind.
Abgesehen davon, dass das \"Attestat\" an sich schon lachhaft ist, finde es ich im Zusammenhang mit dem neuen Sondervertragsangebot schon sehr interessant, dass obwohl angeblich die Billigkeit der höheren SP1-SP3-Preise gegeben sein soll, trotzdem noch genug \"Luft\" besteht, nun einen neuen Sondervertrags-Tarif \"Preissystem gasuf\" mit reduzierten Preisen zu kreieren!!!

Damit ist es jetzt m.E. der passende Zeitpunkt für den Musterbrief zu BGH 13.06.2007 ...
Der angeblichen Fälligkeit der Differenzbeträge wird natürlich widersprochen.
Damit diesbezüglich \"Ruhe in der Kiste ist\" will ich mein Einverständnis zur Umstellung von AVBGasV auf GasGVV erteilten - \"soweit dies (wie von Ihnen dargelegt) dem Willen des Gesetzgebers entspricht\".
Oder was meint Ihr?
Es wäre auch ganz nett, wenn sich ein \"Foren Gott\" > z.B. RR-E-ft, Cremer mal zu den krampfhaften Versuchen äußern würde, eine Unterschrift unter einen neuen Vertrag zu erhalten bzw. zur Wirksamkeit der entsprechenden Bedingungen.
(m.E. grenzt das Gebaren der gasuf hier schon an Täuschung/Betrug)

Weiss denn irgendwer von Euch
- ob nur den \"Widersprüchlern\" der neue günstigere Sondertarif angeboten wird?
- ob nur die \"Widersprüchler\" unter Bezugnahme auf die \"gesetzliche Ablösung der AVBGasV durch GasGVV nach dem Willen des Gesetzgebers\" zum Abschluss eines neuen Vertrags verleitet werden sollen?

Offline Pancho16

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Umstellung von AVBGasV auf GasVV
« Antwort #5 am: 16. Januar 2008, 13:44:20 »
Hallo!

Ich bin durch Zufall auf diese Forum gestoßen, da mich auch vor ein paar Wochen die selbe Mitteilung von gasuf erreicht hat.

Kurz meine Frage:

Würdet ihr einem raten seinen  \"Sondervertrag\" auf das \"Preissystem gasuf\" umzustellen?

Die Preise sind ja recht ansprechend.
Oder ist das eine Masche Sondervertragskunden aus ihrem \"Sondervertrag\" raus zubekommen?

Ps.: Sorry, sollte ich einen Beitrag übersehen haben der sich damit befasst

mfg andreas

Offline Christian Guhl

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Umstellung von AVBGasV auf GasVV
« Antwort #6 am: 17. Januar 2008, 17:06:32 »
@Pancho
Wer unterschreibt, erkennt die Preise an !Und wer vorher schon einen Sondervertrag hatte (mit wahrscheinlich ungültiger Preisänderungsklausel),
müsste \"mit dem Klammerbeutel gepudert\" sein, wenn er dies täte !
« Letzte Änderung: 31. Januar 2022, 08:31:33 von DieAdmin »

Offline Pancho16

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Umstellung von AVBGasV auf GasVV
« Antwort #7 am: 17. Januar 2008, 20:11:48 »
Zitat
Original von Christian Guhl
@Pancho
Wer unterschreibt, erkennt die Preise an !Und wer vorher schon einen Sondervertrag hatte (mit wahrscheinlich ungültiger Preisänderungsklausel),
müsste \"mit dem Klammerbeutel gepudert\" sein, wenn er dies täte !

Tut mir leid aber ich versteh nur Bahnhof.
« Letzte Änderung: 31. Januar 2022, 08:32:12 von DieAdmin »

Offline nomos

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Umstellung von AVBGasV auf GasVV
« Antwort #8 am: 17. Januar 2008, 21:26:55 »
Zitat
Original von Pancho16
Zitat
Original von Christian Guhl
@Pancho
Wer unterschreibt, erkennt die Preise an !Und wer vorher schon einen Sondervertrag hatte (mit wahrscheinlich ungültiger Preisänderungsklausel),
müsste \"mit dem Klammerbeutel gepudert\" sein, wenn er dies täte !

Tut mir leid aber ich versteh nur Bahnhof.
    Pancho16, bei einem alten Sondervertrag ist es möglich, dass der Versorger wegen einer ungültigen Preisänderungsklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen kein Recht hat, Preiserhöhungen vorzunehmen. Es gilt dann immer noch unverändert der erste Preis. Christian Guhl meint wohl, einen solchen preisgünstigen Vertrag sollte man nicht ohne Not aufgeben. Was man mit einem neuen Vertrag natürlich tun würde.
« Letzte Änderung: 31. Januar 2022, 08:32:49 von DieAdmin »

Offline Pancho16

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Umstellung von AVBGasV auf GasVV
« Antwort #9 am: 17. Januar 2008, 21:47:45 »
nomos ich danke dir!!!!!

Mit deiner Aussage kann ich was anfangen.
Also ist es so wie ich mir das gedacht habe, Bauernfängerei!


\"Unültige Preisänderungsklausel - erster Preis gilt immer noch!\"
Aha!
Glaube aber viele bezahlen lieber (ich zähl mich auch dazu) um evtl. Ärger aus dem weg zu gehen.
Dazu kommt noch das man sich mit der Materie nicht so auskennt.

Werde mich aber im Forum mal dazu umschauen ob ich nicht was finde, was genau auf das eingeht. Wie man da vorgeht usw.

Über einen Link würde ich mich freuen. Falls ich doch was übersehe

Thx

Offline nomos

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Umstellung von AVBGasV auf GasVV
« Antwort #10 am: 18. Januar 2008, 21:17:19 »
Zitat
Original von Pancho16
Über einen Link würde ich mich freuen. Falls ich doch was übersehe

Thx
    Pancho16, da gibt es in der Zwischenzeit eine Vielzahl von Beiträgen. Suchfunktion!

    Hier eine gute Erläuterung warum Preisänderungsklauseln unwirksam sein können:
Siehste hier.[/list]

Offline Pancho16

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Umstellung von AVBGasV auf GasVV
« Antwort #11 am: 19. Januar 2008, 07:32:22 »
die Suchfunktion hab ich benutzt.

Aber wie so oft fallen mir die \"Schlagworte\" nicht ein. Dazu kommt noch dass man zig Threads lesen muss um dann vielleicht mal die Info zu finden die man braucht.

Ich würde gern was unternehmen gegen diese Abzocke. Leider weis ich nicht wie/wo ich die ersten Schritte setzen soll.
Da ich schon seit 2005 Kunde bei gasuf bin, genauso wie bei eon und seit der Zeit ja schon 2 Abrechnungen gekommen sind die mit einem zu hohen Preis berechnet wurden.
Dazu kommt noch dass eine gewisse Unsicherheit besteht, klar für euch \"Routines\" ist es eine einfache Sache. Aber bei uns \"Normalos\" gehts dann schon los mit dem ganzen Fachchinesisch/Paragraphen usw. oder wie Ralf S. so schön geschrieben hat \"da Blickt doch kein normal Sterblicher mehr durch\".

Was ich mir gewünscht hätte wäre so ein Leitfaden (vielleicht gibts denn ja, ich hab ihn nicht gefunden oder zumindest nicht das was ich mir darunter vorstelle).
zb. mit

1. Schritt .........................................
2. Schritt.........................................

einfach so ne Liste die man abarbeiten kann und nicht Stundenlang sich das Zeug zusammen suchen aber sich dann immernoch nicht sicher sein ob man jetzt alles hat und ob es überhaupt richtig ist.

Offline nomos

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Umstellung von AVBGasV auf GasVV
« Antwort #12 am: 19. Januar 2008, 10:18:53 »
@Pancho16, eine einfache Sache ist es für keinen. Eine für alle Eventualitäten passende Liste kann es aufgrund der Komplexität nicht geben. Wer sich die Mühe der Information und der Auseinandersetzung damit nicht machen will oder kann, sollte sich gleich an einen Fachanwalt wenden.

Aber hier gibt es grundsätzliche Informationen


und standardisierte Musterschreiben, die in aller Regel passen.

Es gibt auch Musterschreiben der Verbraucherzentralen, man kann sich auch dorthin wenden oder man kann sich einer Bürgerinitiativen anschließen.

Aber nochmal, es kostet alles Zeit, man muss sich mit der Sache beschäftigen, es ist nicht mit einem Schreiben getan, es ist langwierig und sicher nicht einfach.

Trotzdem, wer sich nicht wehrt, lässt alles mit sich machen und da gibt es offensichtlich keine Grenzen. Die Versorger nehmen alles was sie kriegen können. Der sogenannte Verbraucherschutz, die diversen Gesetze und Verordnungen, haben das bisher kaum verhindert. Selbst ist der Verbraucher!

 

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