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Autor Thema: Zahlungsaufforderung nach BGH-Urteil  (Gelesen 9396 mal)

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Offline f.follert

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Zahlungsaufforderung nach BGH-Urteil
« am: 24. Juli 2007, 19:47:57 »
Ich habe am 18.07.2007 eine Zahlungsaufforderung zur Begleichung der von mir
gekürzten Jahresabrechnung 2006 von den Stadtwerken Torgau erhalten.
Gleichzeitig drohten sie mit dem Rechtsweg sowie mit der Einstellung der Energieversorgung nach §19 Abs. 2 der GasGVV, sollte ich Ihrer Aufforderung bis zum 03.08.2007 nicht nachkommen.
Den Widerspruch gegen die Gaspreiserhöhungen habe ich am 07.11.2005 und am 05.03.2006 zu den Ankündigungen der Preiserhöhungen Fristgemäß durch
Musterbrief getätigt . Ebenso habe ich der Jahresrechnung widersprochen und den Zahlungsbetrag auf den Tarif von 2005 gekürzt und nur diesen Betrag gezahlt.
Am 20.07.2007 habe ich das Musterschreiben, welches sich auf die Entscheidung des BGH vom 13.06.2007 beruft gegen 9,00 Uhr bei den Stadtwerken in Torgau abgegeben.
Da ich eine Sperrung der Energielieferung verhindern wollte, informierte ich die Stadtwerke über meinen nächsten Schritt.
Gang zum Gericht mit dem Ziel , Einstweilige Verfügung gegen die Sperrung der Energielieferung.
[Am 20.07.2007 gegen 11,00 Uhr überbrachte ein Bote der Stadtwerke ein Brief mit folgenden Text:
Wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihres Schreibens vom 20. Juli 2007. Wir werden in den nächsten zwei Wochen noch einmal ausführlich darauf antworten.
Wie versichern Ihnen hiermit, dass wir keine rechtlichen Schritte unternehmen und keine Sperrung vornehmen werden, solange wir Ihnen den Nachweis der Bezugskosten nicht erbracht haben. Zur genaueren Klärung der Jahresabrechnung 2006 bitten wir Sie, uns nach Ihren Urlaub einen Termin zu vereinbaren.(Rechnung wurde Inhaltlich bei Strom ebenfalls widersprochen/ habe bei Strom den Anbitter gewechselt)

 

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