Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: billigkeitseinwand für 2006  (Gelesen 15158 mal)

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Offline der.philosoph

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billigkeitseinwand für 2006
« am: 03. Juli 2007, 20:25:16 »
hallo zusammen,

seit einer guten woche arbeite ich an meinem billigkeitseinwand an unseren fernwärmeversorger favorit.beim durchstöbern ist mir viel hilfreiches unter die augen gekommen.
nur habe ich noch keine antwort auf die frage bekommen,ob ich als neukunde von 2005(der vertrag läuft ab 01.08.2005) rückwirkend die billigkeit des gesamtpreises für 2005 rügen kann.und wenn ja welche auswirkung hat das?
kann/muss ich dann meine eigens erstellte abrechnung auf den daten von 2004 basieren lassen?welche ich nicht habe, da meine erste abrechnung zu den grund- und arbeitspreisen von 2005 erfolgte.

einen angenehmen abend wünschend, mit dem wunsch um hilfe verbunden,
verbleibt der.philosoph

Offline der.philosoph

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billigkeitseinwand für 2006
« Antwort #1 am: 04. Juli 2007, 19:51:28 »
hallo zusammen,

seit einer guten woche arbeite ich an meinem billigkeitseinwand an unseren fernwärmeversorger favorit.beim durchstöbern ist mir viel hilfreiches unter die augen gekommen.
nur habe ich noch keine antwort auf die frage bekommen,ob ich als neukunde von 2005(der vertrag läuft ab 01.08.2005) rückwirkend die billigkeit des gesamtpreises für 2005 rügen kann.und wenn ja welche auswirkung hat das?
kann/muss ich dann meine eigens erstellte abrechnung auf den daten von 2004 basieren lassen?welche ich nicht habe, da meine erste abrechnung zu den grund- und arbeitspreisen von 2005 erfolgte.

einen angenehmen abend wünschend, mit dem wunsch um hilfe verbunden,
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Offline DieAdmin

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billigkeitseinwand für 2006
« Antwort #2 am: 04. Juli 2007, 20:05:22 »
@ der.philosoph,

bitte künftig nicht in 2 Bereichen Beiträge posten und etwas mehr Geduld. Ist doch erst ein Tag die erste Anfrage her

Offline Cremer

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billigkeitseinwand für 2006
« Antwort #3 am: 04. Juli 2007, 21:26:04 »
@der.philosoph,

aus meinem Empfinden würde ich sagen, dass Sie den Unbilligkeitseinwand erst ab Vertragsbeginn erheben können/sollten.

Damit gelten auch diese Preise ab Vertragsbeginn.

Achtung, Widerspruch gegen die Preishöhe an sich und die Preissteigerung einlegen!
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline eislud

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billigkeitseinwand für 2006
« Antwort #4 am: 05. Juli 2007, 10:32:49 »
@der.philosoph

Wenn Sie Sondervertragskunde sind, also nicht grundversorgt werden, was meines Erachtens im Fernwärmebereich sehr wahrscheinlich ist, haben Sie den Anfangspreis vom 01.08.2005 vereinbart und sind regelmäßig an diesen gebunden, wie @Cremer schon geschrieben hat.

Für die anschließenden Preiserhöhungen gibt es normalerweise eine Preisanpassungsklausel, die aber regelmäßig an dem Transparanzgebot § 307 BGB scheitert und deshalb unwirksam ist.    

Hier noch ein Link zum Musterschreiben an den Gas- / Stromversorger vom Bund der Energieverbraucher, für den Fall dass Sie das Musterschreiben noch nicht kennen. Kleinere Anpassungen, wenn überhaupt, und Sie können ihn auch für Fernwärme verwenden.

Im Musterschreiben des Bundes der Energieverbraucher sind alle notwendigen Aspekte eines Widerspruchs gegen die Preise und Preiserhöhungen enthalten.
 
Gruss eislud

Offline der.philosoph

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billigkeitseinwand für 2006
« Antwort #5 am: 05. Juli 2007, 15:01:04 »
hallo zusammen ,

erst einmal danke für die antworten.kann ich sondervertragskunde sein wenn von dem fernwärmelieferanten ca.1200 haushalte in unserer strasse beliefert werden?eigentlich doch nicht,da so etwas wie ein anschlusszwang besteht.soll heissen,es gibt keine alternative zur fernwärme.

grüsse aus dem mittlerweile sonnigen hamburg

der.philosoph

Offline eislud

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billigkeitseinwand für 2006
« Antwort #6 am: 05. Juli 2007, 15:25:37 »
@der.philosoph

Ob Anschlußzwang oder ca. 1200 Haushalte ist meines Erachtens nicht ausschlaggebend.

Aber - Ich hatte die grundlegenden Verordnungen und Gesetze aus dem Umfeld Gas und Strom auf die Fernwärme interpretiert. Nach kurzer Durchsicht der AVBFernwärmeV scheint mir das jedoch nicht ganz angebracht.


Wenn Sie bei Vertragsabschluss einem Preis zugestimmt haben, zum Beispiel, weil der Preis im Vertrag benannt ist, dann sind Sie dem Namen nach Sondervertragskunde.
Erklären Sie doch mal, wie der Vertrag zustandegekommen ist und ob dort Preise enthalten sind und ob eine Preisanpassungsklausel vorhanden ist.

Gruss eislud

Offline der.philosoph

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billigkeitseinwand für 2006
« Antwort #7 am: 05. Juli 2007, 15:49:21 »
also eine preisanpassungsklausel ist vertraglich festgelegt ja.wie der vertrag zu stande kam ist einfach.er wurde uns zu geschickt und wir haben ihn unterschrieben,da es ja keine andere möglichkeit gab.meines wissens haben wir keinem preis zugestimmt.es gibt ganz normal den arbeits - und den grundpreis.während sich der arbeitspreis im letzten jahr geändert hat, ist der grundpreis gleich geblieben.aber ich schau nachher nochmal nach.

Offline der.philosoph

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billigkeitseinwand für 2006
« Antwort #8 am: 05. Juli 2007, 16:16:51 »
so!jetzt habe ich mir den vertrag bzw.sein muster hervorgekramt.wir sind mit den rechten und pflichten in den bestehenden vertrag mit unserem vermieter eingetreten.uns wurde aber ein mustervertrag zugeschickt.in dem muster wird preislich gesehen bezug auf den basispreis genommen.

stand:01.01.1968(01.01.1997).

der arbeitspreis wird hier mit 0,6551 cent pro kw/h angegeben.so günstig war das mal????

ok - was heisst das nun für mich?

Offline eislud

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billigkeitseinwand für 2006
« Antwort #9 am: 05. Juli 2007, 18:12:22 »
@der.philosoph

Ich gehe davon aus, dass Sie einen Vertrag über Fernwärme mit dem Versorger haben und dass hier nichts über den Vermieter läuft.

Ich weiß nicht wirklich welche Art von Vertrag Sie haben. Ich würde immer noch auf einen Sondervertrag tippen, bei dem Sie einen Anfangspreis vereinbart haben, ich weiß es aber nicht.

Nochmal zum Anschlusszwang, den Sie ja bereits erwähnt hatten.
Laut Rechtssprechung ist bei Anschlusszwang meines Erachtens eine Billigkeitsprüfung des Gesamtpreises möglich und das unabhängig davon, ob Sie einen Anfangspreis vereinbart haben oder nicht.
Sie könnten also zukünftig irgendeinen Preis zahlen und um den Nachweis der Billigkeit bitten. Bis dahin wäre dann nichts fällig.


Wie man sieht, bin ich ganz schön am Schwimmen und komme über Tippen und Vermutungen nicht hinaus, weil mir das Thema Fernwärme wirklich nicht geläufig ist. Ich möchte auch deshalb zum Thema nichts weiter schreiben. Vielleicht gibt es hier andere, die sich mit der Materie besser auskennen und die noch einen Rat haben.

Gruss eislud

Offline der.philosoph

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billigkeitseinwand für 2006
« Antwort #10 am: 05. Juli 2007, 18:49:13 »
@eislud

mit dem vertrag zugeschickt bekommen haben wir ein formular \"übertragung der rechte und pflichten\"
darin steht geschrieben:

ich /wir (der/die mieter) bin/sind damit einverstanden, dass ich/wir in den mit dem unten genannten eigentümer für das o.g. objekt geschlossenen \"anschluss- und versorgungsvertrag für fernwärme\" und in den \"vertrag über die lieferung und abrechnung von wasser\" eintrete(n) und dass alle rechte und pflichten aus diesem vertag - insbesondere die übernahme der kosten für die lieferung und abrechnung von wärme und wasser - vom eigentümer auf mich/uns übergehen.für die kündigung dieses versorgungsverhältnisses durch die mieter gelten die bestimmungen der §§ 32 und 33 der avbfernwärmev.

das ist der einzige \"vertrag\" den wir mit dem fernwärmeversorger haben.

gruss der.philosoph

Offline ESG-Rebell

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billigkeitseinwand für 2006
« Antwort #11 am: 05. Juli 2007, 19:02:14 »
Zitat
Original von der.philosoph
der arbeitspreis wird hier mit 0,6551 cent pro kw/h angegeben.so günstig war das mal????

Zitat
Original von der.philosoph
das ist der einzige \"vertrag\" den wir mit dem fernwärmeversorger haben.

Sollten Sie - wie hier vermutet - einen gültigen Sondervertrag mit fehlender oder ungültiger Preisanpassungsklausel haben, dann könnte dieser Vertrag wirklich Gold wert sein!

Im schlimmsten Fall hieße das für den Versorger: Lebenslange Lieferung für 0,6551 cent pro kw/h  =)

Gruss,
ESG-Rebell.

Offline der.philosoph

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billigkeitseinwand für 2006
« Antwort #12 am: 05. Juli 2007, 19:35:50 »
@esg-rebell

na schönen dank! das wäre doch mal ne neuigkeit. allerdings keine an die ich glaube.
wenn ich das formblatt \"übertragung der rechte und pflichten\" als einziges unterschreibe, muss ich mich dann über die vertragsinhalte kundig machen?es werden in diesem formblatt als vertagsbestandteile

-anschluss- und versorgungsvertrag für fernwärme(muster)
-vertrag über die lieferung und abrechnung von wasser(muster)
-\"ergänzende bedingungen der favorit\"
-avbfernwärmev, ggf. heizkostenverordnung(heizkostenV)    und
-avbwasserv    

aufgeführt.

der versorger hat uns diesen muster -vertrag mitgeschickt in dem auf den basispreis stand:01.01.1968(01.01.1997) bezuggenommen wird.der vertrag wurde von keiner partei unterzeichnet und ist deutlich als m u s t e r gekennzeichnet.weigere mich irgendwie ihn hier komplett abzutippen(gibt es eine andere möglichkeit?), werde es aber wohl morgen in einer ruhigen minute tun.





@cremer

sollte es nicht möglich sein rückwirkend zum september 2004 zu rügen/widersprechen.man könnte ja davon ausgehen, dass der preis bei vertragsabschluss zum 01.08.2005 schon unbillig war(wenn gleich billiger als er es jetzt ist).?.


müde aber gespannte grüsse der.philosoph

Offline ESG-Rebell

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billigkeitseinwand für 2006
« Antwort #13 am: 06. Juli 2007, 10:11:44 »
Zitat
Original von der.philosoph
@esg-rebell

na schönen dank! das wäre doch mal ne neuigkeit. allerdings keine an die ich glaube.
wenn ich das formblatt \"übertragung der rechte und pflichten\" als einziges unterschreibe, muss ich mich dann über die vertragsinhalte kundig machen?
[...]
weigere mich irgendwie ihn hier komplett abzutippen.
Sie brauchen nicht alle Blätter abzutippen.

In ihrer Lage würde ich mir aber wirklich mal gründlich überlegen, ob ich nicht mal alle Vertragsunterlagen zu einem Anwalt trage, der schonmal was mit Energierecht gemacht hat, die Erstberatungsgebühr investiere,  und ihn prüfen lasse,
  • was für ein Vertrag (Tarif-, Sonder-) das wirklich ist.
  • welche Klauseln wirksam in den Vertrag eingebunden sind.
  • welche Ansprüche Sie gegenüber dem GVU geltend machen können.

Das könnte sich m.E. unter dem Strich wirklich auch finanziell lohnen.

Jedenfalls werden Sie ja nicht (jetzt noch) irgendetwas vorschnell unterschreiben, nicht wahr?

Gruss,
ESG-Rebell.

Offline eislud

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billigkeitseinwand für 2006
« Antwort #14 am: 06. Juli 2007, 12:23:04 »
Zu Fernwärme gibt es in diesem und diesem Posting noch Informationsmaterial.
Vielleicht mal die beiden Urteile und das Rechtsgutachten studieren.

Gruss eislud

 

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