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Autor Thema: Versorgungsvertrag-Grundversorgung  (Gelesen 6337 mal)

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Offline dani

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Versorgungsvertrag-Grundversorgung
« am: 11. Juni 2007, 09:49:19 »
Ebefalls heute erhalten:
Versorgungsvertrag-Grundversorgung; Anschlussnutzungsverhältnis
Mitteilung über die Abschlagszahlung


Sehr geehrter Kunde
hiermit bestätigen wir den mit uns geschlossenen Versorgungsvertrag sowie für die Strom/Gas das zustandekommen des Anschlussnutzungs-
verhältnisses aufgrund der Entnahme von Strom/Gas zum 01.06.2007.

Verbrauchsstelle: 1
Produkt:             Strom

Dem Vertragsverhältnis sowie dem Anschlussnutzungsverhältnis liegen die allgemeinen Bedingungen StromGVV, GasGVV,AVB Wasser;AVBFernwärmeV sowie die NAV;NDAV und die jeweiligen ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke .... zugrunde. Das Anschlussnutzungsverhältnis selbst ist für Sie mit keinen Kosten verbunden. Die derzeitigen allgemeinen Bedingungen, Allgemeinen Preise sowie die ergänzenden Bedingungen sind als Anlage beigefügt.
................................................................


Frage:
Haben den neuen Wärmespeichervertrag nicht unterschrieben, dazu erfolgte am 31.05.2007 Ablesung -deshalb nun dieser Vertrag????

Vertragsverhältnis besteht seit 2004 ????

Antwort ????

danke
dani

Offline Cremer

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Versorgungsvertrag-Grundversorgung
« Antwort #1 am: 11. Juni 2007, 11:19:52 »
@Dani,

welche Preise liegen denn dem neuen vertrag zu grunde?

Die Ablesung könnte mit der Vorlage eines neuen Vertrages  zusammenhängen, nachdem Sie die Vertragsänderungen nicht unterschrieben hatten

Ihre pauschale Darstellung kann so nicht umfasend beantwortet werden
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline RR-E-ft

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Versorgungsvertrag-Grundversorgung
« Antwort #2 am: 11. Juni 2007, 11:29:50 »
@dani

Zitat
Dem Vertragsverhältnis sowie dem Anschlussnutzungsverhältnis liegen die allgemeinen Bedingungen StromGVV, GasGVV,AVB Wasser;AVBFernwärmeV sowie die NAV;NDAV und die jeweiligen ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke .... zugrunde. Das Anschlussnutzungsverhältnis selbst ist für Sie mit keinen Kosten verbunden. Die derzeitigen allgemeinen Bedingungen, Allgemeinen Preise sowie die ergänzenden Bedingungen sind als Anlage beigefügt.

kann so nicht stimmen.

Einem konkreten Vertragsverhältnis für Wasserlieferungen kann allenfalls die AVBWAsserV zu Grunde liegen usw. usf.

Zudem ist fraglich, wodurch zum 01.06.2007 ein neues Vertragsverhältnis begründet worden sein sollte, wenn bereits zuvor ein Vertragsverhältnis bestand, welches ungekündigt fortbestehet.

Möglicherweise wurde ein bereits bestehendes Vertragsverhältnis lediglich an neue Verordnungen angepasst.

Offline dani

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Versorgungsvertrag-Grundversorgung
« Antwort #3 am: 11. Juni 2007, 11:43:11 »
Als Anlage sollten Schreiben beiliegen:
Allgemeine Bedingungen (StromGVV, GasGVV,AVBWasserV, AVBF FernwärmeV sowie NAV/NDAV und die jeweiligen Bedingungen)
Preisblatt Strom, Gass, Wasser

aber leider nichts vorhanden.

Werde den Stadtwerken mitteilen, das aufgrund des bestehenden Vertragsverhältnis seit 2004 kein Bedarf für einen neuen Vertrag besteht. (Paragrafen ?????)

Richtig????

 

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