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Autor Thema: 315 against GEZ  (Gelesen 24468 mal)

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315 against GEZ
« Antwort #15 am: 09. August 2011, 11:31:56 »
Zitat
Original von RR-E-ft
Hat der Bundespräsident schon gesagt, dass er mit der WDR- Intendantin deshalb gern tauschen würde?

Was bekommen denn Geschäftsführer von Stadtwerken (Pfaffhausen Potsdam) oder Vorstände von Energiekonzernen allein dafür, dass sie vorzeitig gehen?
Von verdienen möchte man ja in diesem Zusammenhang gar nicht reden.

Hätte man dem Bundespräsidenten eine solche Abfindung angeboten, wäre der vielleicht auch schon wieder weg.
    Ja klar, den einen Missstand mit dem anderen Auswuchs rechtfertigen.  X(

    Um den \"öffentlich-rechtlichen\" \"Medien-Staat\" aufrecht zu halten, verfolgt man zur Finanzierung gnadenlos selbst Demenzkranke, Hör- und Sehbehinderte mit Inkassobüros und sonstigen \"Beauftragten\". Zum Teil bis über den Tod hinaus. Das \"Recht\" gibt das her?! So steht das in den \"speziellen\" Gesetzen und Verordnungen. Der Schwerbehinderte braucht einen \"speziellen\" Schwerbehindertenstatus und einen Antrag. Selbst wenn nachgewiesen wird, dass der Mensch das angebotene Programm gar nicht nutzen konnte, zählt das nach den \"geltenden Gesetzen\" nichts.  Es hängt am Antrag. Der Behinderte oder Kranke hat den leider nicht gestellt! Ob er konnte oder nicht spielt keine Rolle! Da ist er, der Sozial- und Rechtsstaat! Dabei wird offensichtlich ein Großteil der Nutzer überhaupt nicht erfasst. Bezahlen auch hier mal wieder nur die Schwachen und Dummen?!

    Die angestrebte Neuregelung
\"Haushalt\" ist ein Witz. Sie ist weltfremd und entspricht nicht der heutigen mobilen Gesellschaft. Das können sich nur Provinzpolitiker ausdenken, die ihre speziellen Anstalten, den Einfluss und die Posten und Pöstchen dabei im Auge haben.

Reformierung, Beschränkung und Steuerfinanzierung, das ist der einzig richtige Weg für die öffentlich-rechtlichen Anstalten.[/list]

Offline DieAdmin

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315 against GEZ
« Antwort #16 am: 09. August 2011, 19:09:29 »
auch heise berichtet:

Protest gegen Schnüffelparagraph für GEZ
http://www.heise.de/ct/meldung/Protest-gegen-Schnueffelparagraph-fuer-GEZ-1319721.html

Offline Cremer

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315 against GEZ
« Antwort #17 am: 09. August 2011, 21:46:43 »
@Evi,

sehr interessant ist dazu auch der § 8.

Darin besonders der Abs. 4 !!!!
MFG
Gerd Cremer
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Offline DieAdmin

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315 against GEZ
« Antwort #18 am: 12. August 2011, 20:05:44 »
Der Westen:

http://www.derwesten.de/kultur/Vermieter-sollen-fuer-die-GEZ-schnueffeln-id4952895.html

Zitat
...
Bei Auszug: Eine Begründung an die GEZ

Drittens und das ist kein verspäteter Aprilscherz: Die GEZ möchte in Zukunft von jedem Bürger, der aus seiner Wohnung auszieht, eine Begründung erhalten. „Das geht die GEZ nichts an“, sagt Gayk.
...

Offline DieAdmin

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315 against GEZ
« Antwort #19 am: 16. August 2011, 18:05:29 »
Wer in Hessen wohnt:

http://machkrach.konsumentenbund.de/content/geznoch/hessen

Vielleicht findet sich so ein Mailgenerierung auch noch für die anderen Bundesländer.

Offline bjo

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315 against GEZ
« Antwort #20 am: 16. August 2011, 20:40:56 »
Wenn das Gesetz so kommt werde ich als Vermiter wie folgt verfahren!

- Aussage schriftlich verweigern
- Für alle meine Liegenschaften Zutrittsverbot erteilen!
= > Ziel GEZ soll klagen

Offline Cremer

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315 against GEZ
« Antwort #21 am: 16. August 2011, 22:52:05 »
@bjo,

ich würde die GEZ \"verhungern\" lassen.
D.h. nur Angaben des Namen des Mieters, sonst nichts und dumm stellen:
- \"Ich habe da von meinem Mieter keine weiteren Angaben,\"
- \"hat mir weiter nichts angeben (z.B. Geburtsdatum)
- \"Den Mieter kann ich nicht erreichen, es ist vermutlich nicht da\"
- \"Ich weis nicht ob er ein Auto hat\"
MFG
Gerd Cremer
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"Der GEZ-Wahnsinn geht immer weiter"
« Antwort #22 am: 16. August 2012, 17:08:20 »
Ass. jur. Ermano Geuer, Bayerischer Jurist klagt gegen Rundfunkabgabe: "Der GEZ-Wahnsinn geht immer weiter". In: Legal Tribune ONLINE, 14.08.2012,

Zitat
Einige Monate vor seinem Inkrafttreten klagt ein wissenschaftlicher Mitarbeiter der Universität Passau per Popularklage in Bayern gegen den haushaltsbezogenen neuen Rundfunkbeitrag. Im LTO-Interview erklärt Ermano Geuer, wieso die neue Abgabe nicht besser ist als die alte Gebühr, warum vor allem Studenten ihre Opfer sind und was passiert, wenn der Verfassungsgerichtshof ihm recht gibt.

PS Passender Kommentar dazu

Jede eingesparte und nicht gebrauchte Kilowattstunde an Energie muss und darf nicht erzeugt und bezahlt werden
« Letzte Änderung: 16. August 2012, 19:08:33 von PLUS »

Offline Cremer

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Re: 315 against GEZ
« Antwort #23 am: 16. August 2012, 21:44:57 »
Schade, dass es eine Popurklage nur in Bayern gibt >:(
MFG
Gerd Cremer
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Offline userD0010

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Re: 315 against GEZ
« Antwort #24 am: 17. August 2012, 07:36:33 »
Allein wenn man sich die Programm-VIEL-falt der diversen TV Sender und deren ständigen Wiederholungen auf nahezu allen Kanälen ansieht, müsste man zu dem Entschluss kommen, die GEZ Gebühren entsprechend zu reduzieren. Derzeit sind nahezu 50 Prozent aller Abendsendungen Wiederholungen. Und auf die Nachmittagssendungen nimmt das auch bereits Einfluss.
Das ERSTE im heutigen Abendprogramm besteht -außer den Nachrichten- ausschließlich aus Wiederholungen. Beim ZWEITEN sieht man besser, aber nur nach 22 Uhr.
Und das ließe sich über Wochen so fortsetzen, aber dafür zahlen wir aus Dankbarkeit Monat für Monat unsere Gebühren.
Warum eigentlich?

Offline PLUS

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Re: 315 against GEZ
« Antwort #25 am: 17. August 2012, 12:51:30 »
Schade, dass es eine Popurklage nur in Bayern gibt >:(
Ja, die Bayern haben halt wirklich einen Freistaat ;)
Zitat
Bayern hat den Staatsvertrag zum Rundfunkbeitrag unterschrieben.  Sobald ein bayerisches Gesetz in der Welt ist, kann ich dagegen klagen.
Ich wünsche Ermano Geuer viel Erfolg. GEZ muss WEG.
Handelsblatt 17.08.12
GEZ-Rebell Stuttgarter Zeitung
« Letzte Änderung: 22. August 2012, 22:27:46 von PLUS »

Offline PLUS

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Die Entwicklung von der Gebühr zum Beitrag - unglaublich ...
« Antwort #26 am: 24. Februar 2013, 21:45:39 »
Rasterfahndung

Schurken- und Schnüffel- oder Rechtsstaat? Auf welchem Weg sind wir und wohin geht die Reise? Die Rasterfahndung ist ein Verfahren zur vernetzten Durchsuchung von Datenbeständen, das in den 1970er Jahren vom damaligen BKA-Präsidenten Horst Herold für die Fahndung nach RAF-Terroristen entwickelt wurde.

Schnüffeln in Perfektion für die öffentlich-rechtliche Verschwendung. Wollen die Bürger das? Wenn nein, sagt es den Abgeordneten die das bleiben und die es werden wollen. Langsam wird dieser "Beitrag"  zu einem Wahlbaustein.
PS
Zitat
Wogegen genau richtet sich Ihre Klage?

Die Klage richtet sich konkret gegen § 2 Abs. 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBeitrStV), § 5 Abs. 1 und 2 RBeitrStV, § 8 RBeitrStV und § 14 Abs. 9 RBeitrStV. Die Vorschriften regeln die Beitragspflicht im privaten und gewerblichen Bereich, sowie Vorschriften, deren Inhalt datenschutzrechtlich relevant ist.
Tagesspiegel

Ein einzelner Lichtblick. Traurig, dass das von der Millionenmasse der Zwangsbeitragszahler so hingenommen wird. Da gibt es Proteste über eine rundweg harmlose Zensusbefragung oder zu Street View. Geht es ans Eingemachte, nimmt die Mehrzahl der deutschen Bürger und Verbraucher wie zu alten Zeiten das immer noch demütig hin, was die Obrigkeit bestimmt. Demut kommt ja auch aus dem Althochdeutschen und bezeichnet u.a. die sklavische Gesinnung und das Kriechertum im Verhältnis von Knecht zum Herrn. Hat sich da soviel geändert?!
« Letzte Änderung: 25. Februar 2013, 13:31:43 von PLUS »

Offline Wolfgang_AW

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Rundfunkbeitrag verfassungswidrig?
« Antwort #27 am: 29. März 2013, 11:57:04 »
NDR-Mitarbeiterin hält Rundfunkbeitrag für verfassungswidrig

Zitat
Der neue Rundfunkbeitrag ist verfassungswidrig, sagt Anna Terschüren in ihrer Promotion. Die Brisanz: Sie arbeitet ausgerechnet in der Verwaltung des NDR.
...
Ausgerechnet eine NDR-Mitarbeiterin kommt laut „Spiegel“-Bericht in ihrer Doktorarbeit zum Ergebnis, dass der Rundfunkbeitrag verfassungswidrig ist. Die Abgabe sei in vielerlei Hinsicht „gleichheitswidrig“, zitiert das Nachrichtenmagazin in seiner neuen Ausgabe aus der Dissertation von Anna Terschüren über die „Reform der Rundfunkfinanzierung in Deutschland“, die die Mitarbeiterin nebenberuflich an der TU Ilmenau verfasst. Die Autorin halte die Haushaltsabgabe in Höhe von 17,98 Euro im Monat für eine Steuer. Zudem verstoße der Beitrag gegen die Finanzverfassung.
...
Zuvor hatte bereits der Verfassungsrechtler Christoph Degenhart, die GEZ als verfassungswidrig erklärt: Es sei keine individuell zuzuordnende „Vorzugslast“, sondern eine „Gemeinlast“ und also eine Steuer – eine Abgabe, die auf „Raumeinheiten“ abstelle und einer grundstücksbezogenen Steuer gleichkomme. Für eine solche fehle es den Bundesländern, die den Rundfunkbeitrag beschlossen haben, an der Gesetzgebungskompetenz.


Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang_AW
„Es hat sich bewährt, an das Gute im Menschen zu glauben, aber sich auf das Schlechte zu verlassen.“

(Alfred Polgar)

Offline Fides

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Re: 315 against GEZ
« Antwort #28 am: 17. April 2013, 11:13:12 »
Uii, das ist ein Ding! :) Wenn sogar eine Promovierende beim NDR zu diesem Ergebnis kommt, kann unser Eindruck nicht mehr so fernliegen!
Es ist mir noch immer schleierfaht, wie ich für die bloße Möglichkeit, dass ich zum Beispiel die Mediathek von ARD/ZDF ... aufrufe bereits zahlen sollte.  ??? Sollen sie das kostenpflichtig machen für Personen, die es interessiert und die Mediatheken/ die Inhalte der Webseite generell wirklich als "Mitglied" ansurfen. Gerade in puncto Internetnutzung überspannen sie den Bogen ungemein, wie ich finde!
Was keiner kann, das kann ich auch.

 

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