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Autor Thema: Reaktion auf Hinweise auf GasGVV ?  (Gelesen 7789 mal)

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Offline UlrichD

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Reaktion auf Hinweise auf GasGVV ?
« am: 16. Mai 2007, 07:15:03 »
Die EWB Bünde hat mit der "Guten Nachricht", das die Gaspreise zum 01.07.2007 gesenkt werden, noch einen zusätzlichen Hinweis in ihr Schreiben eingebaut.
Zitat:
Anschließend weisen darauf hin, dass die den Gaslieferverträgen zugrunde liegende AVBGasV vom Gesetzgeber durch die GasGVV ersetzt wurde. Die Allgemeinen Bedingungen, die Ergänzenden Bedingungen, sowie die jeweils maßgeblichen Allgemeinen Preise können sie auf unserer Internetseite unter www.ewb.aov.de agebrufen werden bzw. unser Kundenservice händigt Ihnen diese auf Nachfrage gerne aus.
Ist hierauf eine Reaktion notwendig? Falls ja, welche?

Offline ktown

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Reaktion auf Hinweise auf GasGVV ?
« Antwort #1 am: 16. Mai 2007, 07:56:36 »
Man glaubt es kaum, aber es gibt anscheinend doch Energieversorger der Gesetzestexte richtig lesen kann und dementsprechend handelt.
Alles was ich schreibe ist meine private Meinung. ;)

Offline RR-E-ft

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Reaktion auf Hinweise auf GasGVV ?
« Antwort #2 am: 16. Mai 2007, 11:24:08 »
@ktown

Warum denn auch nicht?

Viele Versorger nehmen es sehr genau.

Der grundversorgte Kunde braucht nicht reagieren.

Es läuft alles weiter.

Der Kunde kann allenfalls auf § 17 Abs. 1 Satz 3 GasGVV verweisen.

 

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