Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Erdgas Kempten-Oberallgäu  (Gelesen 37544 mal)

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Offline riedle

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Erdgas Kempten-Oberallgäu
« Antwort #30 am: 21. März 2007, 22:57:34 »
Zitat von: Dr. Who
Ich habe mal meinen Steuerberater gefragt, der gleichzeitig Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwalt ist. Er wäre bereit, un ihm würde ich zutrauen, sich in die Materie einzuarbeiten. Bin aber auch anderen Vorschlägen offen.


Wäre okay, bin auch auf der Suche aber das ist schon mal ein Beginn, wenn wir jemanden haben der die Sache auch vertritt und sich dort einarbeitet, vielleicht ist er auch selber "Gasbezieher"  :wink:

Offline riedle

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Erdgas Kempten-Oberallgäu
« Antwort #31 am: 20. April 2007, 11:54:33 »
Zitat von: \"Freilich67\"
Hallo erst mal,

ich freue mich, dass sich hier immer mehr Mitstreiter im Bereich KE/Allgäu melden. :lol:


Zitat von: \"Dr. Who\"
Ich habe mal meinen Steuerberater gefragt, der gleichzeitig Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwalt ist. Er wäre bereit, un ihm würde ich zutrauen, sich in die Materie einzuarbeiten. Bin aber auch anderen Vorschlägen offen.

Gruß

?

PS. Bei dem Wetter macht es Spaß zu heizen, wenn man weniger fürs Gas zahlt als andere


Zitat von: \"pirx\"
Hallo zusammen,

ich habe das besagte Schreiben auch bekommen. Ich denke, das Ganze ist nur zur Einschüchterung gedacht. (Warum sonst der Hinweis auf die Mahngebühren, die jeder rechtlichen Grundlage entbehren?)

Ich habe in meinem Antwortschreiben auch das Urteil vom LG Hannover angeführt (was ja recht verbraucherfreundlich
ausgefallen ist) und werde den Rest gelassen abwarten.

 :twisted: wer hat Post von EKO seit März bekommen - bitte meldet euch!
Geht um eine gemeinsame Absprache, grüsse und schönes Wochenende!

Offline Dr. Who

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Erdgas Kempten-Oberallgäu
« Antwort #32 am: 23. April 2007, 14:12:54 »
Ich habe auch Post, das Schreiben mit dem Wink mit Musterklagen und das Stillhaltebakommen, und drei Tage später auch das neue Festpreisangebot.

Es ist natürlich klar, dass EKO jezt etwas machen muss, sonst verjähren die Forderungen. Eine Klage wäre sinnlos, da die wichtigen Urteile des BGH noch fehlen, aber die Klage hemmt die Verjährung. Ich nehme an, dass uns ein Klageverzicht angeboten wird, unter der Voraussetzung, dass wir auf die Einrede der Verjährung der EKO-Forderung verzichten.

Dr. WHO

Offline riedle

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Erdgas Kempten-Oberallgäu
« Antwort #33 am: 23. April 2007, 14:23:45 »
Zitat von: \"RR-E-ft\"
Überstürzen sollte man nichts, andererseits bedenken, dass nach aller Erfahrung jeder Zug irgendwann einmal abgefahren ist....


Wir haben wir folgende Problematik wegen der Verjährung der Forderungen der EKO. Was meinen Sie dazu, wäre wichtig:

Zitat von: \"Dr. Who\"
Ich habe auch Post, das Schreiben mit dem Wink mit Musterklagen und das Stillhaltebakommen, und drei Tage später auch das neue Festpreisangebot.

Es ist natürlich klar, dass EKO jezt etwas machen muss, sonst verjähren die Forderungen. Eine Klage wäre sinnlos, da die wichtigen Urteile des BGH noch fehlen, aber die Klage hemmt die Verjährung. Ich nehme an, dass uns ein Klageverzicht angeboten wird, unter der Voraussetzung, dass wir auf die Einrede der Verjährung der EKO-Forderung verzichten.

Dr. WHO


Sollte man da was machen? Haben Sie einen "Verbindungsmann" oder Kontakt wo sowas auch läuft? Rufe auch andere Betroffenen in Deutschland auf zu einer Reaktion aus Ihren Versorgungsgebieten!!!  :shock:

Offline riedle

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Erdgas Kempten-Oberallgäu
« Antwort #34 am: 23. April 2007, 14:25:47 »
Zitat von: \"Cremer\"
@Dr. Who,

bitte mal die Threads der vergangen Wochen lesen.

Daraus wird auch ersichtlich, dass nur in der Materie sehr versierte RA\'s in Frage kommen, die sich 100% tig in Energiefragen auskennen.

Solche finden Sie auf den Seiten von www.energienetz.de



Wir haben wir folgende Problematik wegen der Verjährung der Forderungen der EKO. Was meinen Sie dazu, wäre wichtig:

Zitat von: \"Dr. Who\"
Ich habe auch Post, das Schreiben mit dem Wink mit Musterklagen und das Stillhaltebakommen, und drei Tage später auch das neue Festpreisangebot.

Es ist natürlich klar, dass EKO jezt etwas machen muss, sonst verjähren die Forderungen. Eine Klage wäre sinnlos, da die wichtigen Urteile des BGH noch fehlen, aber die Klage hemmt die Verjährung. Ich nehme an, dass uns ein Klageverzicht angeboten wird, unter der Voraussetzung, dass wir auf die Einrede der Verjährung der EKO-Forderung verzichten.

Dr. WHO


Sollte man da was machen? Haben Sie einen "Verbindungsmann" oder Kontakt wo sowas auch läuft? Rufe auch andere Betroffenen in Deutschland auf zu einer Reaktion aus Ihren Versorgungsgebieten!!!  :shock:

Offline pirx

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Erdgas Kempten-Oberallgäu
« Antwort #35 am: 23. April 2007, 14:27:05 »
Ich vertrete nach wie vor die Ansicht, dass man sich nicht einschüchtern lassen sollte. Ich denke dass die Beiträge zum Thema Musterprozess, wie sie hier im Forum unter der Rubrik Grundsatzfragen zu finden sind, immer noch den aktuellen Stand der Dinge darstellen.

pirx

Offline riedle

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Erdgas Kempten-Oberallgäu
« Antwort #36 am: 23. April 2007, 14:34:45 »
Zitat von: \"pirx\"
Ich vertrete nach wie vor die Ansicht, dass man sich nicht einschüchtern lassen sollte. Ich denke dass die Beiträge zum Thema Musterprozess, wie sie hier im Forum unter der Rubrik Grundsatzfragen zu finden sind, immer noch den aktuellen Stand der Dinge darstellen.

pirx


Das bedeutet doch letztlich, dass wir uns verklagen lassen sollten, denn dies lese ich da heraus! Oder?  :?

Offline Dr. Who

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Erdgas Kempten-Oberallgäu
« Antwort #37 am: 23. April 2007, 14:36:26 »
Es will sicher keiner etwas überstürzen. Aber aus der Natur der Sache heraus muss EKO klagen, um die Forderungen nicht verjähren zu lassen.

Es stellt sich also jetzt die Frage:

Auf die Verjährung verzichten oder sich darauf verlassen dass EKO eine gerichtliche Auseinandersetzung scheut ???:?:  :?:

Der Handlungszwang von EKO hängt sicherlich davon ab, wieviele von uns "Zecken" die jetzt im Pelz haben. :?:  :?:

Ich habe selber noch keine Meinung dazu, bis ich das Stillhalteabkommen gelesen habe.
Es sollte aber auch jeder hier vorbereitet sein, wenn morgen eine Klage von EKO im Briefkasten liegt.

Ich habe schon für diesen Fall disponiert und werde das Ding durchziehen-Mitstreiter für diesen Fall sind herzlich willkommen.

Offline Cremer

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Erdgas Kempten-Oberallgäu
« Antwort #38 am: 23. April 2007, 18:13:14 »
@Dr. Who,

Die Verjährung wird unterbrochen, sofern der Versorger eine Mahnung schickt.

Trotzdem kein Blutdruck und darauf warten, dass der Versorger klagen wird.

Falsch ist, den Versorger verklagen zu wollen "um damit eine Lösung zu erreichen". (Typisch deutsch)

Die Lösung heißt dann "Verlorener Prozess"
MFG
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Offline RR-E-ft

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Erdgas Kempten-Oberallgäu
« Antwort #39 am: 23. April 2007, 18:31:15 »
@Cremer

Woher nehmen Sie die Weisheit, dass eine Mahnung die Verjährung unterbricht?

Wenn es sich um einen Fall der Billigkeitskontrolle handelt wird die Forderung im Falle der Unbilligkeit nicht vor gerichtlicher Bestimmung gem. § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB fällig, kann mithin auch nicht verjähren (kein Verjährungsbeginn vor Fälligkeit).

Auch Ihre zweite These lässt sich nicht halten:

Wie die LG Bremen, LG Berlin, LG Dresden, LG Essen gezeigt haben, kann es sehr sinnvoll sein, gemeinsam zu klagen, um mit weit geminderten Kostenrisiko eine gerichtliche Klärung (auch für die Zukunft) herbeizuführen.

Typisch deutsch ist ggf.  eher, anderen vorschreiben zu wollen, was diese zu tun haben. :wink:

Am Bad Kreuznacher Wesen soll die Welt genesen. :D

Das alles hat mit dem Blutdruck nichts zu tun.

Offline Cremer

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Erdgas Kempten-Oberallgäu
« Antwort #40 am: 23. April 2007, 21:20:03 »
@Fricke,

sehe ich anders laut Aussage des Geschäftsführers

Man erhält die Mahnung mit dem Text "Rechnung/Forderung" und dem Betrag xy €

Damit will der Versorger doch die Verjährungsfrist aufhalten, so auch die Aussage von dem Geschäftsführer.

Kann auch richtig sein, dass man gemeinssam klagt, damit das Risaiko gering bleibt.

Nur Dr,. Who hat  nur von sich gesprochen zu klagen und dann steht er recht alleine da mit wenig Aussicht auf Erfolg.
MFG
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Offline RR-E-ft

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Erdgas Kempten-Oberallgäu
« Antwort #41 am: 24. April 2007, 14:09:22 »
@Cremer

Seit wann entscheidet denn die Ansicht eines Geschäftsführers darüber, ob eine Mahnung die Verjährung unterbricht?

Entweder man kennt die Rechtslage oder man kennt sie nicht und enthält sich deshalb tunlichst jedweder Äußerung.

Offline Dr. Who

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Erdgas Kempten-Oberallgäu
« Antwort #42 am: 16. Juni 2007, 20:35:09 »
Hallo liebe allgäuer Mitstreiter.

Wer hat wie ich Post von EKO bekommen?

Ich denke wir sollten jetzt die weitere Stratregie abstimmen.

Gruß

?

Offline riedle

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Erdgas Kempten-Oberallgäu
« Antwort #43 am: 20. Juni 2007, 15:19:08 »
hallo doctore,

was stand drin? vielleicht ne PN an mich senden, wir diskutieren, das vielleicht dann in dem Kreis der 5, die sich getroffen haben.
Habe noch nichts erhalten,

grüsse
riedle 8)

Offline Dr. Who

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Erdgas Kempten-Oberallgäu
« Antwort #44 am: 20. Juni 2007, 16:17:44 »
Schaut mal bitte Eure PN an. Anscheinend gibt es keine email mehr beim Eingang von neuen PM. Riedle und pirx haben post von mir.

 

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