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Autor Thema: Stadtwerke Buchholz-Kündigung der Sondervereinbarung  (Gelesen 6759 mal)

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Offline m00652

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Stadtwerke Buchholz-Kündigung der Sondervereinbarung
« am: 02. März 2007, 14:56:10 »
Hallo,
meine Mutter hat von ihrem Stromversorger der Stadtwerke Buchholz i.d. Nordheide folgendes Kündigungsschreiben erhalten und bittet um Rat, wie sie sich zu verhalten hat.
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit der zweiten Novelle des EnWG und den zusätzlich erlassenen Verordnungen setzt die Bundesregierung das EU-Gemeinschaftsrecht für die leitungsgebundene Energieversorgung in nationales Recht um. Zweck des EnWG ist die "möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas (§1 Abs. 1 EnWG). Diese neue Gesetzeslage wirkt sich auch auf die bestehenden Lieferverträge für Energie aus.
Zur Anpassung ihrer Energielieferverträge an die neue Gesetzesgrundlage und auf Grund gestiegener Strombezugskosten sowie gesetzlicher Abgaben kündigen wir die bestehende Sondervereinbarung Buchholz-Special fristgerecht zum 31.März 2007. Alternativ bieten wir Ihnen die neue Sondervereinbarung Buchholz-Strom-Special Privat
an. Für den Abschluss dieser Sondervereinbarung bitten wir Sie um Unterschrift und Rückgabe der beigefügten Vereinbarung bis zum 31. März 2007. Falls Sie dieser Sondervereinbarung nicht zustimmen und Sie uns nicht weiter informieren, werden wir Sie zu den Bedingungen des Buchholz-Strom-Basistarifs (Stromgrundversorgung) beliefern.

Mfg
Stadtwerke Buchholz

Wie soll man sich verhalten? Widerspricht meine Mutter, rutscht sie automatisch in den deutlich ungünstigeren Grundtarif, nämlich 18,30 Ct anstatt 16,95 Ct/Kwh.
Kann mir einer der Anwälte (z.B. Herr Fricke) sagen, warum die Stadtwerke hier plötzlich den Tarif ändert? Eine jährliche Preiserhöhung ist man ja als Kunde gewöhnt. Aber welche Nachteile bekommt meine Mutter, wenn sie diesem Tarifwechsel zum Sondertarif Buchholz-Strom-Special Privat zustimmt? Meiner Meinung nach riecht das doch nach einer Falle? Nur weiß ich nicht, welche Absicht die Stadtwerke Buchholz damit verfolgen.
Theoretisch könnte meine Mutter ja auch den Stromanbieter wechseln, aber als Alternative wäre nur E wie einfach und ob das wirklich eine Alternative ist, bleibt sehr fraglich.

Grüsse
m00652

Offline Cremer

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Stadtwerke Buchholz-Kündigung der Sondervereinbarung
« Antwort #1 am: 02. März 2007, 20:38:19 »
@m00652,

da ist leider noch etwas mehr Information zum Tarif notwendig.

Wieso haben Sie einen Sondertarif?

M.E. sind dies fast zwei gleichartige Tarife?

Was ist der Grundversorgungstarif?

Grundsätzlich:
Einer Kündigung brauchen Sie nicht zu widersprechen und damit auch rechtlich den neuen Vertrag nicht unterschreiben.

M.E. wollen die hier nur die Preise anheben und Sie in einen Sondertarif, da gelten andere Bedingungen, drängen.

Persönlich würde ich jedoch Widerspruch einlegen nach §315 bzw. § 307 BGB sowie nach § 242 BGB (Treu und Glauben) und § 226 (Schikaneverbot) einlegen
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

 

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