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Autor Thema: Enso Vario - Tarifzwang - rechtens??????!  (Gelesen 7867 mal)

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Offline crusterer

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Enso Vario - Tarifzwang - rechtens??????!
« am: 11. Februar 2007, 13:40:21 »
Hallo,
ich bin gestern aus dem Urlaub gekommen und habe mal wieder 2 schöne Briefe der Firma Enso Erdgas im Briefkasten vorgefunden. Der eine Brief ist vom 24.01. (am 31.01. bin ich in den Urlaub gefahren, da war der Brief noch nicht da) und sollte von mir innerhalb von 8 Tagen beantwortet werden. In dem Schreiben wurde auf meinen Widerspruch zur Kündigung des Sondervertrages S1 mit Einschreiben vom 30.09.2006 Bezug genommen. Dieser wurde als nichtig erklärt und es wird weiterhin auf die bestehende Forderung (wir hatten eingefordertes Geld nach §315 zurückgehalten) verwiesen. Weiterhin wird uns mitgeteilt, dass gegen die im Verfahren U1426/06Kart verkündete Entscheidung des Kartellamtes des Oberlandesgerichtes Dresden Rechtsmittel eingelegt wurden. Da die Entscheidung nocht nicht rechtskräftig sei, werden weder REchnungskorrekturen vorgenommen noch anerkannt. Gleiches gelte für eventuelle Rückzahlungsansprüche. Eine Aussage könne erst nach einer rechtskräftigen Entscheidung getroffen werden. Danach haben sie aber auf unseren offenen Beitrag verwiesen, diesen werden wir aber weiterhin nicht zahlen, Richtg  ?  ?  ?  !
Als weitere Anlage wurde uns ein Enso Vario Vertrag beigefügt welchen wir innerhalb von 8 Tagen unterschrieben zurücksenden sollen. Wie bereits erwähnt, war der Brief am 31.01. noch nicht da und wir waren bis 09.02. im Urlaub. Ein weiteres Schreiben befand sich mit Datum 31.01. in der Post wo uns Enso eine Vertragsbestätigung zusendet (wir haben aber gar keinen Vertrag mit denen geschlossen, wir haben ja nur gegen die Kündigung des S1 wiedersprochen), dieses haben wir mit sehr großer Verwunderung gelesen da wie bereits erwähnt von uns keinerlei Vertragsumstellung veranlasst wurde.
HILFE, HILFE, bitte um Antwort wie wir uns verhalten sollen?! Gibt es Musterbriefe dazu bzw. weitere Urteile auf die man sich beziehen sollte??? Langsam weiss man nicht mehr was man tun soll. Handelt Enso rechtens, bzw. hat es noch Sinn sich zu wehren und weiterhin nach §315 zu kürzen?! Danke für schnelle Hilfe im voraus!!!!

Offline e-Stromer

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Offline Cremer

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Enso Vario - Tarifzwang - rechtens??????!
« Antwort #2 am: 11. Februar 2007, 22:23:39 »
@crusterer,

nun, dann informieren Sie sich zunächst mal ausreichned hier, kostet schon 2-3 Stunden.

Da finden Sie bei dem einen oder anderen Postings schon Antworten auf Ihre Fragne.

Nutzen Sie die Suchfunktion. :!:

Nun, dann schreiben Sie mal, dass Sie keien Vertrag gekündigt und solmit aucxh keinen neuen Vertrag wollen und auch nicht unterschreiben

Fragen Sie mal, wieso da eine Vertgragsbestätigung übersendet wird, wo Sie doch garnicht da waren.

Im Prinzip wollen die Enso Sie nur einschüchtern.
MFG
Gerd Cremer
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Offline Monaco

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Enso Vario - Tarifzwang - rechtens??????!
« Antwort #3 am: 12. Februar 2007, 08:15:08 »
@crusterer

Und wenn Enso Ihnen den "neuen" Vertrag schon bestätigt hat, dann dürfte das Unternehmen ja kein Problem damit haben, Ihnen eine Vertragskopie - mit (Ihrer) Unterschrift - zu übersenden.

Schließlich haben Sie doch daran interesse, festzustellen, wer während Ihrer Abwesenheit einen Energieliefervertrag in Ihrem Namen abgeschlossen hatte ... :?:


Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

Offline crusterer

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Enso Vario - Tarifzwang - rechtens??????!
« Antwort #4 am: 12. Februar 2007, 16:52:57 »
Hallo und vielen Dank für die Nachricht. Ich sitze gerade über dem Schreiben an Enso, sind ja wieder mehrere Seiten. Da ich auf mehrere Punkte gleichzeitig eingehen muss möchte ich bevor ich den Brief versende, gern noch einmal ein kurzes Feedback. !
Ich teile der Enso in Punkt 1 mit, dass ich meinen Widerspruch vom September weiterhin aufrecht erhalte und wiederhole diesen noch einmal komplett. Weiterhin teile ich denen mit, das die gekürzte Rechnung nach §315 für mich weiterhin relevant ist und ich keine offenen Beträge mehr an das Unternehmen zahle und habe ?  ?
In Punkt 2 verlange ich den Nachweis über den Eingang meines unterschriebenen Vertrages über diesen ich eine Vertragsbestätigung erhalten habe, wie bereits von diesem Forum vorgeschlagen wurde ?  ?
Und nun zu Punkt 4, bei welchem ich mir unsicher bin Im Forum habe ich gelesen man sollte eventuell den Vario-Tarif unter Vorbehalt annehmen, ist das schlau oder beziehe ich mich weiterhin auf den Sondervertag S1 welcher mir einseitig von Enso zum 31.12.2006 gekündigt wurde ?  ? In meinem Widerspruch vom 30.09. habe ich mich ja ebenfalls auf einen Musterbrief berufen welcher besagte das die Kündigung nach §242 BGB rechtsmissbräuchlich wäre. Was tut man nun richtig ? Bitte dringend um einen Vorschlag bzw. Mustersatz o.ä. Danke

Offline Cremer

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Enso Vario - Tarifzwang - rechtens??????!
« Antwort #5 am: 12. Februar 2007, 22:13:33 »
@crusterer,

ein bischen schwanger geht auch nicht.

Also für den alten Tartif S 1 einstehen und diesen auch nehmen, obwohl zunächst erscheinen mag, dass der Vario günstiger ist.

Gerade der neue wollen Sie nicht und damit auch nicht die günstigeren Preise.

Merken Sie nicht, wie Sie übern tisch gezogen werden sollen?
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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