Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Stadtwerke Witten  (Gelesen 34152 mal)

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Offline moemeister

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Stadtwerke Witten
« Antwort #30 am: 09. Juni 2008, 16:07:05 »
Hallo zusammen,

dank dieses tollen Forums und den schnellen und kompetenten Antworten bin ich nun dem Bund der Energieverbraucher beigetreten.

Ich lasse es nun drauf ankommen. Die vom BMU angekündigte voraussichtliche Erhöhung der Gaspreise um 25%+40% im Oktober, aufgrund der unberechtigten Ölpreisbindung, wird auch bei den Stadtwerken Witten nicht lange auf sich warten lassen.

Es ist echt so beschissen.
Mit Kürzung der Pendlerpauschale, Ölpreisexplosion (Benzin), Mehrwertsteuererhöhung, vorausichtlicher Gaspreisexplosion und erwartetem Nachwuchs (steigender Heizbedarf), fehlen uns gegenüber 2006 demnächst geschätzte 1800Euro/Jahr.

Ein frustriertes neues Mitglied im Bund der Energieverbraucher sendet viele Grüße.

Auf in den Kampf!
MoeMeister

Offline kamaraba

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Stadtwerke Witten
« Antwort #31 am: 09. Juni 2008, 16:16:30 »
@moemeister

Tja, zumindenst auf den Nachwuchs hätte man Einfluß gehabt. ;)
Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
www.Faire-Energiepreise.de

Offline moemeister

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Stadtwerke Witten
« Antwort #32 am: 15. Januar 2010, 20:30:54 »
Nach langer Ruhepause in diesem Thread, möchte ich mal wieder eine kleine Wasserstandsmeldung in meiner Auseinandersetzung mit den Stadtwerken Witten durchreichen! Natürlich bitte ich auch um Rat. (s.u.)



Nachdem ich letztes Jahr meine Abschläge weiter gekürzt und die deftigen Preiserhöhungen im Jahr 2008 nicht mitgemacht habe, kam es wie kamen musste.

Eine Nachzahlung die von mir auf Basis meiner gekürzten Abschläge und nicht der überhöhten Preise beglichen wurde, wurde mit massiven Mahnungen und Zahlungserinnerungen beantwortet.

Dann kam letztendlich eine terminierte Versorgungssperre mit einer unzulässigen Frist von fünf - ich wiederhole - fünf Werktagen.

Also Antwortschreiben vorbereitet, Brief an Energieunrecht vom BdEV, das Landeskartellamt Düsseldorf Fachbereich Energie und die Verbraucherzentrale NRW abgeschickt.

Weiterhin sofort zum Amtsgericht Witten gegegangen und um eine Einstweilige Verfügung gegen die Versporgungssperre gebeten, welche auch erlassen wurde. Durch den Gerichtsvollzieher den Stadtwerken Witten zugestellt. Danach war dann erstmal Ruhe.



Bis letzte Woche (05.01.2010).

Ich habe einen Mahnbescheid vom Amtsgericht Hagen erhalten.
Darin wurde nicht nur der von mir nichtbezahlte Betrag der Jahreabrechnung 2008, sondern auch die monatliche Differenz zwischen meinem seit 01.01.2009 neu festgesetzten und den von den Stadtwerke festgesetzten Monatsabschlag von diesem Jahr eingefordert. Aus der Differenz zwischen den Abschlägen wurde also ein Betrag von 360 Euro (12x30), der zusätzlich zur Forderung der Jahresabrechnung addiert wurde. Auf diesen Gesamtbetrag wurden außerdem noch Zinsen erhoben. (Ich kann mich garnicht erinnern, dass ich jemals eine Zinsgutschrift der Stadtwerke erhalten habe weil ich überzahlt hatte)

Der Mahnbescheid enthält also Teilbeträge der Jahresendabrechnung, welche mir weder vorgelegt noch die Möglichkeit zur Begleichung gegeben wurde. Das heisst also, die Stadtwerke Witten haben einen Betrag per Mahnbescheid eingefordert, aus dessen Höhe, falls er denn voll umfänglich beglichen worden wäre, ggf. eine Gutschrift wegen Überzahlung ergeben hätte.
Die eben genannte Jahresabrechnung habe ich erst heute 15.01. erhalten. Ein starkes Stück.

Natürlich habe ich umgehend Widerspruch gegen den Mahnbescheid insgesamt eingelegt.  

Unser Verbrauch hat sich  im letzten Jahr um 50% erhöht, weil mir meine Frau im Oktober 2008 einen gesunden Sohn geschenkt hat und nun die Wohnung den ganzen Tag geheizt werden muss!

Somit liegt der Streitwert demnächst um die 1.000€.

Jetzt rechne ich mit einer baldigen Klage seitens der Stadtwerke.


Auch wenn ich eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht scheue, denn ketztendlich ist es nur Geld, bleibt ein mulmiges Gefühl, da ich noch nie bei einem Anwalt oder vor Gericht gewesen bin.

In diesem Zusammenhang würde ich mich sehr über ein Feedback von Euch freuen. Insbesondere zu dem Thema wie es im Falle eine Klage weitergeht und wie ich weiter verfahren muss.


Ich habe 2009 in den Prozesskostenfonds vom BdEV eingezahlt und werde es in diesem Jahr wieder tun. Weiterhin habe ich eine Private Rechtschutzversicherung, die auch Vertragsrecht abdeckt.

Ich würde mich über ein paar genaue Hinweise, Links, etc. von Euch zur Vorgehensweise freuen, da im Falle einer Klage schnelles Handeln gefordert ist. Ich möchte mich etwas auf diesen Tag vorbereiten, damit mir die Pumpe nicht abgeht, wenn es dann tatsächlich soweit ist.

Das heisst im einzelnen.
Wie geht man eigentlich generell vor, wenn so eine Klage vom Versorger eintrudelt.
Wo muss ich mich beim BdEV melden wegen Prozesskostenfonds.
Wie nimmt man einen Anwalt und wie läuft das dann mit der Rechtschutz.
Welcher Anwalt im Raum Hagen, Witten, Bochum ist besonders im Energierecht bewandert?

Für alle Kommentare danke ich im Voraus und beleibe ein treuer Gefährte im Kampf gegen überhöhte Energiepreise!

Gruß,
MoeMeister

Offline bolli

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Stadtwerke Witten
« Antwort #33 am: 18. Januar 2010, 09:40:40 »
Zitat
Original von moemeister

Das heisst im einzelnen.
Sie erhalten von AG ein Päckchen mit der Klage und einer Klagebegründung.

Als erstes ist für Sie zur Abwägung eines möglichen Prozessrisikos mal interesaant, in was für einem Vertragsverhältnis Sie sich befinden, nämlich in einem Grundversorgungsverhältnis oder in einem Sondervertragsverhältnis (dazu muss nicht zwingend ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen worden sein, aber zu Beweiszwecken hilft dieser natürlich ungemein). Im Sondervertrag hat man meistens deutlich höhere Chancen zu obsiegen als in der Grundversorgung, da letztere nur über § 315 BGB wegen Unbilligkeit der Preise anzugreifen ist. Und dieses ist ein   schwieriges Feld, aber nicht unmöglich. Erfordert nur NOCH MEHR Sachverstand beim Anwalt.
Beim Sondervertrag liegen meist unwirksame Preisanpassungsklauseln vor (Verstoß gegen § 307 BGB), weshalb die Preisanpassungen oftmals seit Vertragsbeginn unzulässig waren. Ob die Preisanpassungen bis zum 1. Widerspruch quasi durch Stillschweigen anerkannt wurden, ist derzeit noch umstritten und nicht höchstrichterlich entschieden. Die OLG\'s entscheiden hier unterschiedlich. Der BGH wird aber möglicherweise hier in diesem Jahr in einem Verfahren eine Entscheidung treffen.
Den Sondervertrag ereknnen Sie oft daran (wenn er schriftlich vorliegt), dass er Regelungen beinhaltet, die von den gesetzlichen Regelungen der GasGVV, die für die Grundversorgung gelten, abweicht. Beispiel hierfür sind z.B. Mindestlaufzeiten zu Vertragsbeginn oder Kündigungsfristen, die über 2 Monaten liegen. Gibt aber auch noch andere Gründe. Einfach mal ein wenig im Forum \'stöbern\'.

Zitat
Wie geht man eigentlich generell vor, wenn so eine Klage vom Versorger eintrudelt.
Vor allem schnell handeln. Man MUSS innerhalb einer Frist von 2 Wochen seine Verteidigungsbereitschaft gegenüber dem Gericht schriftlich kundtun. Und man sollte sich so schnell als möglich um einen Anwalt kümmern und mit diesem das weitere Vorgehen absprechen. Dieser hat in der Regel 4 Wochen Zeit für eine Klageerwiderung.

Zitat
Wo muss ich mich beim BdEV melden wegen Prozesskostenfonds.
Steht hier

Zitat
Wie nimmt man einen Anwalt und wie läuft das dann mit der Rechtschutz.
Wie\' s beim BdEV läuft, weiss ich nicht genau, aber bei der priv. RS sollten Sie sich VORHER eine schriftliche Deckungszusage geben lassen. Im Falle einer Klage können Sie sich sofort einen Anwalt Ihrer Wahl suchen und zu ihm gehen. Dieser rechnet dann mit der RS-Versicherung ab. Es kann sein, dass aufgrund der oft geringen Streitwerte der Verfahren, die Änwälte eine zusätzliche Sondervereinbarung treffen möchten, mit der sie einige EUR Zusatzhonorar verdienen möchten, da ansonsten der Aufwand in keinem Verhältnis zum Ertrag (Verdienst) steht. Deshalb empfiehlt es sich oft, einen versierten Anwalt zu nehmen, der sich ggf. mit dem Versorger schon auskennt, da dieser dann z.B. oft die Preiserhöhungsdaten u.ä. schon mal gesammelt hat.

Zitat
Welcher Anwalt im Raum Hagen, Witten, Bochum ist besonders im Energierecht bewandert?
Siehe hier (Anwaltsliste BdEV)

Offline moemeister

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Stadtwerke Witten
« Antwort #34 am: 18. Januar 2010, 19:57:01 »
@Bolli,

Da ich in der Grundversorgung bin, wird es möglicherweise zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen.

Ich danke Ihnen für Ihre detaillierten Ausführungen.

Insbesondere die Information bezüglich der Deckungszusage hat mir sehr geholfen.

Die Liste der Rechsanwälte, welche sich besonders im Energierecht auskennen war mir bereits bekannt. Danke

Was ich suche ist eine Empfehlung / Erfahrung mit z.B. diesem oder jenem Rechsanwalt, der z.B: gegen Energieversorger aus Bochum, Essen, Dortmund, Hagen etc. erfolgreich gestritten hat.
Vieleicht gibt es ja den einen in meiner genannten Region, der wirklich gut ist und den man in diesen Fragen am besten zu Rate ziehen sollte.

Wenn jemande eine solche Empfehlung hatt, würde ich mich über ein kurzes Feedback sehr freuen.

Gruß
MoeMeister

Offline moemeister

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Stadtwerke Witten
« Antwort #35 am: 02. Juni 2010, 20:51:59 »
Guten Tag,

kurze Wasserstandsmeldung!
Es geht vor Gericht!

Ich habe ein Zahlungsklage erhalten und es kommt nun zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung!

Da ich kein Sondervertragskunde bin und nach §315 Einspruch erhoben habe, habe ich auch keine Ahnung wie meine Chancen sind!

Nur soviel. Formfehler gab es bis jetzt ohne Ende!

1. Androhung der Versorgungssperre mit einer Frist von 3 Werktagen!!!
Wurde durch Einstweilige Verfügung unterbunden

2. Betrag im Mahnbescheid setzt sich zusammen aus der einer Forderung des Jahres 2008 und - Achtung - der Differenz der von den Stadtwerken Anfang 2009 geschätzten Abschlagszahlungen und meiner geleisteten Abschläge in 2009.

Ich habe den Mahnbescheid drei Wochen vor der Jahresendabrechnung 2009 erhalten. Also wurde der Betrag per Mahnbescheid eingefordert noch bevor ich überhaupt die Möglichkeit zur Begleichung der Rechnung bekommen habe!
Zudem besteht er angemahte Betrag aus einer Schätzung der Abschlagszahlungen ohne Bezug zum tatsächlichen Verbrauch. Mit Erhalt der Jahresabrechnung 2009 habe ich derweil bereits einen Teil der Forderungen beglichen, jedoch nur auf Grundlage des zuletzt von mir akzeptierten Gaspreises.
Damit ist ein Teil des eingeklagten Betrages bereits beglichen.

Zu allem Überfluss wurde zusätzlich noch Zinsen auf die Differenz zu meinen Abschlagszahlungen erhoben. X(
Kann mich nicht erinnern jemals auf überzahlte Jahresendabrechnungen eine Zinsgutschrift erhalten zu haben. Und überhaupt. Wenn ich im Sommer einen Abschlag von 100€ zahle und nur 10€ verheizt habe, gehe ich auch in Vorkasse. Also sehr zweifelhaft das Ganze!

3.
Zustellung der Klage in den Briefkasten ohne Vermerk des Datums der Zustellung auf dem \"gelben\" Umschlag! Damit ist der Ablauftermin für die 14-tägige Erwiderungsfrist der Anspruchsbegründung unbekannt!


Man hab ich \'ne Krawatte!
Falls jemand einen erfahrenen Anwalt in der Region Bochum, Dortmund, Essen kennt, bitte reinstellen. Ist dringend.

Danke und Gruß,
MoeMeister

Offline Winkelhaus

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Stadtwerke Witten
« Antwort #36 am: 05. Januar 2011, 19:04:44 »
Hallo Moemeister,

habe auch kurz vor Weihnachten einen Mahnbescheid bekommen und sofort zum Anwalt gegeben. Vielleicht können wir uns ja mal austauschen.

Ansonsten alles Gute für 2011.

MfG
Volker Winkelhaus

 

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