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Autor Thema: Stadtwerke Witten  (Gelesen 34155 mal)

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Offline Winkelhaus

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Stadtwerke Witten
« Antwort #15 am: 26. April 2007, 14:46:33 »
Sehr geehrter Mitstreiter aus Witten,

ich habe bereits seit 2004 gegen die überhöhten Preise Widerspruch eingelegt. Meine Akte Stadtwerke ist übervoll. Bisher ist auch nach konkret angedrohter Sperrandrohung nichts passiert. Der Syndikus der Stadtwerke Witten hat mir sogar schriftlich mitgeteilt, dass vorerst nichts unternommen wird.

Vielleicht können wir uns ja mal austauschen.

MfG

Offline moemeister

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Stadtwerke Witten
« Antwort #16 am: 05. Mai 2007, 12:53:14 »
Hallo Winkelhaus,

es tut gut mal ein positives Feedback, eines anderen Menschen aus Witten zu hören.
Das mit der Schlussrechnung Strom wird zur Zeit überarbeitet. Der Sachbearbeiter vom "Impuls Kundencenter" kann sich die Schlussrechnung ebenfalls nicht erklären.
Somit ist das Ding immernoch in der Warteschleife (6 Wochen schon). Aber es sieht gut aus, dass es dann doch etwas zurück gibt. Mal sehen.

Nach der Kündigung des Stromanschlusses habe ich gleichzeitig die Gasabschläge von 91€ auf 70€ nach unten korrigiert. Somit verschiebt sich mein Zoff mit den Stadtwerken Witten erst mal auf nächstes Jahr, falls es zu einer Unterzahlung kommen sollte.
Aufgrund der Tatsache, dass es dieses Jahr doch sehr warm ist (letztes Jahr Heizen bis Mai, dieses Jahr Anfang März), die Gaspreise leicht gesenkt und unser Energieverbrauchsverhalten optimiert wurde, gehe ich davon aus, dass es bei der nächsten Jahresrechnung wieder zu einer geringfügigen Überzahlung kommen wird. Auch hier mal sehen.


Die Stadtwerke Witten haben mich mit Sperrandrohung angemahnt, da ich statt der Rückzahlung von ~45 Euro nach meiner Kalkulation ~125 Euro hätte zurück bekommen müssen. Diesen Differenzbetrag habe ich von einer folgenden Abschlagszahlung abgezogen.
Gem. Aussage von Cremer (s.o.) ist eine Verrechung mit dem neuen Abschlag rechtlich nicht statthaft. Da habe ich etwas Muffensausen bekommen. Den Differenzbetrag habe ich also dann doch bezahlt.

So gesehen, hätte ich mir alles was ich oben geschrieben habe sparen können. Hätte, hätte, hätte. Das ganze wg. 80 Euro. Man Man Man.
 
Ich fand trotzdem sehr interessant, sich mit dieser Materie mal auseinander zu setzen und diesen Verbrechern (Energiekonzerne, Energieversorger) genauer auf die Finger zu schauen. Hier, und damit meine ich u.a. auch die Kartelle in bezug auf Ölpreise, versagt unsere Regierung mal wieder auf voller Linie. Die sind sowas von machtlos oder sche*** Lobbyisten.

Gruß, MoeMeister

Offline Cremer

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Stadtwerke Witten
« Antwort #17 am: 05. Mai 2007, 20:42:00 »
@moemeister,

neues Abrechnungsjahr, neues Glück :wink:

Abschläge genügend reduzieren oder 2 Monate vor Rechnungsjahresschluss eine Verbrauchskalkulation erstellen, dass man weiß woran man ist (zuviel an Abschlag gezahlt oder nicht)
MFG
Gerd Cremer
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Offline moemeister

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Stadtwerke Witten
« Antwort #18 am: 23. März 2008, 19:56:40 »
Hallo Zusammen,

ich hätte da nochmal ne Bitte um eine kurze Beratung.

Ich habe letztes Jahr wie oben beschrieben meine Beiträge auf 70Euro reduziert und die Einzugsermächtigung entzogen.
Aufgrund des warmen Winters 2007 hat sich mein Verbrauch von ~14.100kWh auf ~10.500kWh reduziert. Des weiteren, wie RR-E-ft richtig geschrieben hat, wurden die Gaspreise zum 01.04.2007 reduziert.

Daraus folgt, dass ich trotz Reduzierung der Abschläge eine Rückzahlung erhalten habe. Das ist natürlich erstmal positiv. Jedoch finde ich, dass die Preisanpassung der Stadtwerke Witten zu gering ausgefallen ist und möchte mich dagegen wehren. Auch in Hinblick auf die wahrscheinlich höheren Verbrauchswerte aufgrund von Familienzuwachs möchte ich mir eine Tür offen halten.

Wenn ich jetzt keinen Einspruch gegen die \"neuen\" Preise erhebe, würde es ja bedeuten, dass ich die aktuellen Preise akzeptiere. Damit wäre mir im nächsten Abrechnungsjahr kein Einspruch mehr möglich.

Kann mir jemand einen Tipp oder Musterschreiben geben, wie ich mich am besten gegen die weiterhin unbilligen Preise und die zu gering ausgefallenen Preisanpassung wehren kann?

Vielen Dank und Gruß

MoeMeister

Offline Cremer

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Stadtwerke Witten
« Antwort #19 am: 23. März 2008, 20:33:23 »
@moemeister,

Musterbrief finden Sie auf den Seiten des BdE.

Wehren gegen Preisanpassungen können Sie nur, wenn Sie Widerspruch nach § 315 einlegen.

da sie nur die Abschläge gelürzt haben, haben Sie nicht gegen die Preisehöhe und Preissteigerungen Widerspruch eingelegt. Dies geht nur gemäß Musterbrief

Legen Sie jetzt mit Musterbiref Widerspruch ein.

Wie alles geht finden Sie auf den Seiten des BdE
MFG
Gerd Cremer
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Offline moemeister

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Stadtwerke Witten
« Antwort #20 am: 23. März 2008, 21:45:09 »
Hallo Cremer,

das ging ja flott. Wünsche frohe Ostern!

Schonmal vielen Dank für die Antwort.
Das Musterschreiben habe ich natürlich schon. Jedoch weiss ich nicht, was ich schreiben soll, wenn der Versorger die Preise gesenkt hat.

Auszug BdE: Prüfen Sie, ob Sie die Preise kürzen dürfen
\"Wenn in Ihrem Liefervertrag der Energiepreis durch eine mathematische Formel bestimmt wird und Sie dies akzeptiert haben, können Sie sich gegen diesen Preis auch nicht wehren.\"
I
st damit SOWAS gemeint?

Gruß,
MoeMeister

Offline bjo

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Stadtwerke Witten
« Antwort #21 am: 23. März 2008, 23:02:21 »
Hallo,
Frohe Ostern!

1.
eigendlich reicht es der Jahresrechnung zu widersprechen und die Rechnung zu kürzen. Ich mach mir immer den Spass auch zwischen den Jahren jeweils ein Musterschreiben abzusetzen!
2.  das ist mit Scherheit nicht gemeint, dort wird nur erläutert das der Preis
in KW und nicht in m3 berechnet wird aber nicht wie er sich zusemmensetzt, wieviel Kosten, usw..


gerade mal nachgerechnet!

Stadtwerke Witten und RWE trennen bei meinem Verbrauch 158 EUR!
zu gunsten der Stadtwerke!

Offline Cremer

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Stadtwerke Witten
« Antwort #22 am: 24. März 2008, 00:53:14 »
@moemeister,
@bjo,

das stimmt nicht ganz so.

sicherlich haben Sie mal einen Neu-Vertrag unterschrieben.  Und was steht da in den Vertragsbedingungen oder in den \"Besonderen Vertragsbedingungen\"drin? (nicht im Preisblatt, welches Sie verlinkt haben)

M.E. kann man der Preishöhe zum Datum X und den weiteren Preiserhöhungen widersprechen

Nun sehe ich, dass die SW Witten keinen sogenannten Sondertarif haben.

Die haben wohl schon gelernt, dass Gas zum Heizen nicht mehr in einem Sondertarif vereinbart werden soll.
MFG
Gerd Cremer
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Offline bjo

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Stadtwerke Witten
« Antwort #23 am: 24. März 2008, 01:15:01 »
Hallo,
Link ab April RWE
http://www.rwe.com/generator.aspx/produkte/privatkunden/wwe/gas/erdgas-klassik/property=Data/id=610638/preisblatt-01-04-2008-ww-download.pdf

und
RWE Erdgas maxi (für alle die den Sondervertrag unterschrieben haben!
http://www.rwe.com/generator.aspx/produkte/privatkunden/wwe/gas/erdgas-maxi/property=Data/id=610672/preisblatt-maxi-ww-01-04-2008.pdf

es ist egal was ich vergleiche Witten schneidet besser ab!

PS: ich habe nie was unterschrieben :-)

Offline Christian Guhl

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Stadtwerke Witten
« Antwort #24 am: 24. März 2008, 11:43:52 »
@Cremer
Die SW Witten haben einen Sondertarif bzw. zwei Tarife, die vom Grundtarif abweichen :
http://www.wwwverivox.de/gas/gasanbieter.asp?ID=80

Offline moemeister

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Stadtwerke Witten
« Antwort #25 am: 24. März 2008, 16:54:51 »
@bjo
Zitat
es ist egal was ich vergleiche Witten schneidet besser ab!

Also da weis ich nicht, wie du gerechnet hast.

Rechenbeispiel 10.000kWh:
Stadwerke Witten: 0,0622*10.000+151,13/a=773,13€
RWE: 0,0683*10.000+85,68/a=768,68

Rechenbeispiel 12.000kWh:
Stadwerke Witten: 0,0580*12.000+200,79/a=896,79€
RWE: 0,0640*12.000+128,52/a=896,52€

Also bei mir ist Witten teurer.

Das ist aber nicht der Punkt. Allein schon die 75%, bzw 56% Unterschied in den Zählergrundgebühren bei 10.000, respektive 12.000, kWh sind ne Unverschämtheit.
Die Liste vom Bundeskartellamt zeigt bei 7.000 kWh die RWE Weser Ems auf Rang 310 als Bundesweiter Anbieter. Witten liegt auf Rang 575 von insgesamt 650 erhobenen Preisermittlungen.
Bei 20.000 kWh liegt RWE Weser Ems auf Rang 579. Witten liegt auf Rang 678 von insgesamt 772 erhobenen Preisermittlungen.

Ich bin morgen bei den Stadtwerken und werde, auf Grundlage meiner eigenen Vergleichsrechnung mit meinem zu letzt aktzeptierten Preis vom 31.12.2005, die Abschläge kürzen. Von 70 auf 62 Euro.
Dann gibts nächstes Jahr das große Streiten, wenn er Verbrauch höher als 2007 wird. Bei weissen Ostern gehe ich einfach mal davon aus ;-)

FROHE OSTERN IM WARMEN NEST WÜNSCHT
MoeMeister.

Offline bjo

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Stadtwerke Witten
« Antwort #26 am: 24. März 2008, 18:12:41 »
Grundversorgung Witten ab 01.04.2008
Jahrespreis = 200,79 € + 44000KWH * 5,80 ct / KWH = 2752,79 EUR / Jahr
Grundversorgung RWE (RWE klassik)
Jahrespreis = 171,36 € + 44000KWH * 6,26 ct / KWH = 2925,76 EUR / Jahr

so siehts bei mir aus!

bei 44500
Witten 44500 KWH/Jahr * 6,25 / 100 = 2781,25 EUR / Jahr
RWE =2925,76 EUR / Jahr

bei 56000
Witten = 3500 EUR / Jahr
RWE = 3679,2 EUR / Jahr

als Basis
RWE Preisblatt 01.04.2008 Erdgas klassik
Witten Allgemeine Preise 01.04.2008 Grundversorgung

Offline moemeister

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Stadtwerke Witten
« Antwort #27 am: 24. März 2008, 21:25:15 »
Autsch! Das tut weh.
Gut! Bei den Mengen schlägt der kWh-Preis natürlich durch. Trotzdem schon merkwürdig, dass die Grundgebühr des Zählers in Witten teurer ist als Jahresprämie für die Haftpflichtversicherung meines Polos ;-)
Dafür, dass das Ding nur an der Wand hängt, ein Mitarbeiter jährlich draufschaut und weder die Vorfahrt nimmt, noch Unfälle baut, ist es ein Witz.
200Euro im Jahr. Wöfür? Das ist ja schlimmer als die GEZ.

Gruß,
MoeMeister

Offline bjo

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Stadtwerke Witten
« Antwort #28 am: 24. März 2008, 21:41:22 »
Hallo,
jetzt muß man nur noch raus bekommen woher Witten sein Gas bezieht!
wäre kein schlechtes Argument!

noch ein Ärgernis!

Stadtwerke Ahaus ab 01.04.2008
Verbrauch >  30.000 KWH
Endpreise einschließlich Umsatzsteuer
Jahresgrundpreis:  171,360 €
Arbeitspreis pro kWh:5,630 Cent

RWE besitzt 46,5 Prozent an den Stadtwerken Ahaus!

Offline moemeister

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Stadtwerke Witten
« Antwort #29 am: 13. April 2008, 19:04:44 »
Hallo,

ich habe heute eine Zahlungserinnerung mit Mahngebühr von den Stadtwerken Witten erhalten.
Ich möchte Euch mal kurz fragen wie man gegen diese Mahngebühr vorgeht (Musterschreiben), wie ich widersprechen soll und ob der mir vorliegende Text als Sperrandrohung zu verstehen ist.

Der Text der Zahlungserinnerung lautet wie folgt:

Um Ihnen weitere Kosten zu ersparen, bitten wir Sie daher, den genannten Gesamtbetrag auf das angegebene Konto zu überweisen und haben uns hierfür den 05.05.2008 vorgemerkt.

Wir erlauben uns an dieser Stelle den Hinweis, dass wir gemäß §19 der Grundversorgung von Haushaltskunden (GVV) unter bestimmten Voraussetzungen berechtigt sind, die Energielieferung einzustellen. Wurde ein Teil des Forderungsbetrages bereits angemanht, so ist für diesen Teilbetrag die erstgenannte Fälligkeit maßgebend.


Zu meiner Vorgehensweise.
Nachdem ich von den SW Witten dieses Jahr keine Abrechnung bekommen habe und diese erst als Kopie durch Nachfragen erhalten habe, habe ich eine Vergleichsrechnung mit meinem zu letzt anerkannten Preis durchgeführt. Dieses habe ich bereits im letzten Jahr fürs Jahr 2006 getan und 2007 wiederholt.
Den Unbilligkeitseinwand nach §315 habe ich nach 2006 nun für das Jahr 2007 erneut schriftliche geltend gemacht und eine eigene Berechnung durchgeführt.

Nach meiner Kalkulation habe ich den Abschlag nach unten korrigiert und die zuviel gezahlten Euros der Monate Januar und Februar vom März-Abschlag abgezogen.
Die Stadtwerke mahnen nun die Differenz der Monate Januar-März  incl. Mahngebühr an. Unglaublich, dass dies SW sich nicht verrechnet haben (der Differenzbetrag stimmt).


Was sollte ich denn jetzt am Besten tun?

Gruß,
MoeMeister

 

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