@Beluma
Sie geben uns hier schon eine Rechenaufgabe mit (zu) vielen Unbekannten auf. Diese wäre wohl eher für ein Mathematikforum geeignet ...
Ich möchte einmal versuchen, mir aus den bekannten Größen einiges zusammen zu reimen:
Wenn Sie im Jahr 2005 insgesamt 11 Abschläge a 154,- € bezahlt haben, so sind dies 1.694,- €, abzgl. 20,- € Guthaben also 1.674,- Rechnungsbetrag. Abzüglich Grundbetrag müsste das auf etwa 1.500,- € Arbeitspreis hinauslaufen. Dies geteilt durch 5,12 Cent/kWh (incl. MwSt.) ergibt einen Verbrauch von rund 2.930 kWh.
Ein Minderverbrauch in 2006 von 264 kWh ergibt einen Gesamtverbrauch von 2.670 kWh.
Nach 2005er-Preisen (+2%, die Sie aber nicht anbieten müssen!) ergäbe dies ca. 1.400,- €, mit Grundpreis insgesamt rund 1.580,- €. Wenn Sie nun 11 Abschläge a 157,- € (154,- € + 2%)entrichtet haben (Summe = 1727,- €), so landen Sie bei einer Überzahlung von rund 150,- €.
Aus Sicht Ihres Versorgers gestaltet sich die Rechnung natürlich anders:
2.670 kWh * 6,12 Cent/kWh = 1634,- € + Grundgebühr (180,- € ?) macht das reichlich 1.800,- €. Davon 1727,- abgezogen also rund 70,- € Schlussrate. Die 50,- € Differenz zu dem vom Versorger verlangten Schlussbetrag ergeben sich aus den vielen Rechenungenauigkeiten wg. fehlender Angaben.
Dennoch kennzeichnet er das Problem deutlich:
Nach Ihrer Rechnung 150,- € Guthaben. Nach Versorgerrechnung 70,- €/120,- € Nachzahlung. Differenz: 220-270 Euro.
Leider ist der von Ihnen überzahlte Betrag zunächst einmal und wahrscheinlich für immer verloren.
Das zeigt aber auch, wie wichtig es ist angemessen zu kürzen.
Für 2007 handeln Sie am Besten wie folgt.
Sie multiplizieren Ihren letztjährigen Verbrauch mit dem von Ihnen vorläufig akzeptierten Preis je kWh. Hierzu rechnen Sie den Grundbetrag hinzu. Dieses Ergebnis multiplizieren Sie mit 1,0259 (MwSt.-Erhöhung) und dividieren dann durch 12. Dieses Ergebnis runden Sie auf volle Euro und erhalten damit Ihre zukünftigen Abschläge. Dies teilen Sie ihrem Versorger auch so mit.
Nach 8-10 Monaten kontrollieren Sie Ihren Verbrauch, rechnen auf ein Jahr hoch und korrigieren dann ggf. Ihre Rate (um bei einem Minderverbrauch - wie es durch den milden Winter durchaus möglich ist - nicht wieder in einer Überzahlung zu landen).
Wegen des nicht erstatteten Guthabens kontaktieren Sie ihren Versorger. Denn dieses resultiert ja wohl noch nicht aus gekürzten (strittigen) Rechnungen und sollte daher schon erstattet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Monaco.