Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: stadtwerke eschwege  (Gelesen 12503 mal)

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Offline wir_frieren

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stadtwerke eschwege
« am: 16. Januar 2007, 09:12:51 »
hi ihr lieben leidensgenossen

ddie stadt eschwege (hessen) hat, wie ich jetzt bei der jahredabrechnung sah, zweimal in 2006 die preise geändert - wie und was - keine ahnung! wurde auch nie informiert.

nun haben wir, 2 pers., eine 90m² whng, bezahlen 117€ monatl. und bekamen am 9.1.07 per boten (!) eine abrechnung eingeworfen, die bereits am 31.12.06 ausgestellt wurde.
darin eine frist bis zum 14.1.07, um FÜNFHUNDERT € NACHZAHLUNG!

wir haben gas 14.196 kWh verbraucht
strom 2.301 kWh

ist diese forderung nicht ein bisschen hoch?????

und die art und weise der zustellung, bzw. fristsetzung für die zahlung?????

hopffe, ihr habt hier einen rat, denn ich kann es NICHT bezahlen. bin alleinerziehend und in einer umschulung!

danke und: frohes NEUES :shock:

Offline RuRo

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stadtwerke eschwege
« Antwort #1 am: 16. Januar 2007, 11:32:41 »
@wir frieren

Zahlungsziel ist nach § 27 Abs. 1 AVBGasV zwei Wochen nach Rechnungzugang. Ich hoffe, du hast dir den verspäteten Zugang durch den Boten bestätigen lassen bzw. den Erhalt am 09.01.07 quittiert.

Auch, wenn Geldknappheit grundsätzlich ein schlechter Wegbegleiter ist, einfach mal über den Unbilligkeitseinwand hier im Forum schlau machen.

Zum Einstieg: Unbilligkeitseinwand für Neu-Einsteiger

Mögliche Abfolge

Widerruf der Einzugsermächtigung, falls vorhanden

Unbilligkeitseinwand gegen Höhe der Verbrauchspreise insgesamt, mit eigener Berechnung an den Versorger

Alles schön getrennt halten, da ja Strom und Gas betroffen sind

Abwarten und Tee trinken
Leiderln hoits z\'sam, sonst gehts nimma recht lang

Offline Cremer

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stadtwerke eschwege
« Antwort #2 am: 16. Januar 2007, 12:16:44 »
@wir_frieren,

bzwgl. der Nichtzahlungsmöglichkeit gibt es Hilfen von Ämtern.

Vielleicht sollten Siesich mal mit dem Versorger in einem ruhigen, sachlichen telefonat unterhalten, wie ein tragfähiger Zahlungsmodus für die Abschläge gefunden werden kann.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline wir_frieren

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stadtwerke eschwege
« Antwort #3 am: 13. Februar 2007, 08:49:24 »
hallo*

also: habe, nach einer völlig überhöhten und für mich NICHT nachvollziehbaren nachzahlung in höhe von 500€ (gas), den einwand der unbilligkeit an die stadtwerke eschwege/hessen, geschickt. diese beziehen gas von eonmitte.

nun, fast 4 wochen später, kam ein brief der stadtwerke......
höchst freundlich.........???
fst 8 seiten.

darin heisst es, unter anderem, sie können leider ihre kalkulationen NICHT freilegen, ich könnte gerne den gasanbieter wechseln (sovile ich weiß, ist das bei uns gar nicht möglich!!!!!), ich solle bitte zumindest unter vorbehalt....die 500€ überweisen.
dabei wurden noch nicht einmal die 117€ berücksichtigt, die ich für den monat januar überwies (statt der nun erhöhten 154€).

ausserdem wird geschrieben, dass die ERDÖL preise sich erhöht hätten und damit auch die GASpreise angehoben werden mussten.....????? was hat das eine mit dem anderen zu tun????

ich habe nun eine frist bis zum 16.2., die gefoderten 500€ zu überweisen.....

was nun??? sollte ich mit dem brief zu einem anwalt gehen? ignorieren? ich weiß es nicht.....hat hier jemand einen rat?

ich hoffe, ja:-)
10000 dank für evtl. hilfe****
mfg
wir frieren

Offline taxman

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stadtwerke eschwege
« Antwort #4 am: 13. Februar 2007, 09:47:25 »
Zitat von: \"wir_frieren\"
also: habe, nach einer völlig überhöhten und für mich NICHT nachvollziehbaren nachzahlung in höhe von 500€ (gas), den einwand der unbilligkeit an die stadtwerke eschwege/hessen, geschickt.

Willkommen im Club !    :D  :D  :D

Zitat von: \"wir_frieren\"
diese beziehen gas von eonmitte

Für UNS und wahrscheinlich auch für Sie völlig uninteressant beim Thema Unbioilligkeitseinwand.

Zitat von: \"wir_frieren\"
nun, fast 4 wochen später, kam ein brief der stadtwerke......
höchst freundlich.........???
fst 8 seiten

Das sind viele Seiten die viel Arbeit gemacht haben. Bei mir waren es 3 eiten incl. Testat eines Wirtschaftsprüfers das die Preiserhöhungen nur weitergegeben wurden. Aber auch das Testat interessiert mich eigentlich nicht.

Zitat von: \"wir_frieren\"
ich könnte gerne den gasanbieter wechseln (sovile ich weiß, ist das bei uns gar nicht möglich!!!!!)

Fragen Sie doch bitte Ihren versorger wohin Sie wechseln können!

Zitat von: \"wir_frieren\"
ich solle bitte zumindest unter vorbehalt....die 500€ überweisen

Es handelt sich hierbei um eine BITTE, welcher Sie nachkommen können aber nicht müssen!

Zitat von: \"wir_frieren\"
dabei wurden noch nicht einmal die 117€ berücksichtigt, die ich für den monat januar überwies (statt der nun erhöhten 154€)

Die sind ja für die neue Abrechnungsperiode 2007 bezahlt worden, oder?

Zitat von: \"wir_frieren\"
ausserdem wird geschrieben, dass die ERDÖL preise sich erhöht hätten und damit auch die GASpreise angehoben werden mussten.....????? was hat das eine mit dem anderen zu tun????

Das fragen wir hier uns auch immer wieder!  :D  :D  :D

Zitat von: \"wir_frieren\"
ich habe nun eine frist bis zum 16.2., die gefoderten 500€ zu überweisen.....

Wie gesagt, Sie müssen es nicht! Bitte lesen Sie hier nochmals unbedingt sorgfältig nach: Billigkeitskontrolle von Gaspreisen (Stand)

Einen Rechtsanwalt einzuschalten wäre nicht schlecht. Dies um eben Fehler zu vermeiden. Es gibt eine Liste versierter Rechtsanwälte auf dem Energierechtsgebiet, siehe hier: http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/energiepreise_runter/Rechtsanwaelte/site__1713/

Vielleicht finden Sie noch andere Unbilligkeitseinwender aus Ihrer näheren Umgebung hier: http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/energiepreise_runter/Einwender_Liste/site__1710/

Oder in Ihrer näheren Umgebung gibt es schon eine aktive Protestgruppe, sie hier:
http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/energiepreise_runter/Protestgruppen/site__1716/

Manche Verbraucherzentralen halten ebenfalls Kontakt zu Protestgruppen und können Kontakt zu versierten Rechtsanwälten herstellen.

Rebellische Grüße
taxman
pin.energiepreise@yahoo.de

Dort treffen sich Kunden der Stadtwerke Walldorf, Heidelberg, Hockenheim, Weinheim, Neckargemünd, MVV und Erdgas Südwest!

Offline wir_frieren

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stadtwerke eschwege
« Antwort #5 am: 13. Februar 2007, 10:11:25 »
danke** das ist mal eine auskunft, mit der ich arbeiten kann:-) dachte schon, ich werde jetzt gelyncht, weil ich die 500 immer noch nicht zahlen will!
lese mich jetzt einmal durch die hilfreichen links!!! danke!!!!

Offline wir_frieren

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stadtwerke eschwege
« Antwort #6 am: 13. März 2007, 17:15:15 »
jetzt bin ich wirklich ratlos!

habe noch ein schreiben der stadwerke bekommen, da ziehen sie nun 70€ von den 500€ ab!
sie geben eine erhöhung in 2006 um 90 € an und scheinen zu denken, dann bezahle ich den rest, immer noch über 400 euro....??? 70? 90? was soll DAS???

sie drohen mir nun mit mahnverfahren, wenn ich bis zum 15 nicht zahle!

jetzt war ich eben beim anwalt um mir rat zu holen, mit beratungsschein
:-(
 hätte ich mir gleich sparen können, der anwalt KENNT den menschen von den stadtwerken PERSÖNLICH! er sagte, ich soll zahlen, da ich eh verlieren würde:-( diese fälle würden nie gewinnen.....??? und diese ganzen foren wären alles humbug, die suchen nur leute die einen musterfall abgeben, bla, bla, bla!!!!
und §315 gäbe es schon immer, der bedeuted nichts, etc. etc.

bin ziemlich fertig mit den nerven, kann mir jemand helfen?? bitte, bitte* :cry:

Offline RR-E-ft

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stadtwerke eschwege
« Antwort #7 am: 13. März 2007, 17:45:49 »
@wir_frieren

Ich denke, dass Ihre Frage an den Kollegen nicht war, ob, seit wann, woher, wie eng er den Stadtwerke- Mitarbeiter kennt, sondern ob er die Rechtslage kennt.

Diese ergibt sich für einseitig festgelegte Strompreise aus den Urteilen des BGH v. 05.02.2003 - VIII ZR 111/02 (NJW 2003, 1449) und vom 30.04.2003 - VIII ZR 279/02 (NJW 2003, 3131) sowie vom 02.10.1991 - VIII ZR 240/90 (NJW-RR 1992, 183 ff.), BGH, Urt. v. 18.10.2005 - KZR 36/04 (NJW 2006, 684) und für Ergaspreise aus den Urteilen des OLG Karlsruhe vom 28.06.2006 (RdE 2006, 356) und OLG Dresden vom 13.12.2006 sowie LG Oldenburg (WuM 2006, 162),  LG Mönchengladbach (RdE 2006, 170); BGH, Urt. v. 15.02.2006 (NJW 2006, 1667, 1670 Rn. 28 ff.) und BGH, Urt. v. 11.10.2006 - VIII ZR 270/05 Rn. 19 ff.).

Kennt der Kollege diese Entscheidungen nicht, hat er sich den Beratungsschein auch nicht verdient, man sollte  deshalb dessen Herausgabe verlangen oder sich bei Gericht beschweren und einen neuen Beratungsschein beantragen.


Dem anscheinend unbelesenen Kollegen, der sein Gewissheiten möglicherweise aus persönlichen Bekanntschaften schöpft,  sollten Sie dringend eine Weiterbildung nahelegen:

http://www.mietgerichtstag.de/downloads/vortrag06ambrosius.pdf

Bedauerlich, wenn der Kollege ggf. nicht eingestehen konnte, dass er gar nicht über die notwendige Kompetenz verfügt.


Gegen den Mahnbescheid legt man einfach unter Verweis auf § 315 Abs. 3 BGB und o. g. Rechtsprechung Widerspruch ein. Dabei rügt man die gesamte Tariffestsetzung bestehend aus Grund- und Arbeitspreis als unbillig und beruft sich auf deren Unverbindlichkeit gem. § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB.

Kreuzchen drauf und mit Unterschrift innerhalb der Zwei- Wochen- Frist zurück an das Gericht....

Offline Cremer

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stadtwerke eschwege
« Antwort #8 am: 13. März 2007, 22:28:49 »
@wir_frieren,

o.k. zunächsat mal den 15.3. abwarten.

Wenn Sie ein Schreiben mit dem definitiven Mahnverfahren erhalten, bitte nochmals hier sofort melden und gemäß Herrn Fricke unverzüglich Widerspruch einlegen.

Den von Ihnen konsultierten  Anwalt schicken auf den Mond und sagen Sie ihm, Sie lehnen ihn wegen Befangenheit aufgrund seiner Aussage ab.

Vermutlich hat man Ihnen nicht 70 € erlassen, sondern Sie in einen noch günstigeren Tarif eingestuft, sofern es einen solchen gibt.

Ich kenne das von unsewren SW KH hier auch.
MFG
Gerd Cremer
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Offline wir_frieren

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stadtwerke eschwege
« Antwort #9 am: 14. März 2007, 08:03:21 »
danke erstmal!!! bin seit 4 uhr heute morgen auf - morgen ist der 15te und der druck steigt.....

werde um 8 das amtsgericht anrufen und die sachlage erklären, zugleich einen neuen beratungsschein anfordern.

des weiteren habe ich gestern abend noch einen anwalt in einer anderen stadt tel. aufgesucht und werde heute mit ihm sprechen.

es ist so, dass ich als IT frau mit 40 in DE keinen job mehr bekomme und noch dieses jahr das land verlassen muss/will, da seit 2 jahren arbeitslos. auto ist eh schon verkauft, ich kann meiner tochter und mir hier NICHTS mehr bieten.

ich habe angst, dass mir die einreise ins neue land verwehrt wird, wenn ich hier ärger mit den gerichten/stadtwerken/ämtern habe.......:-((((

trotz allem werde ich es noch einmal mit einem neuen anwalt versuchen - es ist ja auch zivilrechtlich, oder? immerhin sind wir ja keine kriminellen, nur wegen §315 BGB....HOFFE ich!!!!!!!!

bis später an dieser stelle*****

danke!!!! dass ihr da seid und so schnell mit rat und tat zur seite steht!!!!! :wink:

Offline wir_frieren

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stadtwerke eschwege
« Antwort #10 am: 14. März 2007, 08:11:52 »
kurzer anhang: der RA hat auch gleich den letzten brief vom den
stadtwerken kassiert und meinte, er würde dem herrn d dann mal schreiben und zahlungsvorschlag machen (ratenzahlung).

ich habe mir aber den brief zurück geben lassen und ihm gesagt, er soll sich nicht bemühen! ich würde mich selber darum kümmern!

denke, wenigstens das war richtig :lol:

Offline RR-E-ft

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stadtwerke eschwege
« Antwort #11 am: 14. März 2007, 10:20:05 »
@wir_frieren

Nach dem umfassenden Unbilligkeitseinwand sind einseitig festgelegte Energiepreise bis zum Billigkaitsnachweis oder gerichtliche Festsetzung nicht fällig.

Man sollte aber schon für diese Fälle das Geld haben, um dann fällige Forderungen begleichen zu können.

Das Berufen auf § 315 BGB bedeutet also keinesfalls, dass die Energielieferungen plötzlich nichts mehr kosten.

Nur eine Fälligkeit besteht auf ungewisse Zeit nicht.

 

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