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Autor Thema: Musterschreiben an den Gas-/Stromversorger  (Gelesen 8974 mal)

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Offline fortunato

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Musterschreiben an den Gas-/Stromversorger
« am: 29. Dezember 2006, 11:20:26 »
Ich hätte eine Fragu dazu:

"Musterschreiben an den Gas- / Stromversorger

Wenn der Versorger die Strom-, Gas- oder Fernwärmepreise erhöht oder dies beachsichtigt, dann eignet sich der folgende Brief dazu, die Verbraucherrechte auf faire, das heißt billige Gas-, Strom- und Fernwärmepreise geltend zu machen.

Brief während des Jahres

Sie können diesen Musterbrief herunterladen, Ihre persönlichen Daten eintragen und an Ihren Versorger absenden. Sie können dieses Schreiben gerne auch an andere betroffene Verbraucher weitergeben.
 Download Musterschreiben (11.5 kb | 17.12.2006 | 12:05) Download Musterschreiben (13.32 kb | 17.12.2006 | 12:06)


Etwas mutigere Verbraucher können durchaus auch künftig auf die Preise von September 2004 zurückgehen. Dann muss das Schreiben entsprechend angepasst werden."


Wie sollte man am besten so ein Schreiben anpassen und rechtlich formulieren, so dass die Preiserhöhungen (ab 2004) rückwirkend erstattet werden ?

Vielen Dank jetzt schon im Voraus :O)

Offline taxman

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Musterschreiben an den Gas-/Stromversorger
« Antwort #1 am: 29. Dezember 2006, 11:31:26 »
Zitat von: \"fortunato\"
Wie sollte man am besten so ein Schreiben anpassen und rechtlich formulieren, so dass die Preiserhöhungen (ab 2004) rückwirkend erstattet werden?


Ich glaube da hast du wenig Chancen das vermeintlich zuviel gezahlte wieder zurück zu bekommen. Nachdem was derzeit bekannt (suche mal über "Rückforderungprozess") ist, hat hier der Verbraucher eine erhöhte Mitwirkungspflicht bei der Sachverhaltsaufklärung. Dies ist im Normalfall nicht möglich, da dein Energieversorger dir kaum Auskünfte erteilen wird, welche das Gericht von dir fordern könnte.

Was zwar rechtlich nicht korrekt ist, jedoch von Einigen praktiziert wird, ist das Guthaben der letzten Jahren (welches du in einer Gegenrechnung ermitteln musst) von zukünftigen Abschlägen einzubehalten. Insoweit hättest du dadurch das zuvielgezahlte der letzten Jahre so wieder zurück bekommen und dies vorläufig ohne Prozess. Aber ganz klar nochmals der Hinweis, dass das aufgrund des Verrechnungsverbotes des Gesetzes nicht rechtlich korrekt ist.

Also viel Spass dann mal beim grübeln.

taxman
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Offline jroettges

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Musterschreiben an den Gas-/Stromversorger
« Antwort #2 am: 29. Dezember 2006, 11:37:45 »
Zitat
Wie sollte man am besten so ein Schreiben anpassen und rechtlich formulieren, so dass die Preiserhöhungen (ab 2004) rückwirkend erstattet werden ?
Ich gehe mal davon aus, dass man für die Formulierung eines Briefes, bei dem die EVU einknicken und postwendend Geld überweisen, sehr viel Geld verlangen könnte, !  :wink:
Um Geld zurückzubekommen wird man wohl klagen müssen und ist dabei auch noch beweispflichtig. Das dürfte wenig erfolgversprechend sein.

Rügen sollte man im Laufe einer Abrechnungsperiode. Dazu selbst kalkulieren und selbst gekürzte Abschlagszahlungen leisten und das EVU vorher entsprechend informieren.

Rügen kann man anlässlich einer Abrechnung. Das bringt aber nur etwas, wenn man nicht schon genug oder zuviel bezahlt hat. Das EVU ist zwar verpflichtet, den nach seiner Rechnung überzahlten Betrag umgehend zurückzuerstatten. Die Differenz zu einer gekürzten Abrechnung müsste man sich aber auch wieder über den Klageweg einfordern.

Auch ist die Verrechnung einer Differenz aus einem vergangenen Abrechnungszeitraum mit den Abschlägen eines aktuellen Abrechnungszeitraumes rechtlich sehr fraglich.

Offline taxman

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Musterschreiben an den Gas-/Stromversorger
« Antwort #3 am: 29. Dezember 2006, 12:04:04 »
fortunato,

wie heißt dein Versorger?

Vielleicht ist es dann möglich dich mit anderen Kunden des versorgers zusammen zubringen!

Grüße
taxman
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Offline taxman

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Musterschreiben an den Gas-/Stromversorger
« Antwort #4 am: 29. Dezember 2006, 12:05:50 »
Zitat von: \"jroettges\"
Auch ist die Verrechnung einer Differenz aus einem vergangenen Abrechnungszeitraum mit den Abschlägen eines aktuellen Abrechnungszeitraumes rechtlich sehr fraglich.


Du hast vollkommen Recht damit.

Trotzdem wird diese vorgehensweise von einigen Versorgern akzeptiert! Mir persönlich ist ein Versorger bekannt. Leider nicht meiner! :(

Wie heißt es so schön, probieren geht über studieren!  :D

Grüße
taxman
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Offline fortunato

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Musterschreiben an den Gas-/Stromversorger
« Antwort #5 am: 31. Dezember 2006, 16:18:21 »
Vielen, vielen Dank Taxman und Jroettges.

Zitat von: \"taxman\"
fortunato,

wie heißt dein Versorger?

Vielleicht ist es dann möglich dich mit anderen Kunden des versorgers zusammen zubringen!

Grüße
taxman


meine Versorger:

Strom: RWE (Essen)
Gas: Stadtwerke-Essen

Ich wünsche allen Guten Rutsch und ein gutes Jahr 2007  :)
..und herzlichen Dank nochmals für Ihre Hilfe!

Offline Micoud

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Musterschreiben an den Gas-/Stromversorger
« Antwort #6 am: 10. Januar 2007, 16:15:23 »
kurze frage: reicht es den musterbrief zu senden oder soll ich eine einstweilige verfügung auch einreichen?
weil am 15.1 soll ich nachzahlen aber meines erachtens viel zuviel.
und gibt es von der verfügung auch einen vordruck?
bin nämlich schriftl. nicht so auf zack.

danke mfg elke

Offline Christian Guhl

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Musterschreiben an den Gas-/Stromversorger
« Antwort #7 am: 10. Januar 2007, 18:33:11 »
@micoud
Eine einstweilige Verfügung wird vom Gericht erlassen z.B. wenn mit Versorgungssperre gedroht wurde.
Das hat mit dem Widerspruch erst mal nichts zu tun.
Um rauszufinden, wieviel nachgezahlt werden muß sind folgende Angaben erforderlich : Wie hoch ist der Verbrauch ? Tarif-oder Sondervertragskunde ?
Mit diesen Angaben ist die Angelegenheit in 3 Minuten geklärt !

 

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