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Autor Thema: Stadtwerke Kleve (Niederrhein)  (Gelesen 31692 mal)

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Offline Randy

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Stadtwerke Kleve (Niederrhein)
« Antwort #15 am: 02. Februar 2007, 13:17:19 »
Die Rheinische Post meldet:

http://www.rp-online.de/public/article/regional/niederrheinnord/kleve/nachrichten/kleve/402693

erstellt am:  01.02.2007
 
Kleve
Kleve: Strom heute teurer

(RP) Die Stadtwerke Kleve erhöhen die Strompreise. Wie das Unternehmen gestern Abend mitteilte, müssen die Kunden je Kilowattstunde ab heute, 1. Februar, pro Kilowattstunde 1,6 Cent mehr bezahlen. Das macht ab sofort 13,98 Cent pro Kilowattstunde – und die Mehrwertsteuer von 19 Prozent kommt dann noch hinzu. Die Stadtwerke rechneten es vor: „Bei einem Durchschnittsverbrauch von 3500 Kilowattstunden pro jahr führt das zu Brutto-Mehrkosten fünf fünf Euro pro Monat.


Noch Ende Januar hieß es in des Kundeninformation 2007 der SW Kleve:

...Auf Grund der gestiegenen Beschaffungskosten sind wir jedoch leider gezwungen, unsere Tarifpreise in Kürze anzupassen. Hierüber erhalten die Kunden der Stadwerke Kleve eine separate Mitteilung.

Wie zu erwarten ist dies nicht geschehen.

Offline Lawyerboy

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Stadtwerke Kleve (Niederrhein)
« Antwort #16 am: 02. Februar 2007, 13:24:17 »
So, mein Schreiben ist nun mal wieder an die Stadtwerke unterwegs.
nun habe ich noch eine Andere Frage. AB dem 01.April 2007 bietet in Kleve die Firma :
E WIE EINFACH Strom & Gas GmbH
Brienner Straße 40
80333 München

Strom und Gas preiswerter an, als die SW Kleve. Sicher ist ein Wechsel zu einem günstigeren Anbieter immer lohnenswert. Aber sollte ich nicht zu einen günstigeren Anbieter wechseln, darf ich dann noch die Gaspreisforderung der SW Kleve für unbillig erklären? Denn eine Monopolstellung habe sie nicht mehr inne. Auch ist mit klar, dass der Gaspreis nicht dadurch billig wird, wenn ein anderer Anbieter günstiger ist. Mir würde es aber nun frei stehen den Abieter zu wechseln.

CU Lawyerboy[/b]
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Offline taxman

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Stadtwerke Kleve (Niederrhein)
« Antwort #17 am: 02. Februar 2007, 13:56:01 »
Vielleicht hilft Ihnen das weiter:

http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=5500

Grüße
taxman
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Offline RR-E-ft

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Stadtwerke Kleve (Niederrhein)
« Antwort #18 am: 02. Februar 2007, 14:07:39 »
@Lawyerboy

Die Meldung:

http://www.energate.de/news/87570

Manch ein Stadtwerke-Vertreter mag über den Auftritt des E.ON-Schnellbootes in schwarz erleichtert sein, weil er meint, nun käme § 315 BGB nicht mehr zum Zuge.

Liest man jedoch den Beschluss des LG Gera vom 08.11.2006 zur Billigkeistkontrolle von Allgemeinen Strompreisen, der am 24.01.2007 nochmals bestätigt wurde, könnte man jedoch schnell eines besseren belehrt sein.

Offline Randy

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Stadtwerke Kleve (Niederrhein)
« Antwort #19 am: 08. Februar 2007, 23:32:32 »
@alle

Der JVA für 2006 ist zu meinem Erstaunen zu entnehmen, daß der Anteil Netzkosten für die Stromlieferung netto 255,49 EUR beträgt. Eine Aufteilung nach Kosten pro kWh und Grundkosten ist nicht erfolgt.

Bei meinem Verbrauch entspricht dies Netzkosten von netto 8,44 ct/kWh in 2006.

In der JVA 2005 war dagegen das Entgeld für die Netznutzung mit 5,01 ct/kWh zzgl 45,79 EUR/Jahr Grundkosten (zzgl. Mehrwertsteuer) angegeben.

Wird der geiche Verbrauch wie in 2006 zu Grunde gelegt, entsprachen die Netzkosten in 2005 197,44 EUR oder netto 6,52 ct/kWh.

Dies bedeutet eine Steigerung der Netzkosten von 2005 auf 2006 um exorbitante 29,4%.

Meine Bitte um Erklärung wurde von den SW Kleve nicht beantwortet.


Zur Historie:
Der Rat der Stadt Kleve hatte im Herbst 2006 eine Erhöhung des Eigenkapitals der Stadtwerke beschlossen mit der Begründung:

Insbesondere wegen der Vorgaben aus den Netzentgeltverordnungen ist die Aufstockung (Anm. von mir: der Eigenkapitalausstattung) zu befürworten und die Eigenkapitalausstattung zu stärken.


Kann die dramatische Steigerung der Netznutzungskosten mit der Erhöhung des Eigenkapitals zusammenhängen?
Ist dies ein Fall für die Landeskartellbehörde?

Offline taxman

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Stadtwerke Kleve (Niederrhein)
« Antwort #20 am: 09. Februar 2007, 13:30:45 »
Ich denke das es sicherlich nicht schaden kann, gegenüber der Kartellbehörde, seine Vorbehalte mitzuteilen.

Wenn die Stadtwerke sich schon nicht in der Lage sehen hier für Transparenz gegenüber den Kunden zu sorgen, so sollte dies zumindest gegenüber den Kartellbehörden erfolgen. Dies natürlich nur im begründeten Einzelfall, was hier gegeben ist, denke ich.

Aufklärung/Transparenz tut Not!    :oops:

Grüße
taxman
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Offline Han

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Stadtwerke Kleve (Niederrhein)
« Antwort #21 am: 14. Februar 2007, 16:58:16 »
Moin, moin

Betr. Die Strompreiserhöhung der Stadtwerke Kleve zum 01.02.2007

In der Energie Depesche Ausgabe 4, 2006, Seite 28, steht etwas über neue Verordnungen drin. Unter anderen zu Preisänderungen.
Ich zitiere wörtlich aus der Energie Depesche:

Preisänderungen können nur jeweils zum Monatsbeginn erfolgen und müssen sechs Wochen zuvor öffentlich und im Internet bekannt gegeben werden. Zeitgleich mit der Bekanntgabe müssen die Änderungen allen Kunden schriftlich mitgeteilt werden.  Der Kund kann anlässlich einer Preisänderung den Anbieter sofort wechseln und muss nicht erst die Restlaufzeit des Vertrages abwarten.


Vorgehensweise der Stadtwerke Kleve GmbH
 
Veröffentlichung der Preisänderung zum 01.02.2007 am 01.02.2007 in der Rheinischen Post.
Preismitteilung an die Kunden , kam bei mir am 06.02.2007 an, per Brief.



So nun meine Frage: Ist diese Verordnung aus der Energie Depesche verbindlich für alle Versorger ?  Aus der Antwort resultierend, wenn die Verordnung verbindlich ist, ist die Preisänderung dann überhaupt wirksam?


Gruß
Michael

Offline Monaco

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Stadtwerke Kleve (Niederrhein)
« Antwort #22 am: 14. Februar 2007, 17:24:39 »
@Han

Im letzten § dieser Verordnung ist eine Übergangsfrist bis 30.06.2007 ausgewiesen. Damit darf Ihr Versorger die Preisanpassungen derzeit noch nach "altem" Recht durchführen.

Soweit ich mich jedoch erinnern kann, wird die Preisänderung hiernach erst am Tag nach der Ankündigung (öffentliche Bekanntmachung) wirksam. Ob die Voraussetzungen hierfür gegeben sind oder nicht, mag ich nicht einzuschätzen. Vielleicht war die öffentlich Bekanntgabe anderswo einen Tag frührer erfolgt. Auf den Postzugang kommt es nach alter Vorordnung bzw. den Übergangsvorschriften nicht an. Dieses greift erst nach dem 30.06.2007.

Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

Offline Randy

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Stadtwerke Kleve (Niederrhein)
« Antwort #23 am: 20. Februar 2007, 19:10:58 »
@all

Laut Geschäftsführer der Stadtwerke Kleve, Rolf Hoffmann, gibt es bereits 250 Widersprüchler gegen die Energiepreise der SW Kleve. Bei lediglich 25000 Kunden sind dies immerhin schon 1%. Unter Berücksichtigung der Struktur dieses ländlichen Raumes eine kleine Überraschung.  

Herr Hoffmann sieht die Hauptschuld bei der Verbraucherzentrale und nicht in der eigenen Preisgestaltung.
Na dann....


Das Inerview:
http://www.rp-online.de/public/article/regional/niederrheinnord/kleve/nachrichten/kleve/408522


erstellt am:  17.02.2007
Kleve
Strom: Nur Kosten umgelegt

(RP) Der Geschäftsführer der Stadtwerke Kleve, Rolf Hoffmann, über die Preispolitik des kommunalen Unternehmens. Selbstkritik an Informationspolitik. Seit vier Jahren erste Strompreis-Erhöhung.


Es hat Kundenkritik an den Stadtwerken Kleve gegeben, nachdem die Jahresrechnungen zugestellt waren. Kurz darauf folgte die Information über höhere Strompreise. Über die Geschäftspolitik sprach RP-Redakteur Ludger Distelkamp mit dem Geschäftsführer der Stadtwerke, Rolf Hoffmann.

Gab es wütende Proteste?

Rolf Hoffmann Es gab sehr kritische Anfragen und vereinzelt wütende Proteste. Die Kunden haben geglaubt, die Stadtwerke hätten am 25. Januar bei der Versendung der Jahresrechnungen schon gewusst, dass der Strompreis zum 1. Februar angehoben wird. Das war nicht der Fall, weil die Stadtwerke erst am 31. Januar zunächst per Telefax vom NRW-Wirtschaftsministerium die Genehmigung zum 1. Februar erhalten hatten, den Tarif zu erhöhen. Noch am 26. Januar hat es wegen der Anfrage eine Korrespondenz mit dem Ministerium gegeben. Da gab es noch keinen Hinweis, dass der neue Tarif genehmigt würde.

Herr Hoffmann, um es vorsichtig zu sagen, diese Begründung klingt nicht gerade glaubwürdig?

Hoffmann Wir haben am 15. August 2006 beim Ministerium den Antrag auf Erhöhung des Strompreises gestellt und die Genehmigung am 31. Januar 2007 erhalten. Wir haben zwar in den Jahresabrechnungen vom 25. Januar auf eine Strompreis-Anhebung im Laufe dieses Jahres hingewiesen, aber das hätten wir deutlicher machen sollen.

Wie begründen die Stadtwerke die Strompreiserhöhung um 1,6 Cent pro Kilowattstunde plus 19 Prozent Mehrwertsteuer?

Hoffmann Das ist die erste Strompreisanhebung seit dem 1. Januar 2003, obwohl die Strompreise anderer Versorger in der Zeit sprunghaft gestiegen sind. Die Stadtwerke Kleve haben jetzt lediglich die erhöhten Bezugskosten für Strom an die Kunden weitergegeben. Sogar höhere Personalausgaben haben wir durch eine bessere Effizienz bei den Arbeitsabläufen aufgefangen.

Verbraucher schlucken nicht mehr einfach höhere Energiekosten. Wie viele Widersprüche hat es gegen die Strompreis-Anhebung gegeben?

Hoffmann Wir haben in den vergangenen drei Jahren 250 Widersprüche von etwa 25 000 Kunden der Stadtwerke Kleve gegen die Erhöhung von Strom- und Gaspreis bekommen. Seit drei Jahren steigen weltweit die Energiepreise stark. Seit diesem Zeitpunkt sind verstärkt Proteste festzustellen.

Warum?

Hoffmann Der Hauptgrund ist, dass die Verbraucherzentrale die Energiepreise für zu hoch hält. Sie betrachtet dies undifferenziert und urteilt pauschal über 900 Energieversorger in Deutschland.

Aber die Stadtwerke legen die Tarife einseitig fest, ohne dass der Kunde sich wehren kann?

Hoffmann Der Kunde kann sich wehren. Er kann den Stromlieferanten wechseln. Beim Gas soll es den Wettbewerb ab 1. Oktober 2007 geben.

Aber die Tarifgestaltung ist undurchsichtig?

Hoffmann Die Verbraucherzentrale argumentiert, die Begründung der Preiserhöhung muss dem Kunden offen gelegt werden. Dazu wird der Bundesgerichtshof im März ein Grundsatzurteil fällen. Danach werden sich die Stadtwerke selbstverständlich richten. Aber: Der Antrag auf Strompreis-Erhöhung beim Ministerium umfasst einen kompletten Aktenordner, voll mit Zahlen gespickt. Er ist sehr sorgsam von qualifizierten Mitarbeitern des Wirtschaftsministeriums vom 15. August bis 31. Januar geprüft worden. Der Bundesgesetzgeber hat übrigens beschlossen, zum 30. Juni 2007 das Tarifgenehmigungs-Verfahren für Strom zu beenden. Der Grund ist, dass jeder Verbraucher nach der Liberalisierung des Marktes den Anbieter wechseln kann.

Dann ist doch dem Wucher Tür und Tor geöffnet?

Hoffmann Eine Missbrauchs-Aufsicht bei der Preisgestaltung wird es weiterhin für alle Energietarife geben. Jeder Bürger kann sich ans Kartellamt wenden und sich danach erkundigen, ob die Preise der Stadtwerke Kleve überhöht sind.

Und was, wenn sie überzogen wären?

Hoffmann Das halte ich nicht für realistisch. Alle neutralen Ranglisten zeigen, dass wir unserer Verantwortung für sichere, umweltfreundliche und preisgünstige Energieversorgung für die Bürger gerecht werden. Die Stadtwerke Kleve haben als einziger Versorger im Regierungsbezirk Düsseldorf ihren ersten Platz in der Liste der „Top 5“ halten können. Das ist auch eine Form der Wirtschaftsförderung, wenn die Bürger mehr Kaufkraft in ihrem Portemonnaie haben.

Offline Lawyerboy

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Stadtwerke Kleve (Niederrhein)
« Antwort #24 am: 05. März 2007, 00:16:03 »
Ich habe die RP gebeten, mich das nächste mal das Interview führen zulassen. Auch in dem Interview ist wieder festzustellen, das selbst der Geschäftsführer der Stadtwerke Kleve nicht weiß, was im Wirtschaftsminiterium genehmigt wurde. Selbst wenn sie 20 Aktenordner hingebracht hätten, hätte und hat das Wirtschaftministerium nicht die Billigkeit geprüft.
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Offline Randy

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Stadtwerke Kleve (Niederrhein)
« Antwort #25 am: 30. März 2007, 17:02:46 »
@alle

Am Do Feb 08, 2007 schrieb ich:

http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=4316&postdays=0&postorder=asc&highlight=stadtwerke+kleve&start=19

Zitat
Der JVA für 2006 ist zu meinem Erstaunen zu entnehmen, daß der Anteil Netzkosten für die Stromlieferung netto 255,49 EUR beträgt. Eine Aufteilung nach Kosten pro kWh und Grundkosten ist nicht erfolgt.

Bei meinem Verbrauch entspricht dies Netzkosten von netto 8,44 ct/kWh in 2006.

In der JVA 2005 war dagegen das Entgeld für die Netznutzung mit 5,01 ct/kWh zzgl 45,79 EUR/Jahr Grundkosten (zzgl. Mehrwertsteuer) angegeben.

Wird der geiche Verbrauch wie in 2006 zu Grunde gelegt, entsprachen die Netzkosten in 2005 197,44 EUR oder netto 6,52 ct/kWh.

Dies bedeutet eine Steigerung der Netzkosten von 2005 auf 2006 um exorbitante 29,4%.

Meine Bitte um Erklärung wurde von den SW Kleve nicht beantwortet.


Nach Beschwerde bei der zuständigen Aufsichts- und Genehmigungsbehörde (Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes NRW, Düsseldorf) kam nunmehr die erstaunliche Erklärung:

....
Im Vergleich zur Abrechnung des Vorjahrs haben sich die Netzentgelte nicht wesentlich verändert. Sie gehen bei Ihrer Berechnung aber von zwei unterschiedlichen Ansätzen aus.

In 2006 errechnen Sie Netzkosten in Höhe von 8,44 ct/kWh, für 2005 geben Sie Netzkosten von 5,01 ct/kWh zuzüglich Grundkosten in Höhe 45,79 Euro an.

Auch für das Jahr 2006 beträgt das Netzentgelt 5,01 ct/kWh, dazu kommen noch die Konzessionsabgabe von 1,59 ct/kWh und die Umlage nach KWKG in Höhe von 0,336 ct/kWh. Multipliziert mit Ihrem Verbrauch von 3.027 kWh erhält man einen Betrag von 209,95 Euro. Diesem muß noch die Grundgebühr von 45,54 Euro hinzugerechnet werden und man erhält den Netzkostenbetrag von 255,49 Euro, den die Stadtwerke Kleve zutreffend ausgewiesen haben.
....


Diese Erklärung ist m.E. insofern falsch, als die KWKG-Umlage auch 2005 bereits im NNE enthalten sein sollte. Für 2006 ist sie somit vermutlich zweimal in den Netzkosten eingepreist.

Muß ich davon ausgehen, daß in 2006 auch die Konzessionsabgabe zweimal abgerechnet wurde, einmal in Netzkosten, ein zweites mal im Arbeitspreis??

Wo bleibt die geforderte Transparenz der Rechnung insbesondere der NNE, wenn diese nich mehr explizit in der Rechnung ausgewiesen werden sondern mit anderen Kosten vermengt??

Wie soll der Kunde zukunftig die Umsetzung der gekürzten NNE kontrollieren?

Ich empfinde diese Antwort als unbefriedigend und hoffe auf Hinweise für meine weitere Reaktion.

Offline Lawyerboy

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Stadtwerke Kleve (Niederrhein)
« Antwort #26 am: 03. Juli 2007, 19:11:39 »
Hallo,
hat sich den jemand aus dem Kreis Kleve mit dem Gedanken eine eigene Genossenschaft zu gründen, auseinander gesetzt?
Wie ich nun gelesen und auch recheriert habe, scheint dieses auch zu funktionieren. Das dies nicht einfach ist, ist mir schon klar. Kann mir jemand mehr Informationen geben?
Gibt es denn schon Reaktionen der Stadtwerke Kleve auf das BGH Urteil?

CU Lawyerboy
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Offline Randy

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Stadtwerke Kleve (Niederrhein)
« Antwort #27 am: 04. Juli 2007, 18:00:11 »
@Lawyerboy

Zitat
Original von Lawyerboy

Hallo,
hat sich den jemand aus dem Kreis Kleve mit dem Gedanken eine eigene Genossenschaft zu gründen, auseinander gesetzt?


Ist mir nicht bekannt. Wäre allerdings auch grundsätzlich interessiert.


Zitat
Original von Lawyerboy

Gibt es denn schon Reaktionen der Stadtwerke Kleve auf das BGH Urteil?


Habe bisher von keiner Reaktion der Stadtwerke Kleve gehört. Ist wohl auch nicht zu erwarten; insbesondere nicht vor Veröffentlichung des Urteils.

Randy

Offline Lawyerboy

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Stadtwerke Kleve (Niederrhein)
« Antwort #28 am: 14. Juli 2007, 16:31:27 »
Ich habe mich nun ein wenig, auch mit Gründern andere Genosenschaften, in Verbindung gesetzt. Nun wie ich festgestellt habe, braucht man für eine Gründung einer Genossenschaft vorallem viel Zeit. Und alleine ist dies gar nicht zu meistern. Angefangen über eine Homepage bis zur Öffentlichkeitsarbeit. Einige Genossenschaften bzw. Mitglieder davon habe zumindest ihre Bereitschaft erklärt mich/uns zu unterstützen. Selbst wenn dies alles funktioniert, benötigen wir noch eine Energieform die den Mitgliedern angeboten werden sollte. Aber auch hier könnten wir auf Unterstützung hoffen.
Auf folgenden Sites kann man sich ein bisschen Informieren:
http://www.energiegenossenschaft-del.de/
http://www.foerderland.de/626+M5e68af94a7d.0.html
Wer würde mich dabei unterstützen?
CU Lawyerboy
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Offline Lawyerboy

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Stadtwerke Kleve (Niederrhein)
« Antwort #29 am: 19. Januar 2008, 14:30:09 »
Hallo und Gesundes neues Jahr noch,
die Jahresanrechnung der SWK für Gas ist nun da.
Nun habe ich eine Frage.

Ist die Rechnung insgesamt unwirksam?

meine Rechnung sieht wie folgt aus. Zahlen nur beispiel

GAS                                                        1000,00
Gesamtbetrag                                        1000,00
abzüglich der angeforderter Beträge:    1200,00
Rechnungsbetrag                                    - 200,00

zuzüglich bestehender Forderung             300,00

noch zu zahlender Betrag                         100,00

Leider ist die Rechnung in der Gesamtheit m.E. falsch, da ich insgesamt Abschläge in Höhe von 800,00 gezahlt habe. Nun steht aber in der Rechnung \"abzüglich angeforderter Beträge\". Die sollten mir aber egal sein. Denn m.e. besteht eine Rechnung aus dem SOLL, ggf. dem IST und daraus ergibt sich ggf. eine Differenz.

Alle die ihre Abschläge gekürzt haben, sollten dieses Problem kennen. Was sollte man am besten bei solchen Rechnungen machen?

CU
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