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Autor Thema: Schlußabrechnung nach Stromanbieterwechsel  (Gelesen 6923 mal)

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Offline hannibal

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Schlußabrechnung nach Stromanbieterwechsel
« am: 27. September 2006, 21:59:35 »
Habe am 31.07.2006 die Schlußabrechnung meines Energieversorgers erhalten nachdem ich ab 01.07.2006 zu einem anderen Strom-Anbieter gewechselt habe. In dieser Abrechnung weist man mir noch ein kleines Strom-Guthaben von ca. 15 Euro aus, die man auf mein Konto überweisen wollte.
Da ich aber seit Anfang 2005 meine Rechnungen mit Musterschreiben erfolgreich gegen alle Anfeindungen und Einschüchterungen gekürzt habe, scheint man nun das kleine Guthaben mit den ausstehenden "Schulden" zu verrechnen, da bis heute dieses Guthaben nicht ausbezahlt wurde.
Ist diese Vorgehensweise rechtens, da ich ja bei diesem Anbieter ja eigentlich keine Stromrückstände, sondern lediglich Zahlungsrückstände aus unbilligen Gasforderungen habe.
übrigens werden am 1. Oktober die Gaspreise zur Heizsaison wieder erhöht, weil die arme Firma so viel Geld zusetzen muss.

Danke und Gruß
hannibal

Offline kamaraba

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Schlußabrechnung nach Stromanbieterwechsel
« Antwort #1 am: 27. September 2006, 22:51:30 »
@hannibal
Würde mal sagen, dass ist dumm gelaufen. Wenn Sie trotz Kürzung immer noch ein Guthaben lt. Abrechnung haben, haben Sie die Abschlagszahlungen zu wenig gekürzt -also auf ein neues.
Schlussrechnung heißt, das die vorherige Abrechnungsperiode abgeschlossen ist.
Das Thema wurde hier im Forum schon sehr ausführlich behandelt.
Vielleicht mal die Suchfunktion probieren.
Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
www.Faire-Energiepreise.de

Offline stromdesigner

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Schlußabrechnung nach Stromanbieterwechsel
« Antwort #2 am: 28. September 2006, 15:20:49 »
@kamaraba
Auf ein neues geht nicht. Er ist doch jetzt bei einem anderen Versorger. Die Frage ist wohl, ob er ein Aufrechnungsverbot erteilt hat. Dann sollte er rückbuchen lassen,oder?

Offline kamaraba

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Schlußabrechnung nach Stromanbieterwechsel
« Antwort #3 am: 28. September 2006, 15:33:51 »
@stromdesigner

sorry... habe ich überlesen, denke aber mal dass der Zeitpunkt um den Betrag zurückzubuchen mittlerweile auch verstrichen ist (6 Wochen).
Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
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