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Autor Thema: Enso- Angebot 1 Jahr Preiskonstanz-Enso-Ergas-Fix  (Gelesen 39476 mal)

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Offline caty

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Enso- Angebot 1 Jahr Preiskonstanz-Enso-Ergas-Fix
« am: 04. September 2006, 14:15:57 »
Hallo, hat jemand einen Rat, die Enso bietet momentan ein Jahr stabilen Preis an, keine Erhöhung, bis 15.9. soll man den Vertrag unterzeichnet zurücksenden. Wo ist der Haken? Unterzeichnen oder nicht?  Mir kommt das spanisch vor - was tun???? Antwort wäre nett, es betrifft ja auch Schwiegereltern, Bekannte, Freunde- alles grübelt..... roll LG Caty

Offline cabello

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Enso- Angebot 1 Jahr Preiskonstanz-Enso-Ergas-Fix
« Antwort #1 am: 04. September 2006, 16:57:24 »
Hallo caty
Sehr oft diskutiert.

Suche unter "Preisgarantie"  oder "Schutzgeld"

oder siehe auch hier
3 Jahre Strompreisgarantie bei e.on Bayern

viel spaß beim schlau lesen
ich verbleibe

Offline caty

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Enso- Angebot 1 Jahr Preiskonstanz-Enso-Ergas-Fix
« Antwort #2 am: 04. September 2006, 17:50:15 »
Hm, also Finger weg vom Vertrag..... die nageln einen fest und man kann nicht raus.... vor allem der Satz
Sollten sich Steuern oder gesetzliche Abgaben oder sonstige Mhrbelastungen per Gesetz eingeführt werden, ist die ..... berechtigt  den in Ziff. 1 (netto 5,25  brutto 6,09   ab 01.01.06 6,25 ) vereinbarten Erdgasfestpreis der entsprechenden gesetzlichen Reglung anzupassen.
Auf Deutsch Der Kunde ist festgezurrt, und die  Gesellschaft hat noch ein Hintertürchen offen. Auf meine Nachfrage hin wurde mir tel. mitgeteilt, die Sache ist nur im Interesse der Kunden, denn die Veränderungen im Preis sind ja auch nicht so toll, fairerweise wurde mir gesagt, auch wenn der Preis fällt, ich bliebe bei dem hier Vereinbarten sitzen, aber ist ja für beide Seiten das gleiche Risiko, denn auch der Lieferant lehnt sich bei der Orderung des Gases zu o.g. Preis mächtig aus dem Fenster .... für seine Kunden.  idea  Also, verunsichert bin ich schon..

Offline RR-E-ft

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Enso- Angebot 1 Jahr Preiskonstanz-Enso-Ergas-Fix
« Antwort #3 am: 04. September 2006, 18:12:34 »
@caty

Wenn es bei der Rechtsprechung des LG Dresden, Urteil vom 30.06.2006, bleibt, dann hat ENSO mit den Heizgaskunden faktisch längst Fixpreisverträge, weil die Preisänderunderungsklauseln unwirksam sind und Preiserhöhungen nicht darauf gestützt werden können.

http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/Service/Container_Urteilssammlung/site__1864/

In diesem Falle fährt wohl besser, wer sich auf die Unwirksamkeit der zwischenzeitlichen Preiserhöhungen beruft und nur die alten Preise weiter zahlt.

Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline caty

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Enso- Angebot 1 Jahr Preiskonstanz-Enso-Ergas-Fix
« Antwort #4 am: 04. September 2006, 19:03:30 »
Danke, für die klare Aussage  P , und wir werden diesen Rat befolgen. Wir haben jedes Mal Einspruch erhoben, und letztendlich würden wir das ja alles mit der Unterzeichnung "widerrufen"  und den viel zu hohen  Preis akzeptieren, das ist das letzte, was wir wollen! Vielleicht liegt dort der Hase im Pfeffer, klar, so kann man Dinge auch aus der Welt schaffen, und bei der Unsicherheit, die man laufend hat, kann man drauf reinfallen........ Also, nicht unterschreiben.  Danke. LG aus Sachsen Caty

Offline RR-E-ft

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Enso- Angebot 1 Jahr Preiskonstanz-Enso-Ergas-Fix
« Antwort #5 am: 04. September 2006, 19:08:59 »
@caty

Damit man nachher nicht das Nachsehen hat und selbst auf eine Rückforderungsklage verwiesen ist das entsprechende Kürzen von Abschlagszahlungen und Rechnungsbeträgen nicht vergessen.

Dabei auf das Urteil des LG Dresden verweisen.

Die Versorger überlegen noch, wie sie reagieren sollen:

BGW-Seminar: Krisenprävention nach den  Energiepreisurteilen


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
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Offline caty

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Enso- Angebot 1 Jahr Preiskonstanz-Enso-Ergas-Fix
« Antwort #6 am: 04. September 2006, 19:22:46 »
Ich hab immer den Abschlag gezahlt, unter Vorbehalt , also nie eine Rate gekürzt.  Dazu hatte ich so einen Musterbrief, von hier glaub ich. Hab  da nicht  soviel Ahnung, das merk ich jetzt grad mal wieder enorm  twisted . haben das Haus auch noch nicht solange, bis dahin waren wir Mieter, und nun muss man auf soviel aufpassen, und ehrlich gesagt, krieg ich auch die Krise mit den ganzen Urteilen ect., Hilfe, deshalb bin ich ja froh, über jeder klare direkte Antwort.  oops  Dann fragen einen alle drum herum, was man nun macht, Schwiegereltern, Bekannte ect., und letztendlich hängt man selber in den Seilen.   roll

Offline caty

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Enso- Angebot 1 Jahr Preiskonstanz-Enso-Ergas-Fix
« Antwort #7 am: 27. September 2006, 15:01:37 »
Und es geht weiter, habe heute wieder Post von der Enso erhalten, hier wird der Sondervertrag S 1 gekündigt per 31.12.06, im gleichen Atemzug per 1.10.06 die Preise um 11 Ct netto auf 5,36 erhöht ,und der Enso Vario angeboten, unbefristet, mit dem jetzigem Preis, also dann günstiger wie meine Einstufung ab 1.10.06 - Hilfe- was tun????? Ich komme mir langsam echt verascht vor  evil
erstmal wieder Einspruch erheben???

Offline RR-E-ft

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Enso- Angebot 1 Jahr Preiskonstanz-Enso-Ergas-Fix
« Antwort #8 am: 27. September 2006, 15:26:17 »
@caty

Wenden Sie sich an die Landeskartellbehörde und das Bundeskartellamt.

Wenn Enso jetzt schon unter sonst gleichen Bedingungen Preise unterhalb der zum 01.10.2006 erhöhten Preise anbietet, ist wohl offenbar, dass die Preiserhöhung nicht erforderlich sein kann.

Ob die bisher bestehenden Verträge S1 gekündigt werden können ist fraglich, da kein Kündigungsgrund ersichtlich ist.

Grundlos darf ein Gasversorger wohl keine Verträge kündigen:

pacta sunt servanda - Verträge sind einzuhalten.


Schalten Sie auch deshalb die Kartellbehörden ein, damit diese den Vorgang prüfen können.

Legen Sie dort alle Unterlagen in Kopie vor.

Informieren Sie auch die VZ Sachsen.


Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
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Offline hamster05

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Enso- Angebot 1 Jahr Preiskonstanz-Enso-Ergas-Fix
« Antwort #9 am: 27. September 2006, 20:54:01 »
Hallo,ich habe noch eine Frage zur Kündigung der neuen Vario-Verträge.

Wir habe die ständigen Preiserhöhungen und das jetzige Hin-und Her mit den neuen Verträgen satt und werden den neuen Vario-Vertrag unterzeichnen, Widerspruch einlegen und die Abschläge entsprechend kürzen.
Bei der  Prüfung des neuen Vario-Vertrages fiel mir auf, dass dieser Vertrag von beiden Seiten mit einer 3-monatigen Kündigungsfrist aufgelöst werden kann. Muss ich befürchten, dass die Enso im Falle meines Widerspruches den Vario-Vertrag ohne Grund kündigt und ich die hohen Grundtarife (für Kleinverbraucher) zahlen muss?

Offline RR-E-ft

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Enso- Angebot 1 Jahr Preiskonstanz-Enso-Ergas-Fix
« Antwort #10 am: 28. September 2006, 14:02:32 »
@hamster05

Es besteht ein gesetzlicher  Anspruch auf die Gasversorgung für Haushaltskunden, § 36 EnWG.

Weieterhin besteht die gesetzliche  Verpflichtung des GVU zur möglichst preisgünstigen, sicheren Versorgung zu transparenten und verbraucherfreundlichen Bedingungen, § 2 Abs. 1 iVm § 1 EnWG.

Bei so vielen gesetzlichen Verpflichtungen ist vollkommen zweifelhaft, ob ein monopolistischer Gasversorger bestehende Verträge einfach kündigen kann. Pacta sunt servanda.

Anders gewendet:

Wenn der Versorger nach Gutdünken alle drei Monate bestehende Verträge kündigen und neue Angebote unterbreiten könnte, dann wären die Verträge eigentlich nichts wert, weil sie im Zweifel immer nur für drei Monate Geltung beanspruchen.

Kann das denn sein?

Ich habe da wirklich meine Zweifel.

Es muss dabei bleiben, dass Versorgungsverträge durch das GVU nur unter ganz besonderen Bedingungen gekündigt werden können, da andernfalls die Bestimmungen der §§ 1, 2, 36, 41 EnWG ausgehebelt und ihrem Sinn entleert würden.

Ich bezweifle, dass es tunlich ist, die neuen Verträge zu unterschreiben.

Über die Nachteile, die sich daraus ergeben können, wurde schon viel diskutiert.

Die Preisänderungsklausel scheint jedenfalls mit § 307 BGB unvereinbar.

Wenn der Versorger meint, er müsste die Preise erhöhen, ließen sich die Preiserhöhungen und wohl auch die erhöhten Preise gerichtlich auf die Billigkeit kontrollieren. Soweit so gut.

Aber woher sollte ein Kunde erfahren, wann eine Situation vorliegt, in der der Versorger die einseitig bestimmten Preise abzusenken hat, etwa wegen gesunkener Netzkosten?

Noch schwieriger wäre für den Kunden erkennbar, in welchem Umfang demnach eine Verpflichtung zur Preissenkung bestünde.

Und auch die behördlich genehmigten Netzentgelte bleiben nach den neuen Verordnungen eindeutig weiter nach § 315 BGB kontrollierbar, mit dem möglichen Ergebnis, dass die behördlich genehmigten Netzentgelte im konkreten Falle unangemessen (unbillig) hoch angesetzt wurden.....

Schlussendlich müsste man einmal im Quartal eine Feststellungsklage erheben, um gerichtlich feststellen zu lassen, ob die verlangten Preise (noch) der Billigkeit entsprechen, was sich bekanntlich nur durch Offenlegung der Gesamtkalkulation kontrollieren lässt.

Müssen die Gerichte für diese massenhaften Verfahren also dann neue Richterstellen schaffen?

Gerade um einer solchen Situation von Anfang an zu begegnen, sind einfache Preisvorbehalte nach § 307 BGB unzulässig.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
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Offline caty

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Enso- Angebot 1 Jahr Preiskonstanz-Enso-Ergas-Fix
« Antwort #11 am: 28. September 2006, 14:29:07 »
Ich unterzeichne nichts, lass mich nicht ins Boxhorn jagen, im Gegenteil , wir legen Einspruch ein gegen die Preiserhöhung und die Kündigung. Und warten darauf, dass der Martk frei gegeben wird - dann sind wir weg da. Ich fühle mich durch diese Vorgehensweise genötigt und unter Druck gesetzt. Da machen wir nicht mit.  twisted  Caty

Offline crusterer

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Enso- Angebot 1 Jahr Preiskonstanz-Enso-Ergas-Fix
« Antwort #12 am: 28. September 2006, 17:00:04 »
Hallo,
auch ich habe heute die Kündigung von Enso für den Tarif S1 erhalten. Bisher haben wir immer gegen die Erhöhung mit den Musterbriefen wiedersprochen und nur den monatlichen Abschlag plus 2% Sicherheit überwiesen. Auch die Jahresabrechnung haben wir nach diesem Schema berechnet und bezahlt. Wir haben somit Geld einbehalten, wurde nie nachgefordert oder angemahnt!!!
Nun weiss ich aber auch nicht recht wie wir uns verhalten sollen. Lege ich gegen die Kündigung Widerspruch ein und zahle weiterhin meinen Abschlag zzgl. der 2% und verhalte mich demnach als würde sich für micht nichts ändern, oder muss ich mich für den neuen Vertrag entscheiden wenn mir der alte gekündigt wird?
Bitte schnelle Antwort mit gutem Rat!!!! Der 01.10. ist nicht mehr weit!!! Danke

Offline terminator3

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« Antwort #13 am: 28. September 2006, 17:02:58 »
@caty: Richtig so !  :twisted:

Offline crusterer

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Enso- Angebot 1 Jahr Preiskonstanz-Enso-Ergas-Fix
« Antwort #14 am: 28. September 2006, 17:08:56 »
Hallo,
gibt es da vielleicht schon jemanden der einen entsprechenden Musterbrief zu dieser Kündigung zu bieten hat?  ?
Danke P

 

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