@up
Lesen Sie unbedingt die Urteile LG Koblenz vom 21.11.2006 und LG Köln vom 11.01.2007.
Darin findet man diese Frage eindeutig beantwortet.
Einige Verbraucher hatten sich darauf verlassen, dass die Versorgung nicht eingestellt werden darf, hatten nicht sogleich einen Antrag bei Gericht gestellt und wunderten sich dann, dass plötzlich der Gashahn abgedreht war.
Man muss also immer schnell reagieren und alle notwendigen Schritte unternehmen, um sich nicht erst langwierig um einen Wiederanschluss zu streiten.
Wie es wohl ist, wenn man erst einmal vor Gericht darum streiten muss, dass der Strom wieder angestellt wird, können Sie sich vielleicht vorstellen. Wenn nicht, drehen Sie einfach einmal probehalber alle Sicherungen raus und stellen Sie sich vor, Sie müssten die Fragen sodann gerichtlich klären lassen, bevor Sie die Sicherungen wieder reindrehen dürften.
Was Sie schildern, reicht allemal, um sich als Verbraucher große Sorgen zu machen.