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Autor Thema: Energieversorgung Waldeck-Frankenberg  (Gelesen 11303 mal)

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Offline RR-E-ft

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Energieversorgung Waldeck-Frankenberg
« Antwort #1 am: 09. März 2007, 18:20:30 »
Quelle: http://www.hna.de/waldeckstart/00_20070308174039_Gericht_kippt_Erhoehung.html

Zitat
Waldeck
Gericht kippt Erhöhung
Erfolgreiche Klage eines Korbachers gegen Erdgas-Preisanhebung der EWF
 
Von Andreas Hermann

korbach. Für den Privatmann geht‘s um ein paar hundert Euro. Für die Energie Waldeck-Frankenberg GmbH (EWF) um mehr, weil womöglich nicht nur um diesen Einzelfall. Sie muss einem Korbacher Geld zurückzahlen. So jedenfalls will es das - noch nicht rechtskräftige - Urteil des Landgerichts Kassel. Die 6. Zivilkammer folgte der Klage des Privatmannes und erklärte die zum 1. August 2005 von der EWF vorgenommene Erhöhung der Erdgas-Tarife für unbillig und unwirksam.

Der Kläger hatte der Anhebung widersprochen, die höheren Beiträge unter Vorbehalt gezahlt und die EWF aufgefordert, ihre Preiskalkulation offenzulegen, um die Angemessenheit der Erhöhung zu belegen. Der Korbacher bezieht seit 1978 von Stadtwerken/EWF Erdgas und ärgerte sich über stete Tarif-Anhebungen. Um die Sache zu klären, beauftragte er die Rechtsanwaltskanzlei Eckhard Schulze und Kollegen (Korbach).
....

08.03.2007

Offline Krey

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Energieversorgung Waldeck-Frankenberg
« Antwort #2 am: 20. Juni 2008, 14:30:26 »
Leider wurde am 29.05.2008 vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Urteil 15 U 47/07) das Urteil des Landgerichts Kassel (Urteil 6 O 33/07) gekippt.

Leider ist es mir nicht möglich, das Urteil vom 29.05.08 in Kopie zu bekommen.
Ich habe es zwar gelesen, jedoch einige Passagen nicht verstanden.

Wo kann ich das Urteil erhalten?



Nachfolgendes Schreiben habe ich am 17.06.08 von der EWF, Korbach, erhalten:


Letzte Zahlungsaufforderung / Musterverfahren

SgDuH,

wir fordern Sie heute letztmalig zur Zahlung der ausstehenden Forderungen in Höhe con xx Euro auf.

In einem Musterverfahren hat das Oberlandesgericht Frankfurt / Main mit rechtskräftigem Urteil vom 29.05.2008 (AZ: 15 U 47/07) entschieden, dass unsere Preiserhöhungen definitiv der Billigkeit gem. § 315 BGB entsprechen, da wir lediglich die gestiegenen Bezugskosten an unsere Kunden weitergeleitet haben. Das Urteil kann in unseren Kundenzentren eingesehen werden.

Ein weiteres Festhalten an Ihrem Widerspruch gem. § 315 BGB und die weitere Verweigerung der uns zustehenden Zahlungen entbehren vor diesem Hintergrund jeglicher rechtlicher Grundlage. Wir dürfen Sie deshalb höflich ersuchen, den ausstehenden Betrag bis spätestens zum 15.07.08 auf unser Konto zu überweisen.

Sollte bis zu diesem Zeitpunkt kein Zahlungseingang zu verzeichnen sein, müssten wir unsere Ansprüche gerichtlich geltend machen. Sie hätten dann neben den uns zustehenden weiteren Verzugskosten auch noch Gerichtsgebühren und Anwaltshonorare zu tragen. Zudem würden wir nach Ablauf von vier Wochen die Energieversorgung unterbrechen lassen.

Das möchten wir allerdings gerne vermeiden. Sollten Sie bis zu dem o.g. Zeitpunkt den Forderungsbetrag in voller Höhe anweisen, wären wir deshalb bereit, auf unsere Mahnkosten zu verzichten. Andernfalls würden wir nun zeitnah ein gerichtliches Verfahren und die Versorgungsunterbrechung einleiten.

MFg

Energie Waldeck-Frankenberg GmbH
focus08

 

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