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Autor Thema: Stadtwerke Landshut  (Gelesen 6074 mal)

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Offline Sepp

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Stadtwerke Landshut
« am: 22. Juni 2006, 11:18:03 »
Hallo,

ich bin mit einen Forum noch nicht vertraut. Also verzeiht meine Fehler und macht mich bitte darauf aufmerksam.

Wie soll ich weiter machen?   >>ist meine Frage.

Auch wir in Landshut haben eine Gaspreiserhöhung um 14,94% zum 1. Mai erhalten. Die zweite innerhalb von 10 Monaten ( 12,16% im letzten August).
Fairerweise muß man auch sagen, daß die Stadtwerke Landshut eher zu den günstigeren Anbietern zählen.

Ich habe der Gaspreiserhöhung mit dem Musterschreiben wiedersprochen.

Nun kam die Antwort: Daraus, nach meiner Meinung, das Wichtigste.

>>Sollten Sie die Ansicht vertreten, daß die Stadtwerke Landshut die Billigkeit ihrer Gaspreise durch Offenlegung einer Kalkulation darlegen müssten, so möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, daß der BGH in seinem Urteil vom 02.10.1991 bereits entschieden  hat, daß eine einseitige Preisbestimmung dann als billig i. S. d. § 315 BGB anzusehen ist, wenn das verlangte Entgelt im Rahmen des Marktüblichen liegt und dem entspricht, was regelmäßig für eine vergleichbare Leistung verlangt wird. Auch in seiner Entscheidung vom 03.11.1999 führt der BGH aus, daß
es bei der Festsetzung des angemessenen Entgelts auf in der Branche anzutreffende marktgerechte Preise ankommt und es im Streitfall nicht der Vorlage von Kalkulationsunterlagen, sondern einer Marktübersicht bedurfte.

Sollten Sie dennoch Ihren Widerspruch aufrecht erhalten .... können wir nicht ausschließen, evt. gerichtliche Schritte gegen Sie einleiten zu müssen.      <<

Ja,ja solche Schreiben mit Paragraphen und Androhungen von gerichtlichen Schritten schrecken mich schon.

Was muß ich jetzt tun ?  
Den Widerspruch erneuern, weil es heiß "sollten Sie aufrecht erhalten"
oder nachgeben, da die SW LA eh schon ein günstiger Anbieter ist und  sich auf das BGH Urteil vom 3.11.1999 beruft und sich nach der Marktübersicht richtet.

Für jeden der die Geduld hatte mein Schreiben zulesen:
Ein herzliches Dankeschön.

Sepp :D

Offline Cremer

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Stadtwerke Landshut
« Antwort #1 am: 22. Juni 2006, 17:47:53 »
@Sepp,

Widerspruch aufrecht halten.

Informieren Sie sich hier im Forum, wie es weiter geht

Abschläge kürzen, damit hochgerechtnet mit dem zu erwartenden Verbrauch (ggf. Menge aus 2005 nehmen) mit cxen Preisen vom Sep. 2004 immernoch eine Nachzahlung rauskommt. Denn nach Vorlage der kommenden Jahresrechnung eine eigene auf der Preisbasis sep. 2004 erstellen und nur diese Differenz zahlen.

Sollten Guthaben rauskommen, dann wir der Versorger dies nicht erstatten.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

 

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