Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: EW Eichsfeldgas  (Gelesen 17741 mal)

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Offline motw

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EW Eichsfeldgas
« am: 20. Juni 2006, 22:50:58 »
Eichsfeld - Die EW Eichsfeldgas GmbH erhöht zum 01.08.2006 die Gaspreise. Wie das Unternehmen mitteilte, ist die Gaspreiserhöhung auf den Weltweit steigenden Energiebedarf zurück zuführen.

Die Thüringer Allgemeine veröffentlichte dazu am 19.06.2006 einen Artikel: „Gaspreis steigt erneut“.

Als registrierter Benutzer kann man den Artikel online lesen.

Gruß
motw

Offline Cremer

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EW Eichsfeldgas
« Antwort #1 am: 21. Juni 2006, 10:06:09 »
@motw,

Euere EW sind ja noch ein "Allroundunternehmen":

subvenbtioniert werden da sicherlich über Strom und Gas die Sparte Bus bis hin zur Wasserversorgung und Abwasserentsorgung.

Der einleitende Satz " der Blick auf die Tankstellen-Preisschilder und " ist ja eine tolle Begründung die Preiserhöhungen zu rechtfertigen.
MFG
Gerd Cremer
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Offline RR-E-ft

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EW Eichsfeldgas
« Antwort #2 am: 21. Juni 2006, 10:11:57 »
Quelle: http://www.strom-magazin.de (Professionals)

VORÜBERGEHENDE SENKUNG
21.06.2006, 09:09 Uhr

Sachsen: Erdgas wird zum Juli billiger

Sächsische Stadtwerke bereiten Preissenkungen beim Erdgas zum kommenden Juli vor. Der in Dresden erscheinenden"Sächsischen Zeitung" (Mittwochausgabe) zufolge haben die Stadtwerke Bautzen, Zittau und Elbtal (Radebeul und Coswig) Preissenkungen von 0,05 Cent netto pro Kilowattstunde angekündigt.
   
...


Alles klar?

Siehe auch hier:
Der kleine Hunger und die große Gier

Offline motw

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EW Eichsfeldgas
« Antwort #3 am: 21. Juni 2006, 20:43:47 »
@Cremer,

Was es nicht alles gibt :wink:

Du hast noch eins vergessen. Die EW ist auch für die Entsorgung im Landkreis zuständig.

Alles in einer Hand. :roll:

@RR-E-ft,

Es ist schon ein verrückte Welt. Die einen senken ihre Preise und bei den anderen steigen sie.


Ich versteh nur eins nicht, dass es ohne weiters möglich ist so eine Unternehmensgruppe, wie die EW zu betreiben.

Kann oder darf man die Kosten von dem einen Zweig auf den anderen umlegen?

Ich habe gegen die Jahresabrechnung vom Mai 2006 Widerspruch eingelegt. Muss ich jetzt gegen die angekündigte Preiserhöhung wieder einen Widerspruch nach §315 machen?

Gruß
motw

Offline Cremer

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EW Eichsfeldgas
« Antwort #4 am: 21. Juni 2006, 21:07:06 »
@motw

kommt drauf an.

In Bad Kreuznach sind die Verkehrsbetriebe ausgegliedert.

Die Stadtwerke, das Bäderhaus, die Cruceniathermen sind aber alle in der Bad Kreuznacher Beteiligungsgesellschaft (BGK), welche zu 100% der Stadt gehört.

Und da gibt es einen Gewinnabführungsvertrag der SW KH, in 2005 waren die 3,6 Mio €, an die BGK. Damit werden die defizitären Betriebe Bäderhaus und Cruceniathermen, die Badgesellschaft, Parkhaus- und Parkplatzdienstleistungsgesellschaft am Leben gehalten.

Beispiel: In KH hat man ein neues Parkhaus eröffnet. 482 Stellplätze, Preis 1 € pro Stunde.

Finanzierung durch eine ehemaliges Stadtratmitglied der FDP, gleichzeitig Großunternehmer in KH, Kosten 3 Mio.

Pachtvertrag mit der BGK 300.000 € pro Jahr.

Für die BGK zuzüglich noch Energiekosten, Wartungskosten, Installation Parkleitsystem Reinigungskosten, etc.

Also ca. 1000 € pro Tag Kosten für die BGK. Glauben Sie, dass die Parkplätze am Tag mehr als 2xmal vermietet werden??? Das Parkhaus ist noch nicht einmal voll. Die Hausbank des Unternehmers, Sparkasse (Anteile hält auch die Stadt), hält dies für ein tolles rentables Objekt.

Natürlich, ist es ja auch, wenn man als Unternehgmer einen Pächter der Bank gegenüber benennen kann, der für 20 Jahre das Objekt gepachtet hat.

So und ähnlich geht es überall in den Städten zu!!!!!!!
MFG
Gerd Cremer
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Offline motw

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EW Eichsfeldgas
« Antwort #5 am: 28. Juni 2006, 15:25:53 »
Hallo,

nach dem ich bei der EW Eichsfeldgas GmbH den Unbilligkeitseinwand nach BGB § 315, entsprechend des Musterschreibens, eingelegt habe, wurde mir ein Antwortschreiben zugesandt.  

In dem Antwortschreiben geht die EW Eichsfeldgas GmbH darauf ein, dass die Preise für Energie in den letzten zwei Jahren nicht nur in Europa, sondern weltweit drastisch angestie-gen sind.

Es sind die gleichen Ausführungen wie auf ihrer  Internetseite.

Zitat
Entscheidend für die steigenden Energiepreise ist in erster Linie der wachsende Energiehunger von Ländern wie China und Indien. Allein China muss aktuell rund 3,3 Millionen Barrel Öl pro Tag einführen. Das ist mehr als Norwegen - immerhin drittgrößter Ölexporteur der Welt - fördert!


Warum immer der Verweis auf das ÖL?

Es geht hier doch um Gas.

Es wird weiter Bezug auf eine Bescheinigung der WIKOM AG genommen, die als Anlage beiliegt.

Ich habe hier im Forum eine exakte Kopie dieser Plausibilitätsprüfung gefunden. Der Versorger und die Zeiträume sind natürlich geändert.

Die EW Eichsfeldgas GmbH geht dann noch darauf ein, dass sie in Thüringen seit vielen Jahren zu den günstigsten Anbietern gehören.

Die Beurteilung über die Höhe der Erdgaspreise wird wie folgt dargelegt.

Zitat
Bei der Beurteilung der Höhe von Erdgaspreisen widerspricht eine öffentliche Diskussion von Kalkulationsgrundlagen den marktwirtschaftlichen Rahmenbedingungen, denen sich auch die EW Eichsfeldgas GmbH stellen muss. Vielmehr unterliegt die Preisentwicklung auf dem Erdgasmarkt seit Jahren der Aufsicht durch das Thüringer Wirtschaftsministerium, um einen Missbrauch zu verhindern. Unsere Erdgaspreise wurden zu keinem Zeitpunkt beanstandet. Des Weiteren steht Erdgas im Wettbewerb zu anderen Energieträgern, nichtmarktgerechte Preise würden hier einem weiteren Kundenzuwachs entgegenstehen.



So viel zu dem Schreiben, welches ich erhalten habe.

Hier meine Fragen:

1. Sollte ich auf das Schreiben antworten? Wenn ja, hat schon jemand (Musterschreiben) auf eine Plausibilitätsprüfung durch eine WP dem EV geantwortet?    

2. Oder sollte ich mich mit diesem Antwortschreiben an meine Verbrauchzentrale wenden?

Gruß
motw

Offline RR-E-ft

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EW Eichsfeldgas
« Antwort #6 am: 28. Juni 2006, 15:50:52 »
@motw

Man sollte den Versorger auffordern, die weltweit gestiegenen Erdgaspreise nachzuweisen. Das sind oft nichts weiter als Behauptungen ins Blaue hinein:

Bekanntlich.... Wie man weiß....

Bekanntlich weiß man oft gar nichts konkretes.

Man sollte fragen, wo außerhalb Europas die Erdgaspreise noch so dramatisch gestiegen sind, um dann die Antwort des international aufgestellten Versorgers, der auf allen Weltmärkten zu Hause zu sein scheint, abzuwarten.

Oft besteht der ganze Markt aus einem einzigen längstens unwirksamen Bezugsvertrag mit einer selbst gekorenen Preisformel. er ganze Weltmarkt in einer kleinen Verschlagsecke bei Geschäftsführer hinterlegt.

Interessant wären etwa die Preise und Preissteigerungen der letzten Jahre in Kalkutta oder in den chinesischen Provinzen, umgerechnet in Cent/ kWh und steuer- und abgabenbereinigt vergleichbar gemacht.




Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline stromdesigner

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EW Eichsfeldgas
« Antwort #7 am: 28. Juni 2006, 17:15:37 »

Das werde Ich nächstens bei der SVO(Avacon) mal machen. Auf die Antwort bin Ich aber mal gespannt.

Offline motw

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EW Eichsfeldgas
« Antwort #8 am: 28. Juni 2006, 18:08:43 »
@RR-E-ft
@stromdesigner

Leider beantwortet dies nicht meine Fragen  :(

Vielleicht könnte mir jemand eine eindeutige Antwort geben!

Zitat

1. Sollte ich auf das Schreiben antworten? Wenn ja, hat schon jemand (Musterschreiben) auf eine Plausibilitätsprüfung durch eine WP dem EV geantwortet?

2. Oder sollte ich mich mit diesem Antwortschreiben an meine Verbrauchzentrale wenden?


Danke!


Gruß
motw

Offline Christian Guhl

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EW Eichsfeldgas
« Antwort #9 am: 28. Juni 2006, 18:46:37 »
@motw
Niemand erwartet eine Antwort ! Ich glaube, die EVUs lesen die Antworten auf ihre massenweise verschickten Standardbriefe noch nicht einmal.
Die Kalkulation ist durch dies Schreiben nicht offengelegt.Sie bleiben bei Ihrem Widerspruch - das wars.Auch die Verbraucherzentrale wird Ihnen nichts anderes sagen.

Offline motw

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EW Eichsfeldgas
« Antwort #10 am: 28. Juni 2006, 19:55:40 »
@Christian Guhl

Vielen Dank für die schnelle Antwort  :D

Dann warte ich mal ab, was noch so alles kommt.

Gruß
motw

Offline motw

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EW Eichsfeldgas
« Antwort #11 am: 04. Dezember 2006, 21:11:42 »
Hallo,

Vor einigen Tagen habe ich mal wieder Post von meinem GVU bekommen. Diesmal handelt es sich um eine Mahnung der Gaspreisforderungen.

Hier mal das Schreiben:
Zitat
Sehr geehrter Herr ……,

die offenen Forderungen aus Erdgaslieferungen für o.g. Verbraucherstelle sind weiter angewachsen und haben einen Forderungsbetrag von …. € erreicht.


Der Forderungsbetrag ist der Differenzbetrag zwischen den Forderungen des GVU und meiner Kürzungen.
Ich verstehe nicht, wie dieser Forderungsbetrag angewachsen ist.

Zitat
Dabei sind wir Ihrer Bitte um Teilbetragsänderung bereits nachgekommen und haben Ihren Abschlag auf  ….€ neu festgesetzt. Wir möchten jedoch vorsorglich darauf hinweisen, dass sich möglicherweise bei der Jahresabrechnung 2007 ein höherer Nachzahlbetrag ergibt.


Hmm, der Teilbetrag ist mein Abschlagsbetrag von 2005. Der GVU hatte mir nach dem Musterschreiben (§ 315) keinen anderen Betrag genannt. Verstehe ich hier was nicht?

 
Zitat
In unserem Schreiben vom  …. haben wir Ihnen die Ursachen für die Anpassungen unserer Erdgaspreise geschildert und auch den Nachweis der Billigkeit unserer Preise durch die Bescheinigung der Wikom AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Berlin erbracht.


Die Billigkeit ist mit der Bescheinigung von der Wikom AG nicht erbracht. Oder?

Zitat
Wir müssen jedoch feststellen, dass Sie trotzdem bis zum heutigen Tag nur Teilzahlungen geleistet haben.

Da Sie das Kontaktangebot mit uns nicht wahrgenommen haben, ist für uns nicht erkennbar, was der Grund für die unvollständige Bezahlung unserer Rechnung ist.

Sollten Sie momentan wirtschaftlich nicht zur Bezahlung in der Lage sein, sind wir gern bereit einen Zahlungsplan mit Ihnen zu vereinbaren. Sprechen andere Gründe gegen eine Bezahlung, teilen Sie uns diese bitte mit.

Da wir unsere Leistung – eine zuverlässige und qualitätsgerechte Erdgaslieferung – erbracht haben, können wir eine Kürzung unserer Rechnung nicht akzeptieren und müssen auf einer vollständigen Begleichung unserer Forderungen bestehen.

Wir möchten Sie daher bitten, die offen stehenden Beträge umgehend bei uns einzuzahlen. Sollten wir keinen Zahlungseingang feststellen. Müssen Sie mit zusätzlichen Kosten rechnen.



Sollte ich auf das Schreiben antworten oder lieber die Füße stillhalten und die Adventszeit genießen?
Ist es jetzt schon angebracht, einen Rechtsanwalt zuzuschalten? Wenn ja, der Gerichtsstand ist Jena. Kann jemand einen Rechtsanwalt empfehlen?

Mit freundlichen Grüßen

motw

Offline Cremer

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EW Eichsfeldgas
« Antwort #12 am: 05. Dezember 2006, 07:21:47 »
@motw,

das sind doch die üblichen Floskeln, einen Betrag beitreiben zu wollen, wenn Sie einen Widerspruc heingelegt haben.

Standardschreiben der Rechnungsabteilung.

Also zunächst mal stillhalten, enn Sie gemäß Musterbrief Widerspruch nach § 315 BGB eingelegt und die Abnschläge gekürzt hatten.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline Schwalmtaler

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EW Eichsfeldgas
« Antwort #13 am: 05. Dezember 2006, 07:52:40 »
Moin motw!

Ich würde der höflichkeithalber einen kurzen 2-Zeiler an den Versorger faxen, das nach Widerspruch gem § 315 BGB nur ein Gericht die Billigkeit eines Preises bestimmen kann und sie bis dato eigentlich zu gar keiner Zahlung verpflichtet sind. Die Zahlung des "Teilbeträge" (berechnet mit Preis vom ....) erfolgt freiwillig und unter Vorbehalt.

Solange nur Mahnungen kommen, einfach aussitzen. Sollte ein Mahnbescheid vom Gericht kommen, sofort Widerspruch einlegen!

Für den Gerichtsstand Jena haben sie ja wohl einen der Bestinformiertesten und in diesem Thema versiertesten Anwalt vor Ort, nämlich RA Fricke, der ja auch hier im Forum hevorragende Informationsarbeit leistet.
An dieser Stelle nochmals - auch wenn ich mich wiederhole - besten Dank an Herrn Fricke und seine RA Kollegen, die uns Laien hier im Forum zur Seite stehen.

Gruß
Schwalmtaler

Offline RR-E-ft

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EW Eichsfeldgas
« Antwort #14 am: 12. März 2007, 13:10:42 »
Quelle: http://www.tlz.de

Zitat
EW Eichsfeldgas senkt Gaspreis

 
 
Eichsfeld. (tlz/ebe) Eine gute Nachricht: Nach der Nettopreissenkung zum Jahreswechsel senkt die EW Eichsfeldgas GmbH zum 1. Mai 2007 erneut die Erdgaspreise. Die Arbeitspreise werden in allen Produkten um 0,18 Cent pro Kilowattstunde (netto) bzw. 0,21 Cent (brutto) gesenkt.
...

! Weitere Infos unter Tel. 036074/3840 und im Inter (www.ew-eichsfeldgas.de).
 

09.03.2007    


Die Preissenkung erscheint zu gering zu sein:

http://www.rheinenergie.com/lang/de/presse/pressemeldungen_detail.php?ID=242&PM=J

 

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