Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: KWK/ Stromsteuer auf Rechnungen  (Gelesen 26476 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Randy

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 251
  • Karma: +0/-0
KWK/ Stromsteuer auf Rechnungen
« Antwort #15 am: 13. April 2006, 20:39:08 »
@alle

Die Energieaufsichtsbehörde des Landes NRW hat in einem sehr detaillierten Tel.-gespräch die Fragen beantwortet, die das EVU nicht beantworten wollte/will. Schriftliche Antwort soll noch folgen.

In meiner Unwissenheit wurde mir erst danach klar, daß dies für einige/viele schon lange bekannt ist. Siehe den \"Krimi\" von @RR-E-ft ALLE STROMRECHNUNGEN SIND FALSCH! vom Aug 2005 unter

http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=1337&postdays=0&postorder=asc&start=0

Sorry für alle Aufgeklärten, denen dies ein alter Hut ist. Aber vielleicht helfen die Kernaussagen ja auch dem einen oder anderen, wie sie mir geholfen haben.

Stromsteuer
Die 2,05 ct/kWh Stromsteuer sind auf alle vom EVU an Haushaltskunden gelieferten kWh zu entrichten, also auch auf die aus erneuerbaren Energieträgern hergestellten. Ausnahmen z.B. Nachtspeicherheizungen, die vor dem 01. April 1999 installiert wurden sind. (Siehe auch @Cremer im vohergehenden Beitrag)

KWKG
Abgaben Bestandteil der Netzkosten. Zumindest für die Zukunft könne ausgeschlossen werden, daß diese Abgaben (versehentlich) doppelt eingepreist werden (einmal in Netzkosten, ein zweites mal im Arbeitspreis). Deshalb, weil Netzkosten in Zukunft getrennt genehmigt werden und daher KWKG-abgaben bei den Strompreisgenehmigungen nicht mehr auftauchen dürfen. (Etwas merkwürdig diese Aussage)

Eine Spitzabrechnung mit monetärem Ausgleich erfolgt weder zwischen EVU und Vorlieferant noch zwischen EVU und Endkunde. Der Ausgleich erfolgt jeweils 2 Jahre später über die dann neu durch den VDN prognostizierte Abgabe, bei der ev. zuviel gezahlte Beträge abgezogen werden.

EEG
die EEG-abgabe ist für jede vom EVU gelieferte kWh Strom abzuführen. Also auch auf die aus erneuerbaren Energieträgern hergestellten kWh\'s. Dies deshalb, weil die EEG-abgabe bundeseinheitlich unter Berücksichtigung des vom VDN prognostizierten Strommixes (für 2006 11,5% EE-strom bez. auf die gesamte Stromerzeugung) berechnet wird.

Allerdings soll hier auf der Basis der ersten 9 Monate des laufenden Jahres die VDN Prognose für das Folgejahr erfolgen. Auch hier keine Spitzabrechnung, sondern ein Ausgleich über die Abgaben des nächsten Jahres.


Ich hoffe, daß ich das (meiste) richtig verstanden und auch richtig wiedergegeben habe. Selbstredend wird hier nur die gängige, von der Aufsichtsbehörde akzeptierte Praxis erläutert. Deren Rechtmäßigkeit wird ja z.B. von @RR-E-ft sehr überzeugend, wie ich finde, bestritten (siehe link oben).

Ich ziehe daraus die Folgerungen:

1. Bezüglich Stromsteuer sind meine Bedenken ausgeräumt

2. EEG- und KWKG-abgaben beruhen auf Prognosen des VDN. Auch der später erfolgende Ausgleich wird ausschließlich vom VDN berechnet. Die Energieaufsichtsbehörde scheint sich voll und ganz auf deren Berechnungen zu verlassen.
www.vdn-berlin.de

3. Einen wirklichen, auf den tatsächlichen Verbrauch des einzelnen Kunden bezogenen Ausgleich für EEG und KWKG gibt es bei diesem System nicht, schon gar nicht Jahre später.

Meine Konsequenz:

Ich werde keine EEG- und KWKG-abgaben mehr zahlen und die von 2000 - 2005 zurückfordern (ich weiß, wird kaum was nutzen ohne Klage)

Offline cabello

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 96
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cabello.de
KWK/ Stromsteuer auf Rechnungen
« Antwort #16 am: 13. April 2006, 22:57:51 »
@cremer
[code:1] Strom aus ausschließlich aus erneuerbaren Energieen gespeisten Netzen [/code:1]
vollständig heist es
(1)Strom ist von der Steuer befreit,
1. wenn er aus erneuerbaren Energieträgern erzeugt und aus einem ausschließlich aus solchen Energieträgern gespeisten Netz oder einer entsprechenden Leitung entnommen wird.
Und die Versorger entnehmen den Strom aus dieser Leitung. So verstehe ich das.

@Randy
[code:1] Stromsteuer
Die 2,05 ct/kWh Stromsteuer sind auf alle vom EVU an Haushaltskunden gelieferten kWh zu entrichten, also auch auf die aus erneuerbaren Energieträgern hergestellten. Ausnahmen z.B. Nachtspeicherheizungen, die vor dem 01. April 1999 installiert wurden sind.[/code:1]
Das klingt aber nicht sehr logisch, das Nachtspeicheröfen, Schienenbahnverkehr zahlen nur den Steueremäßigten Teil, und wir zahlen obwohl Teilweise Steuerbefreit den Gesammten Betrag???

@all

In meiner Rechnung ist explizit Aufgelistet bei einen Verbrauch von 684 kWh Stromsteuer 14,02 EUR das ergibt 2,05 ct je kWh.
In den AGB von Vattenfall steht:
3.2  Preisbestandteile
3.2 Die Brutto-Preise beinhalten die Netznutzungsentgelte, die Konzessionsabgabe sowie alle zurzeit anfallenden Entgelte, Abgaben, Gebühren und Steuern. Die Netto-Preise beinhalten die Netznutzungsentgelte, die Entgelte aufgrund des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und die Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes sowie die Konzessionsabgabe. Sie verstehen sich zuzüglich der Stromsteuer (ab 01.01.2003: 2,05 Cent / kWh) und der jeweils geltenden Umsatzsteuer.  

Im Strom-Steuer-Gesetz steht
§3 Steuertarif
     Die Steuer beträgt 20,50 Euro für eine Megawattstunde.
(Das entspricht 20,50 € / 1000 = 0,0205 € / kWh  = 2,05 ct / kWh)
weiterhin steht in §9 StromStG  Steuerbefreiung Steuerermäßigungen
(1)Strom ist von der Steuer befreit,
1. wenn er aus erneuerbaren Energieträgern erzeugt und aus einem ausschließlich aus solchen Energieträgern gespeisten Netz oder einer entsprechenden Leitung entnommen wird.
Von Vattenfall weis ich das Sie 10,04% erneuerbare Energien verwenden.
Das ergibt bei mir statt 2,05 ct /kWh nur 1,844 ct je kWh.
Das ist ja die Rechnung falsch und bedarf einer Korrektur.

Das ist in meinen Augen Betrug an den Kunden, weil Sie absichtlich den Höchstbetrag eingeschrieben haben, der in diesen fall ca. 10% zu hoch ist.
Den entsprechenden Brief habe ich schon vorbereitet. Oder habe ich das immer noch nicht richtig verstanden ??
Die EEG- und KWKG-Abgaben möchte ich beim Versorger ebenfalls Abfragen!!

ich verbleibe

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
KWK/ Stromsteuer auf Rechnungen
« Antwort #17 am: 14. April 2006, 13:21:05 »
@Randy,

nochmals eine gute Darstellung des Sachverhaltes.

Ich hatte bereits im August 2005 aufgrund der Darstellung von H. Fricke Widerspruch eingelegt und angekündigt bei der Jahresrechnung zum 31.12.2005 die EEG und KWKG Beträge abzuziehen.

Hat nur einen Fehler, der Strompreis beinhaltete diese. Aber aufgrund der Abrechnung 2004 als ich seitens der SW KH noch als Energieclubkunde behandelt wurde, der 10% Rabatt vor Steuern gewährt, wurden diese Abgaben in Ct/kWh genannt. Damit war eine Abrechnung ohne EEG und KWKG zum 31.12.05 möglich.


@cabello,

Sie beziehen keinem Strom aus ausschließlich erneuerbaren Stromverteilungsnetz. Dieses liefert zur Zeit immer \"Mischstrom\"

Dann müssen Sie aus einem solchen ausschließlichen Erneuerbaren Stromnetz -faktisch gibt es dieses nicht - eine eigene Stromleitung liefern.

Deshalb sind die 2,05 Ct/kWh gerechtfertigt.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline cabello

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 96
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cabello.de
KWK/ Stromsteuer auf Rechnungen
« Antwort #18 am: 03. Mai 2006, 11:48:43 »
Hallo @ alle
nochmal nachgehagt zum weiteren verständniss!!

Laut Gerichtsurteil sollen die KWKG und EEG kosten gegenüber den Endkunden spitz abgerechnet werden und das am ende des Jahres!!

Aber der Verband der Netzbetreiber sowie das Bundesumweltministerium empfielt seinen Netzbetreibern ab 01.01.2006 die Abrechnung durch Monatliche berechnete Vorhersagen abzurechnen.
Siehe hier :
http://www.vdn-berlin.de/akt_profilwaelzung_2005_11_11.asp
 :?     :shock:

Sind die im VDN aufgelisteten Abrechnungen evtl. schon die Endabrechnungen??

http://www.vdn-berlin.de/eeg_jahresabrechnung_2004.asp

http://www.vdn-berlin.de/aktuelledaten_eeg.asp

ich verbleibe

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
KWK/ Stromsteuer auf Rechnungen
« Antwort #19 am: 03. Mai 2006, 12:27:31 »
@Cabello

Der VDN ist ein Lobbyverband der Netzbetreiber, der die Interessen seiner Mitglieder kommuniziert.

Die Aussagen des VDN haben keine rechtsverbindliche Bedeutung.

Ihr Versorger muss Ihnen gegenüber abrechnen, welche Mehrkosten ihn infolge des EEG trafen und dass diese Mehrkosten zutreffend umgelegt wurden.

Die Mehrkosten resultieren nicht allein aus der Vergütung für die abgenommene EEG- Strommenge.

Abzuziehen sind die sonst auch angefallenen Stromerzeugungs- bzw. Strombezugskosten. Ohne die abgenommene und vergütete EEG-Strommenge hätte eine gleichgroße Strommenge ja sonst auch erzeugt oder bezogen werden müssen.

Diese sind unternehmensindividuell:

Wenn Vattenfall Hamburg seinen Strom sonst  ausschließlich teuer über die EEX beziehen will, sind die resultierenden Mehrbelastungen deshalb weit geringer als bei einem Versorger, der seinen Strom zu Kosten weit unterhalb der EEX- Strompreise in Kraftwerken selbst produziert.

Die zur Ermittlung der unternehmensindividuellen Mehrbelastungen in Abzug zu bringenden eigenen Stromerzeugungs- bzw. Strombezugskosten kann der VDN gar nicht kennen.

Das ist nämlich schon keine Frage des Netzbetriebes- der VDN ist der Verband der Netzbetreiber - sondern eine Frage des Stromhandels.

Und diese individuellen Mehrbelastungen, die umgelegt werden , müssen m. E. deshalb exakt nachgewiesen werden.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Schwalmtaler

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 343
  • Karma: +0/-0
KWK/ Stromsteuer auf Rechnungen
« Antwort #20 am: 03. Mai 2006, 13:25:45 »
@ cabello

Haben sie das Aktenzeichen zu diesem Urteil?
Denn die RWE RheinRuhr behauptet mir gegenüber, das sie nicht zu einer Spitzabrechnung mir gegenüber verpflichtet wären.

Gruß
Schwalmtaler

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
KWK/ Stromsteuer auf Rechnungen
« Antwort #21 am: 03. Mai 2006, 13:30:25 »
@cabello,

Die SW KH haben zwei Töchter gegründet.
1. Die Bad kreuznacher Naturstrom GmbH zu 100% im besitz der SW KH

2. Die Bad Kreuznacher Sonnenpark Betrieb GmbH&Co KG.

Anteilsverhältnisse:
- 35% SW KH,
- 50% Bad Kreuznacher Sonnenpark Bürgerfond GmbH&CO KG,
- 15% Pfalz-Solar GmbH Neustadt.

In den Bürgerfond könenn die Bürger einzahlen und sich beteiligen
Die Pfalz Solar GmbH gehört zu 50% den Pfalzwerken, 50% der Schott Solar

Die Bad Kreuznach Sonnenpark Betrieb GmbH errichtet und betreibt seit 1.6.2005 in einem ersten Bauabschnitt auf dem Kuhberg einen Sonnenpark. Ferner sind Solarflächen ebenfalls auf denWerkhallen der reifenwerke Michelin entstanden.

Aus der Bad Kreuznacher Naturstrom GmbH fließt die Strommenge in das Städt. Netz ein und "vermengt" damit den EEG-Faktor.

Deshalb muss er für jedes Jahr Rückwirkend neu berechnet und erst dann spitz abgerechnet werden.

Also alles "kalter Kaffee" was da vom VDN propagiert wird.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline Randy

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 251
  • Karma: +0/-0
KWK/ Stromsteuer auf Rechnungen
« Antwort #22 am: 03. Mai 2006, 18:26:07 »
@Schwalmtaler

habe dieses Az. auch mal rausgesucht für ein Schreiben an Energieaufsicht NRW      :wink:

Rechtskräftiges Urteil des LG Münster vom 09.02.2005 – Az. 21 O 222/04  (z. B. RdE Heft 8/2005)

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
KWK/ Stromsteuer auf Rechnungen
« Antwort #23 am: 03. Mai 2006, 18:28:06 »
@Schwalmthaler

Das Urteil findet sich u.a. hier:

http://www.pontepress.de/pdf/200502LGMuenst09_02_2005.pdf



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Schwalmtaler

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 343
  • Karma: +0/-0
KWK/ Stromsteuer auf Rechnungen
« Antwort #24 am: 04. Mai 2006, 11:10:05 »
Hallo Wissende und Lernende,

Verstehe ich das nun richtig, das diese Spitzabrechnung gegenüber uns Endverbrauchern nur dann erfolgen muss, wenn man Sondervertragskunde ist?
So lautet zwar auch die Headline im Link von Ra Fricke, aber den Text verstehe ich so, das dies doch grundsätzlich bei allen Endkunden gilt.

Können alle Endkunden (egal ob Tarif- oder Sondervertrag) sich auf die fehlende Spitzabrechnung berufen?

Gruß
Schwalmtaler

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
KWK/ Stromsteuer auf Rechnungen
« Antwort #25 am: 04. Mai 2006, 15:54:11 »
@Schwalmthaler

M.E. gilt das für alle Kunden.

Wenn der Versorger mit den Umlage- Vorauszahlungen mehr vereinnahmt hat, als er nach Spitzabrechnung aufwenden musste, könnte er vor der schwierigen Frage stehen, was er mit den Mehrerlösen anfangen soll.

Möchte man einen Versorger vor diese schwierige Aufgabe stellen?

Es verhält sich doch nicht anders als mit Vorauszahlungen auf Mietnebenkosten und der notwendigen Betriebskostenabrechnung des Vermieters.

Es müsste nur endlich einmal ehrlich gesagt werden, dass es sich lediglich um Vorauszahlungen auf Prognosewerte handelt. Die Wahrscheinlichkeit, dass Prognosewerte und Istwerte übereinstimmen ist nicht anders als beim Strom- oder Wasserverbrauch.

Auch dieser wird vom Versorger prognostiziert und er verlangt Abschläge.

Dabei kann er sich noch auf Erfahrungswerte aus der Vergangenhit stützen.

Welche Erfahrungen gibt es wohl  zur Stetigkeit der Windkrafteinspeisung?


Kein Versorger kam bisher auf die Idee, die Zählerablesung und Jahresverbrauchsabrechnung seien überflüssig, weil man ja die Prognosewerte hatte.

Das Ergebnis wird dabei nicht unbedingt genauer, wenn man monatliche Prognosewerte aneinander kettet.




Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
KWK/ Stromsteuer auf Rechnungen
« Antwort #26 am: 04. Mai 2006, 16:05:29 »
@Schwalmtaler,

Die aufschläge gelten für Sondervertragskunden als auch für Tarifkunden.

Die SW KH haben nur bei dem Sondervertrag "Energieclub" diese Kosten extra ausweisen müssen, weil man die 10% Rabatt im Energieclub vor Steuern erhält.

Im Allgemeinen Tarif siond diese enthalten. Deshalb haben die SW KH das neue EnWG ausgetrickst, indem die Jahresrechnung 2005 (Abrechnungszeitraum 1.1.bis 31.12.) auf das Datum 14.12.2005 zurückdatiert wurde und nicht 31.12.2005. Sonst hätten sie diese Kosten für EEG und KWKG extra ausweisen müssen.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
KWK/ Stromsteuer auf Rechnungen
« Antwort #27 am: 04. Mai 2006, 16:22:47 »
@Cremer

Um es genau zu nehmen, müssen gem. § 42 Abs. 6 EnWG seit 15.12.2005 nur die  NNE in den Rechnungen an Endverbraucher gesondert ausgewiesen werden.

Konzessionsabgaben und KWK- Umlage- Vorauszahlungen sind Teil derselben.

Im Vertriebsanteil am Strompreis sind die EEG- Umlage-Vorauszahlungen und die Stromsteuer enthalten.


Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Christian Guhl

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.382
  • Karma: +6/-4
  • Geschlecht: Männlich
KWK/ Stromsteuer auf Rechnungen
« Antwort #28 am: 26. Juli 2006, 19:08:46 »
Heute wurde mir von einem Mitglied ein Schreiben des BdE zu den EEG und KWKG-Abschlägen gezeigt.
Darin steht :
Inzwischen wird der Ausgleich zwischen den Netzbetreibern zeitnah vorgenommen.Die Höhe der Zuschläge sollte auch von den für Energie zuständigen Landesbehörden bei Stromentgeltgenehmigungen überprüft werden. Wahrscheinlich wird der EV die entsprechenden Abrechnungen liefern können.
Was bedeutet das konkret ? Ich habe bisher keine "Spitz"-Abrechnung meines EV bekommen, daher kürze ich die EEG-und KWKG-Abschläge.
Ist die Aussage so zu interpretieren, daß durch den zeitnahen Ausgleich zwischen den Netzbetreibern die Forderung aus dem Urteil in Münster nach einer "Spitz"-Abrechnung erfüllt ist ?
Die Höhe der Zuschläge "sollte" (kann,muß,darf)von den Landesbehörden überprüft werden. Wird sie es denn auch ?

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
KWK/ Stromsteuer auf Rechnungen
« Antwort #29 am: 26. Juli 2006, 20:14:56 »
@Christian Guhl

Wer schon einmal einen K- Bogen zum Antrag auf Tarifgenehmigung gesehen hat, wird wissen, wie wenig relevant das Thema dabei ist, keine vertiefte Prüfung erfolgt.

Wenn es eine Spitzabrechnung geben sollte, so kann man diese auch nachvollziehbar und prüffähig nachweisen.

Von einer verursachungsgerechten, periodengenauen Abrechnung, wie sie die Bundesnetzagentur unter einer "Spitzabrechnung" versteht, kann im Tarifgenehmigungsverfahren keine Rede sein.

Mit der Tarifgenehmigung werden schließlich zukünftige Preise anhand einer prognostizierten Kosten- und Erlöslage aus ex-ante- Sicht geprüft und ggf. genehmigt, während eine "Spitzabrechnung" eine verursachungsgerechte und periodengenaue Abrechnung erst ex-post , mithin in die Vergangenheit gerichtet, ermöglicht.

Das eine schließt das andere mithin schon denknotwendig aus.

Schließlich kann man auch keine Betriebskostenabrechnung für das nächste Jahr im Voraus erteilen.





Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz