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Autor Thema: Widerspruch gegen Strompreiserhöhung? Anbieter <> Vers  (Gelesen 8146 mal)

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Offline Steffen

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Widerspruch gegen Strompreiserhöhung? Anbieter <> Vers
« am: 10. März 2006, 11:03:02 »
Hallo,

nachdem ich mit dem Widerspruch gegen die Gaspreiserhöhung unerwarteten \"Erfolg\" hatte, flattert mir ein Schreiben meines Stromversorgers ins Haus mit der Ankündigung einer Bezugspreishöhung.

Kurz die Eckdaten: Versorger: Flensburger Stadtwerke, Tarif: Flensburg eXtra, Erhöhung Strompreis von 16,35 cent/kWh auf 17,20cent/kWh, Erhöhung Grundpreis von € 5,00 auf € 6,70 pro Monat.

Begründet wird das mit den stark gestiegenen Strombezugspreisen und den Belastungen durch das EEG.

Ich hatte gleich angerufen und mich erkundigt, weshalb gestiegene Strombezugspreise für eine Preisanpassung verantwortlich sein können, wo doch die Flensburger Stadtwerke ihren Strom selbst produzieren. Zunächst verlegenes Schweigen, dann der Hinweis darauf, dass zu Spitzenzeiten auch Strom zugekauft werden müsse.

Auf meine Frage, weshalb sich in einem solchen Fall auch der Grundpreis erhöht, wieder verlegenes Schweigen und dann allgemeines Blabla mit Verwaltungskosten und Netzdurchleitungsgebühren etc...

Ich meinte dann, dass sie sicherlich nichts dagegen hätten, mir offenzulegen, wie der geringe Anteil des zugekauften Stroms einen solchen Preisanstieg ausmachen kann. Antwort: sie wären als freier Anbieter nicht dazu gezwungen, sich die Erhöhung der Preise genehmigen zu lassen, das könnten sie quasi ad libitum (Nachtigall, ick hör`Dir trapsen! Wie war das doch gleich mit den höheren Bezugspreisen?). Auf meine Bemerkung hin, dass dessen ungeachtet aber § 315 BGB Anwendung findet und ich mir vorbehalte, den Nachweis der Billigkeit der Erhöhung und des Gesamtpreises zu fordern, wurde der Herr dann doch etwas patzig: Wenn mir die Strompreisanpassung nicht passt, könnte ich mir ja einen anderen Versorger suchen.

Hier muss ich anmerken, dass die Flensburger Stdtwerke nicht mein regionaler Versorger sind (EnBW). Ich möchte eigentlich nicht riskieren, aus dem Vertrag mit Flensburg entlassen zu werden, da diese selbst nach der Preiserhöhung laut Verivox in meinem Bezugsgebiet unter den günstigsten sind. \"Paketstrom\" scheidet aufgrund der hier schon geschilderten möglichen Probleme (Insolvenz, etc.) aus.

Ich möchte also keinesfalls riskieren, dass mir die FlStw den Vertrag kündigen und ich an meinen regionalen, teureren Versorger zurückfalle.

Nach langem Vorgeplänkel jetzt also meine Frage: wie wahrscheinlich ist es, dass der Anbieter kündigt? Bzw. gibt es jemanden, der das bei den Flensburger Stadtwerken schon erlebt hat?

Danke, Steffen

Offline Cremer

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Widerspruch gegen Strompreiserhöhung? Anbieter <> Vers
« Antwort #1 am: 10. März 2006, 21:51:50 »
@Steffen,

nochmalerweise kündigt ein Stromlieferant und gibt Sie an den örtlichen Netzbetreiber zurück.

Erfahrungen mit FS fehlen mir.
MFG
Gerd Cremer
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Offline Steffen

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Widerspruch gegen Strompreiserhöhung? Anbieter <> Vers
« Antwort #2 am: 11. März 2006, 20:06:03 »
@ Cremer,

danke für die Antwort!

So werde ich also gezwungen sein, die höheren Preise der Flensburger Stadtwerke zu akzeptieren, da diese nach wie vor der günstigste Anbieter sind.

Die Liberalisierung des Strommarktes kann demnach auch Tücken haben, wenn man nicht mehr beim Grundversorger ist. Dessen Preiserhöhungen kann ich widersprechen, ohne dass er mich aus dem Vertrag entlassen kann (Versorgungspflicht). Ein günstiger Anbieter wird mir das Vertragsverhältnis kündigen, worauf ich mir einen anderen Versorger suchen kann, der mich aber bei der nächsten Preiserhöhung wiederum aus dem Vertrag entlassen wird. Oder ich gehe zurück zum (evtl. teureren) Grundversorger.

Ist es denn denkbar, zurück zu seinem Grundversorger zu gehen und (obwohl man bei diesem seit Jahren kein Kunde mehr war) rückwirkend nur den Preis von 09/04 zu bezahlen?

Wenn dies nicht möglich ist, wird man über kurz oder lang jede Preiserhöhung der freien Anbieter mitmachen müssen - u.U. jede bei einem anderen, aber mit dem gleichen Effekt. Da könnte einem schon der \"ketzerische\" Gedanke kommen, ob man sich nicht auf lange Sicht gesehen die günstigsten Energiepreise sichert, wenn man beim Grundversorger bleibt und von Beginn an konsequent den Preisanpassungen widerspricht.

Wochenendliche Grüße, Steffen

Offline Cremer

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Widerspruch gegen Strompreiserhöhung? Anbieter <> Vers
« Antwort #3 am: 12. März 2006, 00:43:42 »
@Steffen,

sie sind ja nicht gezwungen.

Es ist Ihre freie Entscheidung Widerspruch einzulegen.
MFG
Gerd Cremer
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