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Autor Thema: Wenn der Versorger nur Einkaufspreissteigerungen weitergibt?  (Gelesen 15571 mal)

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Offline RR-E-ft

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Wenn der Versorger nur Einkaufspreissteigerungen weitergibt?
« Antwort #15 am: 07. März 2006, 12:35:40 »
@Wusel

Gestern endete die Schriftsatzfrist für die Verbraucherseite.

Vgl. auch hier:

E.ON Hanse: Stand Sammelklage LG Hamburg


Das Verfahren könnte in sehr viele verschiedene Richtungen weitergeführt werden.

Mit einer kurzfristigen Entscheidung ist eher nicht zu rechnen.

Der Streit wird zudem möglicherweise in die nächste Instanz getragen.


Wenn Sie kein beteiligter E.ON Hanse- Kunde sind, wird Ihr persönlicher Streit mit Ihrem Versorger jedenfalls in der Sache dadurch auch nicht entschieden. Auch dabei gäbe es möglicherweise eine Divergenz zwischen Feststellungsklage und Zahlungsklage.

Rom wurde auch nicht an einem Tag erbaut.....

\"Eigene Wege sind schwer zu beschreiten, sie entstehen ja erst beim Gehen.\"



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

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