Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: EVM Koblenz  (Gelesen 40105 mal)

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Offline hermi

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EVM Koblenz
« am: 16. Februar 2006, 14:24:46 »
Hallo zusammen,

gibt es in der Eifel weitere "Rebellen", die die Gaspreiserhöhungen auch nicht länger mitmachen?
Bin aus Daun und bei der EVM Koblenz Kunde.
Bitte melden, damit man sich evtl. untereinander mal verständigen kann.
Gerne auch als private Nachricht, wenn sich jemand nicht hier im Forum öffentlich austauschen möchte.

Gruß,

Herbert

Offline Achim

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EVM Koblenz
« Antwort #1 am: 17. Februar 2006, 06:49:14 »
Hallo Herbert,

ich bin seit 2004 rebellisch und habe schon eine dicke EVM-Akte.

Offline Volker

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EVM Koblenz
« Antwort #2 am: 27. Februar 2006, 20:13:31 »
Hallo Mitstreiter,

habe das Musterschreiben zum Widerspruch an meinen Versorger, die EVM abgeschickt. Nun haben die geantwortet. Das Schreiben war sehr freundlich im Ton und eine \"Kundeninformation zur Erdgas-Preisentwicklung\" lag anbei.

Tenor des Schreibens ist, dass ich ab sofort meinen alten Abschlag weiter zahlen darf. ABER:

1. Der \"ausstehende Gesamtbetrag wird dann mit der Jahresverbrauchsrechnung fällig\".
2. Das Landeskartelamt habe die Tarife der EVM zum 1.1.2006 geprüft und nicht beanstandet.
3. In der Anlage \"Kundeninforamtion...\" wurde ausgeführt, dass nach dem Amtsgericht Goslar (Urteil vom 20.12.2005) \"Eine einseitige Preiserhöhung kann dann als billig im Sinne des §315 BGB anzusehen sein, wenn das verlangte Entgelt im Rahmen des Marktüblichen liegt und dem entspricht, was regelmäßig als Preis für eine vergleichbare Leistung verlangt wird. Weiter heißt es in dem Urteil, dass bei der Billigkeitskontrolle anlässlich einer Preiserhöhung nicht der Preis an sich zu überprüfen sei, sondern lediglich die Preiserhöhung. AUS DIESEM GRUND KÖNNE DER VERSORGER AUCH NICHT VERPFLICHTET WERDEN, SEINE GESAMTE KALKULATION OFFEN ZU LEGEN. Zur Darlegung der Billigkeit von Gaspreiserhöhungen genüge der Nachweis des Gasversorgers über eine entsprechende Steigerung seiner Beschaffungskosten. Diesen Nachweis hat die EVM zum Beispiel vor dem Amtsgericht Koblenz erbracht. Das Gericht hat diesen Beweis in einem Urteil auch entsprechend gewürdigt. \"

Was nun?

Die Ausführungen der EVM zum Thema Offenlegung der Kalkulation steht im Widerspruch zu den Ausführungen auf www.energiepreise-runter.de . Wer hat Recht?

Ich hoffe auf eine kompetente Rückmeldung eines Mitstreiters, Administrators oder Verantwortlichen von www.gaspreise-runter.de

Beste Grüße und Danke im Voraus.

Volker Risse
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Offline Cremer

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EVM Koblenz
« Antwort #3 am: 27. Februar 2006, 21:18:47 »
@Volker,

Zu 1.) sehr gut da geht der Versorger auf die kunden zu

zu 2.) Das Landeskartellamt hat eine mögliche max. Preiserhöhung festgesetzt (2,5%). Die Versorger könne brauchen aber nicht erhöhen und wenn sie erhöhen, dann max. 2,5%

Das Kartellamt prüft nicht die Preise auf Billigkeit. Das gaukeln die Versorger immer mit ihrem Einheitsspruch vor.

zu3) Kennen Sie das gesamte Urteil? Bezog es sich auf leitungsgebundene Energie? Wie lauten das Aktenzeichen?

Sehen Sie, da wird vom Versorger was aus dem Zusammenhang herausgerissen, wie man es gerade benötigt.
H. Fricke kann dazu bestimmt mehr sagen
MFG
Gerd Cremer
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Offline RR-E-ft

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EVM Koblenz
« Antwort #4 am: 27. Februar 2006, 21:45:40 »
@Volker

Wie sollte etwas fällig werden, wo es doch nach dem Unbilligkeitseinwand gem. § 315 BGB gerade unverbindlich und deshalb nicht fällig ist.


Wer recht hat, bekommt in unserem Land regelmäßig vor Gericht recht, manchmal jedoch erst nach einem Instanzenzug.

Entsprechende Gerichtsentscheidungen zuhauf finden Sie auf der Seite sowie hier im Forum regelmäßig besprochen.

Sie müssen sich Ihr eigenes Bild machen.
Ich empfehle Ihnen, sich in das Thema etwas zu vertiefen.


Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline mvog32

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EVM Koblenz
« Antwort #5 am: 12. Mai 2006, 22:43:20 »
Bin auch seit 2004 gegen die EVM imFelde(siehe meinen Beitrag zum Kartellamt.) Letztlich muss die frage geklärt werden, welche chancen bestehen, wenn das Kartellamt die erhöhung in Ordnung findet. Vielleicht können wir uns hierzu austauchen. Meine E.MAil mv31@gmx.de Bitte Stichwort EVM angeben, da sonst wahrscheinlich die Mail in den Spamordner fällt. Ansonsten würde ich michgerne auf den zusätzlich enGaspreisvonder EVM gerichlich in Anspruch nehmen lassen.

Wiesehensiedas?

Gruß ausOberhonnefeld (A3 ca30 kmvon Koblenz)

Offline Cremer

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EVM Koblenz
« Antwort #6 am: 13. Mai 2006, 11:59:19 »
@mvog32,

die EVM ist gezwungen den Preis gerichtlich feststellen zu lassen, unabhängig was das Kartellamt sagt.

Das eine aht mit dem anderen nichts zu tun.

Hier dreht es sich um Ihre private Angelegenheit mit der EVM. Wenn die Geld haben weollen, müssen sie den billigen Preis vom gericht feststellen lassen.

Auf solche Killerphrasen von Versorgern falle ich schon lange nicht mehr rein.
MFG
Gerd Cremer
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Offline RR-E-ft

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EVM Koblenz
« Antwort #7 am: 15. Mai 2006, 15:29:14 »

Offline wulfus

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EVM Koblenz
« Antwort #8 am: 27. Mai 2006, 15:13:24 »
Schaut mal auch hier, wie ein Versorger \'Billigkeit\' interpretiert und mit Gerichtsurteilen untermauert!

www.evm-koblenz.de

-> <Privatkunden>  -> <Kundeninformation> -> pdf-Kundenbroschüre -> letzter Absatz.

Offline DieAdmin

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EVM Koblenz
« Antwort #9 am: 12. August 2006, 17:50:24 »
Zitat

Arno schrieb am 22.06.09 10:48

Hallo,
wie kann man heraus bekommen wie sich die
EVM Koblenz gliedert?
z.B.
Mutterkonzern
Töchter
Beteiligungen an anderen Versorgungsunternehmen.
wo bekomme ich einen aktuellen Geschäftsbericht/Jahresabschluss her ?

gruss
Arno


Zitat
Cremer schrieb am 22.06.06 16:49
Im Internet (Google) stöbern
 
 

Offline wulfus

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EVM Koblenz
« Antwort #10 am: 13. August 2006, 21:24:06 »
Aus www.evm-koblenz.de  <unternehmen<  <kuzprofil> :
Zitat
Hauptanteilsnehmer bleibt die Stadt Koblenz mit etwas über 54 Prozent.
Mit der ThüBet bzw. Thüga-Gruppe hat die EVM auch zukünftig einen starken Partner an ihrer Seite,
der sie in allen Angelegenheiten rund um das Erdgas sowie anderen Dienstleistungen unterstützt.

Mit den neuen Versorgungsgebieten und diesem starken Partner werde die regionale Marktposition
der EVM erheblich gestärkt, so der EVM-Aufsichtsratsvorsitzende Oberbürgermeister
Dr. Eberhard Schulte-Wissermann: \"Wir sind für die Zukunft gut gerüstet\".

Offline Achim

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EVM Koblenz
« Antwort #11 am: 17. Oktober 2006, 12:03:59 »
Auf zur nächsten Preisrunde. Die Energieversorgung Mittelrhein GmbH (EVM) erhöht zum 15. Oktober ihre Preise für Erdgas um 0,23 Cent pro Kilowattstunde. Begründet wird die Preisanhebung mit höheren Kosten für den Erdgaseinkauf ab dem 1.10.06.

Die EVM versichert, die Preiserhöhung bringe keine wirtschaftlichen Vorteile für die EVM. Die Preiserhöhung decke die höheren Beschaffungskosten für Erdgas auch diesmal nicht vollständig. Die unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIKOM AG aus Berlin habe dies bestätigt.  Die EVM zähle zu den günstigen Gasversorgern in Deutschland. Ihre Tarife liegen unter dem Bundesdurchschnitt. „Daran wird auch diese Erhöhung nichts ändern“, betont der EVM-Geschäftsführer.

Ich bin ganz gerührt. Schon wieder eine Preiserhöhung ohne wirtschaftlichen Vorteil, die EVM bleibt schon wieder auf einem Teil Ihrer zusätzlichen Kosten sitzen. Wie mutig, wo doch alle Aktienkurse der Energieversorger förmlich explodieren.

Wie zitiert der vorstehende Beitrag den EVM-Aufsichtsratsvorsitzenden Oberbürgermeister Dr. Eberhard Schulte-Wissermann: "Wir sind für die Zukunft gut gerüstet."

Offline wulfus

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EVM Koblenz
« Antwort #12 am: 18. Oktober 2006, 10:15:31 »
Ich habe wohl ein identisches Schreiben von der "Filiale" der EVM-Koblenz im Westerwald erhalten.
Das muss dort hektisch und in letzter Minute zusammengezimmert worden sein;
es lag nur einen Tag vor Geltungstermin und dann noch am Samstag im Briefkasten. Ist das nicht ..zön?
 
Zudem war auf der Homepage der GVW (www.erdgas-ww.de) bis Dienstaggabend (17. Okt.) noch die Preistabelle vom 1. Mai zu sehen!
Man erlaubt sich wieder einmal einen ziemlich laxen Umgang mit dem Kunden, den man als "Nachbarn" umgarnt.
Als anscheinend bewährten Köder bietet man sogar ein "Erweitertes Festpreisangebot" an:
Man verlangt "lediglich" Aufpreise von 0,02 ct/KWh für 1 Jahr oder 0,03 ct/kWh für 2 Jahre zur "Absicherung vor Preisanpassungen".

So nett und fürsorglich ist unser Versorger hier im Westerwald.

Offline hermi

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EVM Koblenz
« Antwort #13 am: 18. Oktober 2006, 19:13:08 »
Hallo zusammen,

schön, dass meine Anfang des Jahres begonnene EVM-Koblenz-Runde noch Bestand hat  :D
Ja, auch ich war vollkommen gerührt von dem Inhalt des Schreibens (Datum: Koblenz, 14. Oktober 2006), welches mir am 17. Oktober ins Haus flatterte und tränenreich verkündete, dass man vor 2 Tagen (zum 15. Oktober) leider wieder einmal die Preise erhöhen musste.

Ich glaube, wir sollten mal einen Spendenfond für die armen Energieversorger einrichten, da es ihnen nach eigener Aussage "keinerlei wirschaftlichen Vorteile" bringt.
Bevor jetzt einer fragt: JA, der Schreibfehler ist auch im Originaltext vorhanden, woran man sieht, dass es wirklich hektisch zugegangen sein muss... Wahrscheinlich hat irgendeiner gemerkt, dass bald Weihnachten ist und die fünfstellige Provisionsauszahlung noch nicht ganz gesichert ist.  :evil:

Toll ist auch, der Satz "Zum Stichtag der Preiserhöhung schätzen wir Ihren Zählerstand. Sie können ihn aber auch gerne ablesen und übers Internet übermitteln."
Ja wie denn, wenn der Brief erst 2 Tage nach der Preiserhöhung kommt?

Habe gleich mein Musterschreiben rausgekramt und heute per Einschreiben an die versandt.

Mit rebellischen Grüßen aus der Eifel.

Offline Cremer

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EVM Koblenz
« Antwort #14 am: 18. Oktober 2006, 22:10:42 »
@wulfus,

das die Aktualisierung der Preistabellen auf den Internetseiten hinterherhinken, ist kein Einzelfall.

Auch die SW KH machen das so.
MFG
Gerd Cremer
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